Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 28 (10.7.1903)
- Date
- 1903-07-10
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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eite 456 Dr. Mocb's MocbenscbrLtt. Nr. 26 datz die Verbrechen und Fehler der Geistlichen, so sehr sie auch die Frommen betrüben mögen, nicht die Normalität verlassen, aber auch kein Zeugniß gegen die Religion bilden. Es ist durchaus nicht wunderbar, daß in einer zahlreichen Classe von Menschen — in denen trotz der speciellen Gnadenverleihung durch das Altarssacrament die Natur nicht unterdrückt wird, ebensowenig als gewisse physiologische Jnstincte zum Schweigen gebracht werden, die so oft zum Verbrechen führen — sich oft Verirrungen einstellen. Diese machen mehr Eindruck und sie scheinen durch den Contrast mit dem geistlichen Kleide auch größer. Heilig ist die Kirche; das bedeutet aber nicht nothwendigerweise, daß alle Geistlichen Heilige seien. Sehr richtig! Allein, dann sollten die Cleriealen endlich aufüören, den Juden Moral zu predigen und lieber vor der eigenen Thüre kehren. K. König Georg von Sachsen telegraphirte nach Bischofs- Werda, wo ein Antisemit zum Reichsrathsabgeordneten gewählt worden, er freue sich herzlich über den „Sieg der guten Sache" in jenem Wahlbezirk. Man begreift darum, daß Sachsen 23 socialdemokratische Abgeordnete entsendet hat und daß der einzige Nichtsocialdemokrat ein Antisemit ist. I. H. Sch. Für uns nicht verwendar!!! Der ehemalige italienische Schatzminister Luigi Luzzatti schreibt in der „N. Fr. Pr." folgende psychologisch interessante Bekenntnisse: Ein Straßburger Agrarierblatt muthete dem in Rom versammelten landwirthschaftlichen Congresse zu, mich von seinen Berathungen auszuschließen. Der Congreß hat durch die einhellige Zustimmung, die er mir zutheil werden ließ, der wissenschaftlichen Bedeutung dieses Blattes ein gebührendes Zeugniß ausgestellt. Das Urtheil über dessen religiöse Billigkeit, da es mich als Juden der Verachtung der Welt preisgeben will, überlasse ich den anständigen Menschen. Meine Ueberzeugung und meine Studien haben mich in die reinen Höhen philosophischen Denkens emporgehoben; gegenüber den tollen Wütherichen, die mit ihren haßerfüllten Worten der wilden Hetzjagd in Beffarabien die Wege ebnen, bekenne ich mich mit Wollust zu den Juden. Ich bin wieder Jude, wenn man mir vorwirft, ein Jude zu sein. Der Geist Gottes ist bei beu Verfolgten, nie und nimmer bei den Verfolgern. L. R , Berlin. Jüdische Abgeordnete werden im Ganzen neun im neuen Reichstage vorhanden sein; davon hat die socialdemokratische Fraction sieben, die Freisinnige Volkspartei und die Süddeutsche Volkspartei je einen Abgeordneten. Angesichts der vielfach wiederholten Behauptung, daß nur von der socialdemokratischen Partei Juden in größerer Zahl als Eandidaten aufgestellt seien, darf darauf verwiesen werden, daß bei den diesjährigen Wahlen im Ganzen 23 Juden als ^Candi baten auftraten. Davon sind 1.4 unterlegen, und zwar 4 von der Socialdemokratie, die Anderen setzten sich zusammen aus Mitgliedern der Freisinnigen Volkspartei, der Freisinnigen Vereinigung und der nationalliberalen Partei. Kundmachung. betreffend die Errichtung vonMinjanim für die hohen Feiertage. Vom Vorstande der israelitischen Cultusgemeinde wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß zur Errichtung temporärer B e tlocalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 79 des Statutes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde die Bewilligung des Cnltusvorstandes einzuholen ist und sind hiefür folgende Normen festgesetzt: 1. Die mit einemKronen-Stempel versehenen Gesuche zur Erlangung der Erlaubniß sind bis längstens 10. August d. I. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde, I. Bez., Seitenstettengaffe 4,1 Stock, zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen und auf nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 2. Die Gesuchstcller haben für sich und die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 3. An weiblichePersonen wird weder direct noch indirect eine Bewilligung ertheilt. 4. Die als Betlocal einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Z u s i ch e r u n g des Vermiethers sowie des Hauseigenth Ürners wegen der diesfälligen Verwendung schriftlich bei zubringen. 5. Wohnungen und andere Locale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gotiesdienstes verwendet werden, wenn ' sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen blos für den erwähnten Zweck beuützt werden. 6.In der Nähe von ständigen Bethänsern wird die Errichtung eines temporären Betlocales nicht bewilligt. 7. Der Vorstand wird, um seine Absicht durchzuführen, den gegenwärtigen Bedarf au temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen allmählich zu verringern, nur im Falle thatsächlichen Bedürfniffes die Genehmigung für ein temporäres Vethaus ertheilen. Ansuchen vou neuen Bewerbern können nur unter besonders berücksichtigenswerthen Verhältnissen bewilligt werden. 8. Die Bewilligung wird den Betlocal-Jnhabern nur gegen dem ertheilt, daß dieselben der Cultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Theil der von der Behörde genehmigten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. 9. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncirung oder Placatirung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei-Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Wien, im Juli 1903. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde. Moriz Goldberger-Stiftung für einen Rabbinats- Candidaten. Bei der israelitischen Cultusgemeinde Wien gelangt die oben genannte Stiftung im Jahresbetrage von K 560.— auf e i n, eventuell zwei Jahre zur Verleihung. Zur Bewerbung erscheinen nur solche Personen berechtigt, welche die Qualification für das Amt eines Rabbiners besitzen, aber noch keine amtliche Stellung bekleiden. Die mit den Studien- und Befähigungszeugnissen, sowie den Personaldocumenten belegten Gesuche sind bis 31. Juli 1903 im Einreichungsprotokoll der israelitischen Cultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock, einzubringen. Auszüge aus den Geburts-, Sterbe- und Trauungsmatriken der israelitischen Cultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht entsprechend belegte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Wien, 1. Juli 1903. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde. Schadchen welcher in vornehmen feinen Familien Zutritt hat, wird um Bekanntgabe seiner Adresse ersucht. Zuschriften unter „Vornehm" posts restante XX/1. Anmeldungen für Trauungen und Trauungsaufgebote werden entgegengenommen in der Vereinskanzlei, III., Untere Viaductgasse 13 __zwischen 1—3 Uhr Nachmittags._ HI;, Untere Viaductgasse 13 Verlangen Sie nur den soeben erschienenen öl. Jahrgang des allgemein beliebten Pascheles’ illustrirten israel. Volkskalender mit vielen .Illustrationen. Preis 20 kr. Zusendung 6 kr. mehr. Durch jede Buchhandlung oder gegen Einsendung des Betrages direct zu beziehen von Samuel W. Pascheles, Verlagsbuchhandlung, Prag, Zeltnergasse 4. Herausgeber uitb verantwortlicher Redacteur: Dr. Zosef S. Bloch« — Druck von L. Beck & Sohn, Wien, VDL