Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-05-08 · 19 (8.5.1903) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
19 (8.5.1903)
Date
1903-05-08
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021493-3021513--12657-3037264
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Sette 294 Dr. Bloch's Wvchvnfchrift. Nr. 19 quellen nach vielen Richtungen hin eingeengt und unterbunden ist. Die gemeinsame Regierung, welche ihrerseits schon vom Humanitären St andpunkte aus eine Verbesserung der Lage der rumänischen Juden lebhaft begrüßen würde, hat sich daher im Laufe der letzten Jahre bereits wiederholt veranlaßt gesehen, der befreundeten Bucarester Regierung — so weit es die einem unabhängigen Staate schuldigen Rücksichten zuließen — in nichtofficieller Weise eine Besserung desLoses der rumänischen Juden nahezulegen." Was uns in dieser Erklärung besonders anmuthet, ist nicht blos die Betonung des Humanitären Standpunktes, welcher jede Intervention rechtfertigt, sondern namentlich, daß hier in officieller Weise ausgesprochen wird, daß die Judeu iu Rumänien in ihrem eigenen Heimatlaude so schwer bedrückt werden. Das ist der springende Punkt in der Erklärung des Ministerpräsidenten Dr. K o e r b e r, hiemit wird die rumänische Fiction vernichtet, welche die Juden in Rumänien nicht als Heimatsberechtigte und auch nicht als Angehörige eines fremden Staates anerkennen will, hiermit wird der Standpunkt festgehalten, den in Berlin im Jahre 1878 ganz Europa Rumänien gegenüber einnahm. Das von Dr. Alfred Stern verfaßte nach vielen Richtungen aufklärende Memorandum mit seinem reichen Thatsacheumaterial hat die Tendenzen der rumänischen Judenpolitik in einer Weise beleuchtet, daß selbst die leitenden Staatsmänner Oesterreichs der Erkenntniß sich nicht entziehen können, daß irgend etwas geschehen müsse, um Rumänien zu den Pflichten des Rechtes und der Humanität zurückzurufen. In je diskreterer Form dies Goluchowski durch Koerber's Mund verkünden läßt, umso mehr sollten die Rumänen diese Rücksicht würdigen und umso entgegenkommender sollte ihr Verhalten sein und sie hätten hiezu ooch einen Grund mehr, als in der eine directe Intervention ablehnenden Erklärung der Regierung wieder die e t h i s ch e n und Humanitär en Erwägungen betont worden, welche selbst die den Rumänen so wohlwollende österreichischungarische Regierung nicht von sich weisen kann. Die österreichisch-ungarische Regierung lehnt zwar die diplomatische Action mit folgender Motivirung ab: „Ein derartiger officieller Schritt müßte, da es sich hiebei nicht Um österreichische oder ungarische Staatsangehörige handelt, rumänischerseits als eine unberufene Einmischung in die internen Angelegenheiten eines dritten Staates aufgefaßt werden, zumal blos ethische und humanitäre Erwägungen eine ausreichende Grundlage für eine solche Action, die einer auf die Principien des Völkerrechtes sich stützenden Basis entbehren Würde, nicht abzugeben vermöchten. Die Berechtigung zu einer Intervention bei der königlich rumänischen Regierung aber aus dem Vertragsrechte, nämlich aus den Bestimmungen des Berliner Vertrages, ableiten zu wollen, würde andererseits begründeten Bedenken unterliegen, du der in Betracht kommende Artikel 44 des Berliner Vertrages nach seiner der Interpellation Raum gebenden Fassung kaum eine jeder (Anwendung entrückte Basis für ein solches Einschreiten bildet." Wenngleich wir uns dieser Auffassung über den Werth des Berliner Vertrages nicht anschließen können, ja sogar der Meinung sind, das Auswärtige Amt würde der Türkei oder Bulgarien gegenüber sicherlich nicht einer so laxen Moral huldigen, so wollen wir in diesem Momente hierüber nicht rechten. Es wird noch die Zeit kommen, in der dem Berliner Vertrag selbst im Auswärtigen Amte noch kräftigere Vertheidiger erstehen werden, als es heute Rumänien gegen? über geschieht. Die Regierung sagt wohl auch, daß „ethische und humanitäre Erwägungen allein eine ausreichende Grundlage für eine diplomatische Action reicht abzugeben vermöchten". Allein sie gibt doch zugleich die Versicherung: „Wenn auch diese Erwägungen einem officiellen Jnterventionsschritte der Monarchie zu Gunsten der rumänischen Juden sich entgegenstellen, so wird sich die gemeinsame Regierung doch nicht abhalten lassen, nach wie vor bei sich darbietender Gelegenheit im freundschaftlichen Verkehre mit der rumänischen Regierung eine günstigere Gestaltung der gegenwärtigen Lage der rumänischen Juden zu befürworten, und es darf wohl der Hoffnung Ausdruck verliehen werden, daß auch in dieser Frage die fortschreitende Entwicklung der Verhältnisse eine Wendung zum Besseren schaffen werde." Eine solche „Befürwortung" wäre nicht denkbar, wenn nicht rechtliche — aus dem Berliner Vertrag fließende — und ethische und