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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-07-17 · 29 (17.7.1903) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
29 (17.7.1903)
Date
1903-07-17
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Dr. Bloch’s Jahrgang H ♦ Centrslorgan für die gesammlen Interessen des Iudenthums. )K — A. kr. Postspsrraffrn-Amk Clearing-Verkehr Nr. 810.976. DeLarNon und Administration: Wien IX/I, Berggasse Nr. 39. Telephon Nr. 14.847. Wen. 17. J«U 1903. Lrsch eint jeden Freitag. - 4 - Brief-Adresse: Wien, IX/1, Berggaffe 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. M --r- ■ ■*= --■=* V-zugsprri» fitr Srfterrrich: I Halbjährig 8 Jtionen. Einzelexemplare 50 Heller. Für'» Ausland: Halbjährig IO Fronen. Ganzjährig 20 , Anzeigen: Die4malgespaltene Petitzeile 24 Heller. £ - -^r-r , -■= . =m Inhalt: Leitartikel: Sturdza in Wien. — Eine falsche „Toleranz". — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Zur Action Amerikas. — Der Mythus von dem Eselscultus bei Juden und Christen. — Correspondenzen Aus der Plenarsitzung des Cultusborstandes vom 9. Juli 1903. Wien, Prag, Budapest, Vägujhely. London. Die Auswanderungder Juden aus Rumänien. — Vermischtes: Wien, Baden, Bilin, Köflach, Pretzburg, Bisenz, Nikolsburg, Ungarisch-Brod. Pohrlitz, Graz, NaSice, London. — Feuilleton; Kain und Artem. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Danksagung. — Aufruf zur Centennarfeier Salomon Sulzer's. — Inserate. Sturdza in Mir«. Auf der Durchreise nach Karlsbad hat der rumänische Ministerpräsident Demeter Sturdza sich in Wien aufgehalten und wiederholt längere Besprechungen mit dem Grafen Goluchowski gepflogen. Daß diese Conferenzen der Judenfrage in Rumänien gegolten hätten, ist nicht gemeldet worden. Die Judenfrage ist eine eiternde Wunde an dem auch ohne diese mit allerhand Gebresten behafteten Körper Rumäniens und sie ist auch eine offene Wunde am Leibe Europas, das im Jahre 1878 Pflichten auf sich genommen hat, ohne sie bis heute erfüllt zu haben. Ganz besonders ist aber das Offenhalten dieser Frage und namentlich dies rechtswidrige Verhalten Rumäniens ihr gegenüber eine perennirende Anklage gegen Oesterreich. Die in Rumänien lebenden Juden sind theils dort einheimische, seit Jahrhunderten dort ansäßige Einwohner, über deren Heimatsrecht es historisch gar keinen Zweifel geben kann, oder sie sind solchen seit vielen Jahren dort lebenden Familien entsprossen, die „unter dem Schutze" auswärtiger Mächte,namentlich aber Oesterreich-Ungarns, das lange Zeit als die Vormacht galt, standen, so lange Rumäniens staatsrechtliche und innerpolitische Verhältnisse in Schwebe standen; sie sind endlich in jüngerer Zeit eingewanderte Personen, die das Heimatsrecht des Landes besitzen, aus dem sie gekommen sind und in Folge dessen auch aller Rechte theilhaftig sein müssen, die durch die Verträge allen Angehörigen ihres Staates zugesichert sind. Inwieweit Rumänien die Verpflichtungen erfüllt, welche aus diesen Verträgen ihm erwachsen, wollen wir heute ununtersucht lassen, da es gar nicht fraglich ist, daß einerseits seine Obliegenheiten vollkommen feststehen, wie es auch unzweifelhaft ist, daß es sich kein Staat gefallen lassen dürfte, von einem Compaciszenten eine einseitige, rechtswidrige Handhabung der Verträge, eine Nichteinhaltung der Pflichten zu dulden. Bezüglich der beiden anderen Kategorien von Juden hat der Berliner Vertrag eine Ordnung schaffen sollen, Rumänien aber wehrt sich, den übernommenen Pflichten gerecht zu werden. Daraus entspringen all' die Angriffe, denen Rumänien seit 26 Jahren mit Recht ausgesetzt ist, darin hat das nie versiegende Mißtrauen gegen Rumänien seinen Grund; darin gibt sich Rumäniens moralische Schwäche kund und daraus folgt, daß man einem Staat, der sich als moralisch schwach erweist, auch finanziell nicht vertrauen kann. Weil aber Rumänien seine Pflichten nicht erfüllt hat und den Bedingungen seiner Selbstständigkeit nicht gerecht geworden ist, haben alle Staaten, die im Berliner Vertrag nicht blos Rechte erworben, sondern auch Pflichten übernommen haben, für die Aufrechthaltung des Vertrages und dessen allseitige Erfüllung zu sorgen, das volle Recht, jenen Staaten gegenüber executorisch vorzugehen, welche mit ihrer „Zahlung" im Rückstände sind. Wir hören es ja jetzt fast alltäglich, daß man die Türkei an die ihr obliegenden, aus dem Berliner Vertrag fließenden Pflichten mahnt. Selbst Bulgarien, das doch den Vertrag mit Füßen getreten hat, als es sich Ostrumelien annectirte, nimmt essich heraus, die Erfüllung des Berliner Vertrages zu urgiren, und die ganze „Action" der „Entente-Mächte" in Bezug auf die Reformen in Macedonien fußt nur auf dem Berliner Vertrag. Wenn also die Mächte ihn in Macedonien zur Geltung bringen wollen — warum nicht auch in Rumänien? Vom Rechtsstandpunkte aus ist Rumänien ebenso ein „säumiger Schuldner" wie die Türkei. Ja noch mehr, die Türkei kann sich vielleicht darauf berufen, daß ihr die makedonische Bevölkerung selbst die Zahlrmg unmöglich mache. Diese Entschuldigung trifft aber in Rumänien nicht zu. Rumänien ist nicht blos „säumig" im Schuldenzahlen, sondern mehr noch, es will nicht zahlen und bietet also Allen, die den Berliner Vertrag unterzeichnet haben, einen Anlaß, als Mahner aufzutreten. Allerdings setzt der Berliner Vertrag keinen Executor ein. Allein er setzt so viel Rechtsbewußtsein voraus, daß Jeder, der durch diesen Vertrag empfangen hat, auch geben werde, wozu er verpflichtet worden ist, und darum würde sich schon ein Erfolg erzielen lassen, wenn an die „säumigen Schuldner" nur stets die „Mahnung" erginge. Goluchowski war jetzt mit Sturdza beisammen, er hatte also Gelegenheit, den rumänischen Ministerpräsidenten zu erinnern, daß das Land noch eine alte Schuld zu be-

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