Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 50 (11.12.1903)
- Date
- 1903-12-11
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr. 50 Dr jßlocb's MocdenscbrUt. Leite 809 Isaak Leed Weinberg und Len Weinberg sche Stiftung. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde in Wien verlautbart hiemit, daß aus den Zinsen der odgenannten Stiftung 1 Platz im Betrage von 600 Kronen zur Verleihung gelangt, Competenzberechtlgt sind mittellose Israeliten des jüdsich-veulichen Runs, welche in Wlen an der Universität, oder an der.Technik, oder an der Akademie der bildenden Künste itjre Studien mit günstigem Fortgänge betreiben und ihie Vorstudien an einem ösfentiichen Gymnasium oder an einer öffentlichen Realschule mit gunm Erfolge absolvrrt haben. Unter den urit den angezeiglenErfolbernlsienversehenen S t u d i r e n d e n genießen in Rumänien, t u erster Linie i n B u k a r e sl geborene den Vorzug. Die Bewerber haben die 1. mit dem Gebunszengnisse 2. mit dem von der zuständigen Behörde ausgestellten delaillincn Answeise über die Armuth der Eltern, 3. mit sämmtlichen Mittelschul- und Hochschulzenguisseii versehenen Gesuche bis zum 31. Dccember 1003 in dem Euireichungsprotokolle der Cultusgemeinde in Wien, I., Seltenstettengasse 4, 1. Stock, während der Anitsstnnden von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Bezüge eines Stipendiums steht, beziehungsweise wie hoch der Betrag dieses Stipendiums ist. Auf nicht Mit erforderlichen Beilagen versehene, oder verspätet überreichte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Gesuchsvlanquette werden im ErnrerchnngSprotokolle während der angegebenen Amtsstunden ulienlgrltlich ausgr folgt. Dr. Adolf und Emanuel Stern'fche Stiftung für Rigorofanten der Mediein und Chirurgie. Aus den Zinsen der Med.-Dr. Adolf und Emanuel Ster u'schen Stiftung f ü r i s r a e l. R l g o r o s a n l e n d e r Ri e d i c i n u n d Chirurg:e der Wiener Universität gelangen für das Jahr 1904 sechs Plätze zu je 21% Kronen als Beitrag zur Bestreitung der Rigorosenlaxen zur Verleihung. Bewerber haben ihr mit den Zeugnissen über ihre Studien an der iliedicillischen Facultät der k. k. W i e n e r Universität, sowie mit einem G e v u r t s- und Mittellosigkeits-Zeugnisse versehenes. Gesuch bis znm 31. Dccember 1003 im Einrerchungsprotokolle der israel. Cultusgemeinde (I., Seltenstettengaffe 4, 1. Stock) zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Bezüge eines Stipendiums steht, bezw. wie hoch der Betrag dieses Stipendiums ist. Gesuchsblanquette sind im Einreichungsprotokolle während der Amtsstunden von 9—12 Uhr Vormittags unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todtenmalriken der Wiener israelitischen Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden u i ch t berücksichtigt. Josef Spitzersche-Stiftung. Der Unterzeichnete Vorstand verlautbart hiemit, daß aus den Zinsen der obigen Stiftung ein Betrag von zusammen 240 Kronen an 3 oder 4 in Wien wohnhafte arme, des Ernährers beraubte jüdische Familien zur Verleihung gelangt. Die Bewerber, beziehungsweise Bewerberinnen haben ihre mit dem Nachweise, daß der Ernährer, sei es durch Tod oder Krankheit oder durch sonstige Unstände der Familie entzogen ist, sowie mit einem Armuthszeugnisje versehenen Gesuche bis 31. Dccember 1903 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde (l., Seitenstettengasse 4, l. Stock-, während der Anitsitilnden von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu überreichen, woselbst auch Gesuchsblanquette unentgeltlich zu beheben sind. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Cultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbeilagen nicht erforderlich und genügt die g e n a u e Angabe der betreffenden Daren. Auf verspätet überreichte oder nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Wien, 1. Dccember 1903. Der Borstand der israelitischen Cultusgemeinde Wien. Israelitische Cultusgemeinde Wien. Das Unterzeichnete Curatorium verlautbart hiemit, daß die Jahreserträgnisse der Jacob Fischel'schen Stiftung im Betrage von Kronen 410.