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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-12-11 · 50 (11.12.1903) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
50 (11.12.1903)
Date
1903-12-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 50 Dr■ Bloch S Jahrgang XI Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. — -- -- Wun, 11. December 1903. -- Lrsch eint jeden Freitag. -.>— > H- Brief-Adresse: Wien, IX/1, Derggaffe 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. *= u. ft. Pofisxarrsgrn-Amk Clearing-Verkehr Nr. 810.976. ArdMtton und Administration: Wien IX/1, Verggafse Nr. 39. Telephon Nr. 14.847. *= »- —- ■■-= - vrruASPrri» für Oesterreich: Halbjährig 8 Arenen. Einzelexemplare SV Heller. Für'» Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 „ Anzeigen: Die4mt gespaltene Prtitzeile 24 Heller. U .-=--^-r=.= =m Inhalt: Leitartikel: Die schulpolitischen Umtriebe der Wiener Machthaber. — Die Ruthe für Rußland. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Konrad Ferdinand Meyer's deutsches Nationalgesühl. Oppert gegen Delitzsch. Ein neuentdecktes Gutachten Andreas Osiander's gegen den Ritualmord. — Correspondenzen: Wien, Budapest. Der wahre Flondor Berlin, Breslau. Ein jüdischer General in der bayrischen Armee? Pius X. und die Juden. Die englisch-jüdische Jugendwehr. — Vermischtes: Kranzablosungsspenden zu Gunsten der „Chewra-Kadischa" in Wien. Wien, Brody, Berlin, Preßburg. Biala, Budapest, Botoschani. — Feuilleton: Das Geheimniß. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. Me schulpolitischen Umtriebe der Wiener Machthaber. .. Das Reichsvolksschulgesetz vom 14. Mai 1863 bestimmt im § 48 „daß der Dienst an öffentlichen Schulen ein öffentliches Amt ist und allen österreichischen Staatsbürgern ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses gleich zugänglich ist." Als dieses nicht ganz einwandfreie Gesetz geschaffen ivurde, waren die von fortschrittlichem Geiste erfüllten Gesetzgeber des .sicheren Glaubens, daß das begeisterte, nach einer höheren Cultur scheinbar strebende Volk nicht mehr rückfällig werden und der clericale Einfluß kaum mehr erwachen könne. Dieser kurzsichtige Blick hat es auch verschuldet, daß die Volksschule nicht verstaatlicht, sondern dem jeweiligen parteipolitischen Getriebe der Gemeinden ausgeliefert wurde. Gegen jede Erwartung, daß in der Metropole des Reiches, dem Sitze der Intelligenz, die Reaction jemals festen Fuß fassen könne, haben sich auch hier die politischen Verhältnisse wesentlich geändert, und die Lehrer werden nicht mehr nach Maßgabe ihrer Dienstzeit und Qualification, sondern nach ihrer Parteizugehörigkeit behandelt. Der erste Schlag gegen das Volksschulgesetz wurde bereits am 2. Mai 1883 durch die Schulnovelle geführt und der damalige Generalredner der „Vereinigten Linken" gegen die Novelle, Professor Eduard Sueß, sagte in der Parlamentssitzung vom 13. April 1883: „Nicht allein das sei wichtig, was in der Novelle steht, sondern auch was in ihr nicht steht. Nehmen wir z. B. § 48, erstes Alinea. Der Herr Minister hat zwar gesagt, daß das erste Alinea des § 48 ziemlich gleichlautend sei mit der bisherigen Fassung. Das ist aber nicht der Fall, denn in der neuen Fassung find die Worte „ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses" nicht enthalten. Ich sage nicht, daß sie nothwendig sind, aber warum wurden sie gestrichen? Weil sie überflüssig sind? Da hätte man ganz anderes Ueberflüssiges streichen können; nein, sondern weil man bei dem neuen Gesetze, welches durch die Novelle nothwendig wird, sich daraus berufen wird, daß in dem früheren Gesetze vom Jahre 1869 gestanden ist „ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses" und das Abgeordnetenhaus diesen Satz ausdrücklich gestrichen hat. Darum steht es nicht darin". Er schloß seine Rede: „Wir find überzeugt, daß wir für die Zukunft stimmen, Sie, meine Herren, für die abgethane Vergangenheit." Auch dieser Idealist irrte, wie so viele seiner parlamentarischen Zeitgenossen; die Reaction, diese angeblich abgethane Vergangenheit, ist heute, zwanzig Jahre nach dieser Prophezeiung, viel tiefer und in ihrer Wirkung weit verderblicher als in der vormärzlichen Zeit. In dem Augenblicke, als den Gemeinden der Einfluß auf die Schule oblag, war schon die Wirkung des Reichsvvlksschulgesetzes eine zweifelhafte und wir sehen heute mit jedem Tage, daß jüdische Lehrer nicht mehr angestellt werden und jene, die diesem Berufe bereits angehören und sich einem anderen Erwerbszweige nicht mehr zuwenden können, trotz ihrer nahezu zwanzigjährigen belobten Dienstzeit und wiewohl sie dem öffentlichen Leben fernestehen, in ihrer traurigen' Existenz als Unterlehrer belassen werden. Ja, diese Männer der Stadtgemeinde und des Landtages gaben bei der Frage der Vivisection ihrer warmfühlenden Empfindung für die Versuchskaninchen lauten und derben Ausdruck, aber bei den jüdischen Lehrern, die aufopfernd ihrem Berufe obliegen und dabei hungern und darben, hört ihre Empfindung auf. Aber einen Lichtstrahl hat doch diese reactionäre Schulnovelle aufzuweisen, der bei der Gesetzgebung unbeachtet geblieben zu sein schien. Es heißt darin: „daß nur Lehrpersonen als Schulleiter bestellt werden können, welche auch die Befähigung zur Ertheilung des Religionsunterrichtes jenes Glaubensbekenntnisses Nachweisen, welchem die Mehrzahl der Schüler der betreffenden Schule nach dem Durchschnitte der vorausgegangenen fünf Jahre angehört." An diesem Paragraphen bricht sich die Gewalt der jetzigen Machthaber im Rathhause und sie find gezwungen, dort, wo diese Umstände zutreffen, jüdische Schulleiter zu bestellen, was bei dem Volksschulgesetze vom Jahre 1869 heute vollends ausgeschlossen wäre. Auf diese Weise haben die Schulen in der Leopoldstadt sieben jüdische Schulleiter aufzuweisen und find gegenwärtig wieder zwei Stellen (an der Bürgerschule, II., Schwaitzingergasfe 4 und II., Unt. Augartenstraße 3) ausgeschrieben. Dieses furchtbare Ereigniß, diese Invasion der Leopoldstadt mit jüdischen Schulleitern läßt die Matadore des Vereines der Lehrer- und Schulfreunde, des sogenannten „Strebervereines",

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