Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 38 (18.9.1903)
- Date
- 1903-09-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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U-.Z8 Dr. Bloch’s Jahrgang XX Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. * A. k. Pofisparcagen-Arnt Clearing-Verkehr Ar. 810.976. Redartion und Administration: Wien IX/1, Berggaffe Nr. 39. Telephon Nr. 14.847. -H— Wien, 18. September 1903. Erscheint jeden Freit ag. - 'I ~4* «Ej. -- Brief-Adreffe: Wien, IX/1» Berggaffe 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift» Wien. =* Verugsprei» für Vesterreich: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller, Für'» Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 . Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. m Inhalt r Leitartikel: Arbeitsliebe und wahre Humanität! — Einweihung des neuen Tempels im VIII. Bezirke, Neudeggergasse. — Correspondenzen: Der Kaiser in Lemberg. Lemberg. Ein Jude als L ndesgerichtspräsident. Die Rede eines Officiers. Wien, Znaim, Budapest, Czernowitz, Frankfurt a. M. — Vermischtes: Ablösung von Neujahrs-Gratulationen. Kranzablösungsspenden. Wien, Floridsdorf, Soborten, Teltsch, Ungarisch-Ostra, Jänoshäza. — Feuilleton: Julian Meldohla. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. /f Den geehrten Lesern, Gönnern und Freunden iciinschen wir aus Anlass des Jahreswechsels nrD nimm hstd Die Redaction der „Oesterreichischen Wochenschriftu Dr. JOS. S. BLOCH. Arbeitsliebe und wahre Humanität! In einer Versammlung katholischer Gesellender.eine hat ein sehr hoher Herr über die „Einzigartigkeit" der christlichen „Charitas" gesprochen, welche „in innigem Zusammenhang" steht mit der „Werthschätzung der Arbeit". Auch die „sogenannte Humanität" der Juden sei „eitel Prahlerei und Großthuerei", „ohne sittlichen Ernst." Derlei Dinge bekommen wir freilich häufig zu hören, man darf indeß auch in der Beleuchtung nicht ermüden. Wir möchten nicht in eine Discuffion darüber eintreten, in welcher Art der „sittliche Ernst" im gewiß reinarischen Wiener Stadtregime sich offenbart. Nur eine historische Thatsache zur Charakterisirung des Judenthums möge aus der „Ethik" von Lazarus hier citirt werden. „Seit etwa 150 Jahren besteht innerhalb der jüdischen Gemeinde in Berlin ein Verein: „Michail abelim" — Stütze der Leidtragenden. Sein Zweck ist: bedürftige Familien, die durch den Tod eines ihrer Mitglieder — insbesondere auch, weil sie sich religionsgesetzlichin den Trauertagen jeder Arbeit enthalten — in Roth gerathen würden, zu unterstützen. Um das Ehrgefühl des Empfängers zu schonen, ist folgende Einrichtung getroffen: Der Vorstand des Vereines sendet in jedes Trauerhaus, gleichviel ob arm oder reich, zwei verschlossene Büchsen; in die eine Büchse Nr. 1 wird eine Summe gelegt, die dem Bedürftigen eventuell dargeboten werden soll; zu dieser Büchse erhält jeder Empfänger (unter Siegel) einen Schlüssel und er wird in einem Begleitschreiben ersucht, jedenfalls diese Büchse zu öffnen und zu entleeren. Je nach seiner Bedürftigkeit kann er nun den ganzen Inhalt der Büchse oder einen Theil derselben für sich behalten; — bedarf er aber der Unterstützung nicht, so ist er gebeten, den Betrag in die Büchse Nr. 2 zu werfen. Ebenso werden Wohlhabende ersucht, den Inhalt dieser Büchse aus eigenen Mitteln zu vermehren, um den Zweck des Vereins damit erfüllen zu können. Diese Büchse Nr. 2 bleibt längere Zeit während ihrer Wanderung durch mancherlei Familien uneröffnet, so daß Niemand, nicht einmal der Vorstand des Vereines, wissen kann, wer gegeben, wer genommen hat. Wenn man von den Sitten und den Sittenlehren einer Genossenschaft aus fernem Lande oder einer entlegenen Zeit gar keine weitere Kunde hätte, wenn man von ihren Gebräuchen, Gedanken und Gesinnungen keinerlei Zeugniß besäße, als den Bericht über den Bestand, die Einrichtung und Verwaltung und den Erfolg dieses Büchsenpaares, so würde man daraus allein schon mit aller Bestimmtheit die ethischen Lehren entnehmen: Die Idee des Wohlwollens soll dich leiten; in der Unterstützung des Bedürftigen, als Wohlthätigkeit soll sie ihren Ausdruck finden; hochherzig aber sollst du die Wohlthat dadurch ausüben, daß du nicht wissest, wer ihr Empfänger ist; jeder pathologische Beigeschmack, jede Erweichung deines Gemüthes durch den Anblick des Leidenden soll fern bleiben, nur der Adel und die Würde des idealen Gesetzes soll dir vorschweben. Doch auch mit Zartsinn soll die That dadurch ausgeübt werden, daß auch der Empfänger nicht weiß, wer der Geber sei; jede Möglichkeit einer Beschämung oder Herabsetzung, die der Gönner — auch unwillkürlich — anrichtet und der Empfänger empfindet, soll ausgeschlossen sein. Zwar schon bei jeder Unterstützung durch Vermittlung eines Vereinsvorstandes oder Pflegers kennen Geber und Nehmer einander nicht; wenn aber der Pfleger doch die Rolle des Gebers spielt, sind Gefahren der Begünstigung, Zurücksetzung und Beschämung, je nach dem Gemüthszustande beider Belheiligten, naheliegend. Aus den „Zwei-Büchsen" aber wird die Gabe frei von jedem betrübenden Gefühl empfangen, wie sie frei von jeder persönlichen Gunst, von jeder momentanen Stimmung, nur dem ethischen Gesetze folgend, gewährt wird. Aus der ganzen Einrichtung leuchtet die energische Triebkraft hervor, mit welcher die Idee des Wohlwollens im Gemüthe der Begründer wirksam gewesen ist; denn um die Wohlthat gesichert mit Zartfinn zu vollbringen, hat ihr Geist mit klugem Bedacht die feine Erfindung ersonnen. Ein besonderer idealer Werth wächst dieser Einrichtung aber noch dadurch zu, daß das höchste ethische Princip, dessen Bedeutung weit über jede einzelne Idee (also auch über die des Wohlwollens) hinausreicht, darin zur Erscheinung kommt. Indem nämlich hier bei der Wohlthat die Persönlichkeit beider, dessen, der sie ausübt, und dessen, der sie empfängt, gänzlich zurücktritt, ist es nur der sittliche Gemeingeist, der in allen Gebern und in allen Empfängern sich thätig erweist: die Gesammtheit wirkt als eine ethische Einheit; in dem sittlichen Thun und nur durch das sittliche Thun und für dasselbe entsteht eine innere Zusammenschließung, die sittliche Seelengemeinschaft aller Betheiligten. Nicht unerwähnt darf schließlich bleiben, daß die ganze Vorkehrung einen hohen Grad von Vertrauen einschließt, welches in die Mitglieder der Gemeinde gesetzt ist: Keiner werde ohne Noth zum Nehmer; Jeder nach Vermögen zum Geber. Vertrauen ist nicht unbedingt eine Tugend; es kann auch leichtfertig sein. Hier nun hat die Geschichte mit ihrem Zeugnitz über reine Thatsachen der Ethik zu dienen; sie muß lehren, ob das Vertrauen ethisch berechtigt war