Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 30 (24.7.1903)
- Date
- 1903-07-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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£lr. 30 b BlOCh S Jahrgang XI. Centrslorgsn für die gesammten Interessen des Iudenthums. -.. - ^-— ■ ■ ■— . Wie«, 24. Juli 1903. -- Erscheint jeden Freitag. - -- »fr — Brief-Adresse: Wien, IX/1» Berggaffe 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. K. k. Postsparrassen-Amt Clearing-Verkehr Ar. 610.976. Redarlion und Administration: wir« IX/1, Berggaffe Nr. 39. Telephon Nr. 14.847. ft - - —— *-= ■=■■ ■ - ■ Vxxugsprris für Oesterreich: Laibjährig 8 Jtronen. Einzelexemplare 50 Heller. Für'« Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 » Anzeigen: Die4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. U ■=*= — =& Inhalt: Leitartikel: Dubossary und Polna. — Amerika und Rußland. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. — Zwei ehemalige österreichische Minister als czechische Historiker über die Secte der „Abrahamiten" oder „Israeliten" in Böhmen und Mähren. — Eine jüdische Universität. — Das jüdische Proletariat in Rußland. — Korrespondenzen: Wien. Die amerikanische Petition wegen Kischenew. Die Blutlüge von Kischenew. Neuhos. Ein die Regelung des jüdischen Religionsunterrichtes betreffender Erlaß. Krakau, Bern, Jerusalem. Rußland in Palästina. Südafrika. - Vermischtes: Kranzablösungsspenden 2C., Wien, Budapest, Schlau, Klattau, Wallachisch-Meseritsch, Mißlitz, Jglau, Prerau, Breslau. -- Feuilleton: Kain und Artem. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Dubossary «ab Polna. Mag auch die russische Justiz gegen die Uebelthäter von Kischenew eine bedenkliche Milde walten lassen, in der Aufdeckung und Klarstellung der unmittelbaren Ursache der Kischenewer Massacres hat sie in musterhafter Weise ihre Pflicht erfüllt. Die Hetze des „Bessarabetz" hatte bekanntlich an die Thatsache angeknüpft, daß kurz vor Ostern im Städtchen Dubossary des Gouvernements Cherson der blutleere, von zahlreichen Wunden bedeckte Leichnam eines vierzehnjährigen Knaben Namens Michael R y b a t s ch e n k o gefunden worden war. Der „Bessarabetz" beschuldigte die Juden des Ritualmordes. Aber es scheint, daß der in der politischen Verwaltung allmächtige Einfluß des Herrn v. P l e h w e auf dem Gebiete der Strafrechtspflege einem energischen Widerstande begegnet. Es muß zum Ruhme der russischen Justizbehörden constatirt werden, daß sie sich durch die Bluthetze der dem Minister des Innern dienstwilligen Organe nicht auf eine falsche Fährte drängen ließen, sondern Alles aufboten, um die wirklichen Mörder zu eruiren und der That zu überführen. Wer den Ursprung und Verlauf der Polnaer Affaire genau kennt, muß gestehen, daß unsere Staatsanwälte und Criminalpolizisten von ihren Collegen im „barbarischen" Rußland noch Manches lernen können. Der Fall von Dubossary und jener von Polna weisen viele Aehnlichkeiten auf. Hier und dort fiel der erste Verdacht auf Familienangehörige, hier wie dort setzte sofort die politische Agitation ein, um unter Berufung auf die „Volkesstimme" die Behörden irrezuleiten, hier wie dort fanden die berufsmäßigen Hetzer nicht nur in den untersten Schichten der Bevölkerung williges Gehör. Aber während es bei uns den Herren H u 8 e k und Hans Arnold Schwer wirklich gelang, den ursprünglichen Verdacht des Polnaer Gerichtes und der dortigen Gendarmerie zu erschüttern und von den obducirenden Gerichtsärzten bis zum anklagenden Staatsanwalt und den urtheilenden Geschworenen fast alle in diesem furchtbaren Gerichtsdrama handelnden Personen mit der Darstellung eines rituellen Schächtschnittes förmlich zu hypnotisiren, hat der geistige Bluthund Kruschewan nur den Pöbel von Kischenew, nicht aber die russische Justiz überzeugen können, daß in Dubossary ein Ritualmord verübt wurde. Dort, im Reiche der traditionellen Judenverfolgungen, hat man nicht ruhig gewartet, bis ein antisemitisches „Rechtscomito" die Spuren der wahren Mörder verwischt und durch eine beispiellose Massensuggestion „Beweise" für die Schuld der Juden geschaffen hatte. Man überließ die Untersuchung nicht den Localbehörden, sondern entsendete aus der Hauptstadt unverweilt den Stellvertreter des Chefs der Detectiveabtheilung nach dem Thatorte, der unter mannigfachen Verkleidungen mit Juden und Christen in Verkehr trat und nach zwei Monaten zur Verhaftung der wahren Schuldigen schreiten konnte. Es sind dies der Oheim des ermordeten Knaben, dem durch Beiseiteschaffung des vom Großvater zum Erben eingesetzten Kindes ein materieller Vortheil erwachsen wäre, und ein von ihm zur That gedungener Gartenwächter. Die Verbrecher hatten nach „bewährtem Muster" gearbeitet. Michael Rybolenko wurde in einem Keller todtgeschlagen und dann erst wurde der Körper des Opfers „rituell" zugerichtet und auf ein offenes Gartengrundstück geschafft, um die Auffindung zu erleichtern. Wer erinnert sich da nicht an die scharfsinnigen Ausführungen Masaryk's über die „Präparirung" des Leichnams der Agnes Hruza und des Ortes, wo dieser * Leichnam aufgefunden wurde? Der Stellvertreter des Petersburger Detectivechefs, Herr W. K. Matwejew, scheint die Berichte über Polna und Könitz mit Nutzen gelesen zu haben. Er ließ sich von den postmortalen Wunden nicht täuschen, ja, er scheint gerade aus diesen Wunden die Ueberzeugung geschöpft zu haben, daß die Thäter beabsichtigten, den Verdacht auf die Juden abzulenken. Hier ist also zum erstenmale mit apodictischerGewißheit — denn dieverbafteten Mörder haben bereits gestanden — der Beweis für die Richtigkeit dessen erbracht worden, was wir nach der Verurtheilung Hilsner's vorhersagten: daß jeder Mörder sich in Zukunft durch die nachträgliche Anbringung eines Halsschnittes an feinem Opfer straflos zu machen suchen werde. Der Ritualmordwahn stellt eine Prämie auf die Nichtentdeckung des Thäters dar — allerdings, wie wir mit Neid cvn-