— an bedürftige und würdige Personen israelitischer Confession, welche mit dem am 18. Mai 1893 v e r st o r b e n e n Herrn Jacob Fischel oder mit einem Bruder oder mit einer Schwester desselben in absteigender Linie blutsverwandt stnd, zur Verleihung gelangen. Die Bewerber hab.n ihre mit Documenten über diese Verwandtschaft und mit einem legalen Armnthszeugnisse belegten Gesuche bis 31. Dccember 1003 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde Wien, I, Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags Gesuchsblanquette unentgeltlich ausgefolgt werden, zu überrelchen. Bewerber, welche ihreVerwandtschaft und ihre Bedürftigkeit nicht entsprechend Nachweisen können oder verspätet einschreiten, werden nicht berücksichtigt. Wien, 1. Deeember 1903. Das Kuratorium der Jacob Fischel'schen Stiftung. David Neumann sche Stiftung. 7. Adar, das ist 23. Februar 1904, als am Sterbetage des'sei. Herrn David Nenmaun gelangen die Zinsen aus der David Neumann'schen Stiftung im Betrage von 400 Kronen an Verwandte des Stifters oder seiner Gattin Hxlene zur Vertheilung. Die mit dem legalen Verwändtschasts- und Armnthszeugnisse belegten Gesuche sind bis 31. December 1003 un Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde, 1, Seitenstettengasse 4, 1. Stock, während der Amtsstunden von 9-12 Uhr Vormittags zu überreichen. Auf später eingelangte oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Wien, 1. December 1903. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Wien. Concore. In der israelitischen Cnltnsgemeinde zu K o s t e 1 in Mähren ist die erledigte Stelle eines Icabbineis zu besetzen. Bewerber, welche nicht über 40 Jahre alt sein dürfen, haben ihie Gesuche mit dem documentarjschen Nachweise der gesetzlich vorgeschriebeuen Bildung und ihrer Autorisation als ttabbiner zu belegen, sowie ihren Familienstand anzugeben. Der Anzustellende hat nebst den Functionen als Rabbiner und Prediger auch den hebräischen Unterricht in der hiesigen Volksschule zu ertheilen. Das Honorar beträgt 2000 K jährlich nebst freier Wohnung und den üblichen Nebeuemolumenten. Nur documentarisch belegte Gesuche werden berücksichtigt und sind dieselben bis längstens 31. J ä n n e r 1904 beim gefertigten Vorstande einzubringen. Kostei am 6. December 1903. Der GUltUSVOFStand: 1496 * B. K. o h n. Coneurs. Bei dem israelitischen Betverein in KlQbOUk bei Brünn ist die Stelle eines Religionslehrers welcher zugleich den deutschen und hebräischen Volksschulunterricht gründlich zu ertheilen hat. zu besetzen. Derselbe soll auch Vorbeter, Koreh und Schächter sein. Das Fixum beträgt 1000 Kronen pro Jahr, nebst freier Wohn: ng, eventuell das Erträgniss der Schechita. Anmeldungen und Atteste sind zu senden an den Vorstand Herrn Hermann Jelinek in Klobouk bei Brünn bis zum 30. December 1903. 1497 Coneurs. Bei der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde ist der Posten eines Babbinats-Ässessors mit einem Jahresgehalte von 1200 Kronen und den üblichen Emolumenten zu besetzen. Reflectanten, welche durch mehrere Jahre ein solches Amt in einer gal izisch-jüdischen Gemeinde bereits innehatten, mögen ihre mit Zeugnissen von 3 rabbinisehen Autoritäten Galiziens, Dienst- und Geburtszeugnissen versehenen Gesuche an den gefertigten Vorstand bis spätestens den 15. Jänner 1904 einsenden. Vom Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Stryj 1494 Abraham Lull. Coneurs. Bei der israelitischen Cultusgemeinde in LlßbOSßbitZ bei Saaz gelangt der Posten eines Rabbiners der gleichzeitig Religionslebrer, Kantor, Koreb, Matrlkenfübrer. eventuell auch ScbOßbßt sein muss, zur Besetzung. Jahresgehalt 1200 K, eventuell auch das Erträgniss der Schechita circa 300 K, freie Wohnung, Remuneration der Wegentschädigung und die üblichenEmolumente. Bewerber wollen ihre Offerte bis 15. Jänner 1904 hierorts einbringen. Eintritt kann nach Uebereinkunft erfolgen. Reisespesen werden nur dem Acceptirten bewilligt, auch Uebersiedlungskosten werden vergütet Emannel Samuel C u 11 u s v o r s t e h e r.