humanitäre Beweggründe vorhanden wären, aus welche sich die österreichisch-ungarische Regierung zu stützen ein Recht hätte. Und weil wir nun glauben, daß diese vorhanden sind, so hoffen wir nicht nur, daß unsere Regierung ihres Versprechens eingedenk sein wird, sondern auch, daß die rumänische Regierung in der so überaus rücksichtsvollen Art der Behandlung dieser Frage seitens der österreichischen Regierung einen Stimulus finden werde, endlich aus eigenem Antriebe dem Rechte, der Ethik und der Humanität zu entsprechen. A. Wiener. Urbrr dir Schreckenstage in Kischenem erhalten wir von dort folgenden Originalbericht: K i s ch e n e w, 15./28. April. Ich war im Jahre 1882 Zeuge der Plünderungen in Kiew. Aber die damaligen Gräuelscenen werden weit übertroffen von den entsetzlichen Vorgängen, die ich hier während der beiden Tage des russischen Osterfestes erlebte. Seit dem Erscheinen des bekannten Hetzartikels im „Bessarabetz", der die Juden in Dubossary eines Ritualmordes beschuldigte, hatte die christliche Bevölkerung unserer Stadt eine entschieden feindselige Haltung gegen die Juden angenommen. Beunruhigende Gerüchte durchschwirrten die Stadt, daß die Juden zu Ostern geschlagen werden sollten. Aber im Vertrauen auf den sanften Charakter der russischen Bevölkerung, welche hier die Mehrzahl bildet, legte diesen Gerüchten Niemand ernstere Bedeutung bei. Thatsächlich blieb bis zum Osterfeste Alles ruhig. Es kam der Ostersonntag. Alle Kaufläden waren geschlossen, die Stadt war in Festesstimmung. Aber schon am frühen Morgen sammelte sich eine große Volksmenge auf dem Schuflin-Platze, wo durch Privatunternehmer verschiedene Volksbelustigungen veranstaltet wurden. Inmitten der Christen bewegte sich auch eine Anzahl Juden, die ahnungslos an den Ursierhaltungen theilnahmen. Plötzlich, gegen Mittag, ging eine Bewegung durch die Menge. Man sah mehrere Juden sich eilig von dem Platze entfernen und in ihre Häuser flüchten. Sie wurden von kleineren Gruppen verfolgt, die zumeist aus jungen Burschen bestanden und unter dem Rufe: „Schlagt die Juden!" Steine nach ihnen warfen. Der Ruf pflanzte sich mit Blitzesschnelle in der Volksmenge fort, die gegen die Juden bereits eine drohende Haltung einnahm. Plötzlich zerstreuten sich die Gruppen nach verschiedenen Richtungen. Die erste zog die Alexandrowskaja hinab, und wälzte sich gegen den Neuen Bazar. Wilde Hurrahrufe, von Tausenden Kehlen ausgestoßen, erschütterten die Luft. Der Lärm der zerschmetterten Auslagefenster, der erbrochenen Thüren vermischte sich mit dem Geschrei und den Pfiffen der Plünderer, den Verzweiflungsrufen der geschlagenen Juden, dem Weinen der Frauen und Kinder. Es war ein wahrer Höllenlärm, dessen Widerhall die Bevölkerung der inneren Stadt erzittern machte. Im Verlaufe einer halben Stunde besetzte die wüthende Volksmenge das ganze Viertel in der Nähe des Bahnhofes, wo sich alsbald etwas Schreckliches, Unbeschreibliches ereignete. SämmtlicheJuden, deren dieExcedenten ansichtig wurden, wurden bis zur Bewußtlosigkeit geschlagen. Ein Jude, den man auf einem Tramwaywagen bemerkte, wurde von seinem Sitze herabgerissen und mißhandelt, bis er den Geist aufgab. Die elenden Baracken der ärmsten Leute wurden von Grund aus demolirt und der ärmliche Hausrath auf die Straße geworfen. Die Federn aus den zerfetzten Bettpölstern bildeten förmliche Wolken, die der Wind emporjagte. Gegen drei Uhr ertönten die Hurrahrufe, die Pfiffe und das Geschrei der Menge auch in den inneren Stadtvierteln. Aber hier beschränkte man sich vorläufig nur auf die Zertrümmerung der Auslagefenster. Die Nacht verlief ruhig, wenigstens in der inneren Stadt, und man durfte voraussetzen, daß die Excesse ihr Ende erreicht hätten. Diese Hoffnung stützte sich auf die Thatsache, daß in Kischenew nicht weniger als 5000 Mann Militär, 3 Regimenter Linien-Jnfanterie, 2 Brigaden und ein Bataillon der Reserve, stehen, zu denen noch 300 Mann der Stadtpolizei kamen. Die Zahl der Plünderer mochte gleichfalls 300 betragen. Aber man hatte sich getäuscht. Von den ersten Morgenstunden des folgenden Tages an setzten große Banden ungestört ihr Zerstörungswerk in den Straßen Nikolajewskaja, Gostinaja, Kharlampiefskaja, Puschkinskaja 2c. fort. Die Excedenten waren mit Hacken und schweren Eisenstangen bewaffnet. Die reichsten Kaufläden wurden erbrochen, die Maaren geraubt, vernichtet oder auf die Straße geworfen. Vor Aller Augen wurden Kleider, Hüte und Schuhe entwendet. Viele der Plünderer kleideten sich an Ort und Stelle neu; andere rafften zusammen, was sie trägen konnten und entfernten sich unbehindert. Die Polizisten und Militärpatrouillen begnügten sich, die Menge abzumahnen, ohne von der Waffe Gebrauch zu machen. Gegen Mittag wußte man

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.