Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 16 (17.4.1903)
- Date
- 1903-04-17
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr. 16 Wr» Moch's Wschrnschrift. Sette 259 F. I. Der Sohn des ersten Präsidenten von Cuba heiratet ein Judenmädchen. „Kalender." Der 1. Mai 1860 war Dienstag der 9. Jjar 5260. 31, M. Der jugendliche Lustmörder Grabich, Sohn eines angesehenen Leipziger Optikers, welcher die 8jährige Israelitin Klein erdrosselte, den Leichnam zerstückelte und in eine Kiste packte, ist dem „Leipz Tagbl." zufolge als gemeingefährlicher Irrer dauernd in der Irrenanstalt internirt. Wäre umgekehrt der Mörder ein Jude, so hätten die biedern Sachsen alle Juden beraubt und ausgerottet. Isaak Kufflersche Mädchen-Stiftung. Es wird hiemit zur Kentnniß gebracht, daß die Zinsen der obgenannten Stiftung zur Ausheiratung eines armen würdigen Mädchens in Wien, israelitischer Confession, im Betrage von Kronen 420.— zur Verleihung kommen. Die Bewerberinnen haben nachzuweisen, daß sie 1. der israelitischen Confession angehören, 2. streng sittlich und arm sind, 3. sich im Brautstände befinden, und 4. in Wien wohnhaft sind. Verwandte des seligen Stifters, unter diesen aber insbesondere die Kinder seiner Nichte Regine Wichs, verehelichte Dr. Kohn erhalten den Vorzug und. muß der Verwandtschafts Nachweis dem Gesuche beiliegen. Bewerberinnen, die sich vor der Verleihung verehelichen, verlieren den Anspruch auf die Verleihung. Die Gesuche sind bis 30. 3lpril 1903 im Einreichungsvrotokolle der isrealitischen Cultusgemeinde I., Seitenstettengasse 4, I. Stock einzureichen und werden dortselbst Gesuchsblanquette unentgeltlich verabfolgt. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematrikeu der israelitischen Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig ' belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, den l. April 1903. Sigmund Edler von Wertheimftein-Stiftung für arme Verwandte. Am 18. Juni d. I. gelangen die Zinsen obiger Stiftung per K 400.— an solche Personen zur Verleihung, welche durch legale Documente die Verwandtschaft mit dem Stifter, Herrn SigmundEdlen vo n Werthei nrstein und ihre Armuth Nachweisen können. Derartig belegte Gesuche sind bis 30. April d. I. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde Wien, (I., Seitenstetlengasse 4, I. Stock) während der Amtsstunden von 9—12 Uhr Vormittags zu überreichen. Gesuchsblanquette sind im Einreichungsprotokolle unentgeltlich zu erhalten. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Matriken der israelitischen Cultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern genügt die genaue Slngabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Theresia Neumannsche Lehrerswitwen-Stiftung. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Wien verlautbart hiermit, daß aus den Zinsen der obgenannten Stiftung am 12. Thamns (7. Juli 1903) zwei Stiftplätze im Betrage von je Kronen 84.— an arme Lehrerswitwen zur Verleihung zu gelangen haben. Die mit dem Geburtsscheine, dem Nachweise der Witwenschaft nach einem Lehrer und dem Armuthszeugnisse belegten Gesuche sind bis längstens 30. April 1903 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde Wien, woselbst auch während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr Vormittags Gesuchsblanquette verabfolgt werden, zu überreichen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Cultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, den 1. April 1903. Anfelm Freiherr von Rothschild'sche Waifenftiftung. Bei der obigen Stiftung für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien für israelitische Waisen sind 2i Plätze von je K 200 — a ii solche Waisen israelitischer Religion zu vergeben, die in Wien zuständi g sind und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemäßheit der stiftbrieflichen Bestimmungen, werden von den zu betheilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht werden, deren Väter entweder verarmte und nothleidende Kaufleute und Handelsgenossen, oder aber auch Künstler, d. h. Maler, Bildhauer, oder endlich Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speciellen Vorbedingungen nicht eintreffen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zu betheilenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein, und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahrüberschrittenhaben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang ausweisen. Stiftlinge, die in ihrem 15. Lebensjahre zum erstenmale in den Genuß dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per Jv 200.— bei ausgezeichneter Verwendung und sehr guten Fortgang in ihren Ausbildungsstudien durch längstens drei aufeinander folgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuß per X 200.— in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit demZuständigkeitsausweise, dem Aruiuthszeugnisse, dem Nachweise der Verwaisung, dem Geburtszeugnisse, eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nachweisungen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis 30. April d. I. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde (I., Seilenstettengasse 4, I. Stock) zu überreichen. Gesuchsblanquette sind im Einreichungsprotokolle während der Aiiltsstunden zwischen 9 und 12 Uhr Vormittags unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todesmatriken der Wiener israelitischenCultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf später einlangende oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Moriz Todeseo-Stiftung für Maler, Bildhauer und Operateu r-Z ö g l i n g e. Der Vorstand der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde bringt hiemit zur Kenntniß, daß aus den Zinsen der obigen Stiftmig ein Platz im Betrage von Kronen 190.— zur Verleihung gelangt. Die Bewerber haben nebst ihrem Wohlverhalten und ihrer Mittellosigkeit nachzuweisen: 1. oaß sie in einem Lande des Kaiserthums Oesterreich geboren sind, 2. daß sie Israeliten sind, 3. daß sie sich für die Maler- oder Bildhauerkunst heranbilden, oder Operateurzöglinge sind, 4. in dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht; eventuell ist die Höhe des Stipendienbetrages anzuführen. Die mit den oben geforderten Belegen versehenen Gesuche sind bis 30. April d. I. im Einreichungsprotokolle der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde (l.. Seitenstettengasse 4, I. Stock), woselbst Gesuchsblanquette unentgeltlich zu beheben sind, während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu überreichen. Auf unvoll st ändig belegte Gesuche wird nicht Rücksicht genommen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Cultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern genügt die genaue Angabe der bezüglichen Daten. Wien, am 1. April 1903. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Wien. Hochinteressant! Skizzen über Heinrich Heine von seiner Nichte Fürstin della Rocca mit 3 Illustrations- und 4 Facsimile-Beilagen statt fl t.63 nur 50 kr. (1 Krone). Nur zu beziehen von R. LÖW1T, Buchhandlung Wien, I., Rothenthurmstxasse 22.