Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 15 (10.4.1903)
- Date
- 1903-04-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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15 Dl*« BlOCh 8 Jahrgang XX errnmi Centrslorgan für die gessmmten Interessen des Indenthums. * -- - - -==x A. k. Pofisparraffen-Arnk! Clrartng - Verkehr) Nr. 610.976. LrdsrUon und Fldininipraliom I Wir» IX/1, VerggsWe Ar. 39. Telephon Nr. 14.847. I *- ■ --=« Wie«. 10. April 1903. --r- <■ - Erscheint jeden Freitag. -4 4» - Brief-Adresse: Wien, IX/I, Berggasse 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. »rzugsprei« fltr Oesterreich Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare SO Heller, Für'» Jlnalanb: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 ■ A „zeigen- Die4malgespalten« Brtitzeile 24 Helle,. Zahalt: Leitartikel: Die Perfectionirung des Hausiergesetzes. — Das Judenthum in Deutschland. — Arbeitsfeld für Frauenvereine. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Mittelschultag und Ausstellung neuerer Anschauungsmittel für die Mittelschulen. Die Nemesis. Aus dem Zeitalter des Blutaberglaubens. Einiges über die egyptische Augenentzündung, ihre Verbreitung und sichere, schmerzlose Heilung mittelst einer neuen Methode. Der Ansturm gegen die Bibel. — Correspondenzen: Wien. Hilfsverein für die nothleidende jüdische Bevölkerung in Galizien. Wien,Lundenburg. Mährischjüdischer Landesmassafond. Prag, Oderberg, Frankfurt, Berlin. Petersburg, Kiew, Bukarest, New-Iork. — Vermachtes: Kranzablösungswenden zu Gunsten der Chewra-Kadischa in Wien. Wien, Böhmisch-Neustadtl bei Pilsen, Prag, Klasno bei Wieliczka. Schneidemühl, Berlin, Constantinopel. — Feuilleton: Moderne Marannen. — Literatur. — Briefkasten. — Notiz. — Erklärung. — Inserate. Me Perfectionirung des Hanfiergefetzes. Wir feiern wieder den Auszug aus Egypten. Als die Kinder Israels das ungastliche Land der Pharaonen verließen, da zog mit ihnen eine neue Weltanschauung hinaus, die unter den Völkern der alten Welt noch unbekannt war. Sie, die geknechtet waren in Egypten, denen man das Mark aus den Knochen gepreßt hatte, mit deren Hände Kraft die Pharaonen die Pyramiden emporgethürmt hatten wie eine freche Herausforderung der Mächte des Himmels, sie trugen die Lehre mit sich, daß man die Schwachen und Wehrlosen nicht bedrücken dürfe, sondern daß es die Pflicht der Starken sei, den Hilflosen, den Armen, den Ohnmächtigen beizustehen. Diese Lehre stand mit der arischen Weltanschauung in grellem Widerspruche. Und stellen wir nur gleich fest, daß dieser Widerspruch auch heute noch nicht geschwunden ist. Noch immer ist das jüdische Volk allein der Träger jener altruistischen Gedanken, welche in der mosaischen Gesetzgebung ihren herrlichen Ausdruck finden, jenes tiefen Erbarmens und Mitleides mit jeglicher Kreatur, das sich in den Schutzgesetzen für die Armen, für die Witwen und Waisen, für die Fremden, ja für die Thiere selbst offenbart. Wenn jemals in der Seele des jüdischen Volkes dieses heilige Erbarmen härteren Gefühlen zu weichen drohte, die Erinnerung an die Knechtschaft in Egypten machte es immer wieder lebendig. „Gedenket, daß Ihr Knechte wäret in Egypten" — d. h.: Gedenket, daß Ihr, selbst schwäch und hilflos, bedrückt und gepeinigt wäret und wie Euch nur das Erbarmen des Ewigen herausführte aus dem Lande Euerer Peiniger, und darum habet auch Ihr Erbarmen mit den Gedrückten und Geknechteten! Das Pessachfest erweckt alljährlich aufs Neue diese Erinnerung an den Anfang des sÄbstständigen socialen Lebens des jüdischen Volkes, die Erinnerung an die Hilfe des Herrn in der Knechtschaft und eine Mahnung an die gewaltige, befreiende Macht der Menschen- und Nächstenliebe. Und wie wenn der Widerspruch zwischen jüdischer und arischer Weltanschauung gerade jetzt zur Zeit des Peffachfestes uns wieder grell und scharf contrastirend vor die Augen geführt werden sollte, fällt in diese Tage die parlamentarische Schlußberathung eines Gesetzes, welches Tausende unserer ärmsten Glaubensgenossen mit dem wirthschastlichen Untergange bedroht. Das Herrenhaus hat das Hausiergesetz erledigt. Gegenüber der brutalen Schamlosigkeit, mit welcher die antisemitische Majorität des Abgeordnetenhauses die nackte Gewalt an Stelle des Rechtes gesetzt hat, bedeuten die Aenderungen, die das Herrenhaus an dem Hausiergesetze vorgenommen hat, immerhin noch eine Verbesserung. Allein selbst in dieser verbesserten Gestalt ist das Gesetz ein Denkmal roher und gewaltthätiger Gesinnung der Starken gegenüber den Schwachen. Der Berichterstatter Freiherr v. Berger selbst bezeichnete das Hausiergesetz als ein neues Glied in der Reihe jener Gesetze, deren Signatur durchwegs die in verschiedener Gestalt aufgetretene Bevormundung, die Aufrichtung von Schranken, die Androhung von theilweise strengen Strafen bildet. Fürst Auersperg nannte es die Preisgebung einer ganzen Classe von Menschen der Willkür gegenüber und erklärte, wenn ihn die Gesetzgebung moralisch so behandeln würde, wie dieses Gesetz die armen Hausierer, so würde er trachten, den Staub der Heimat von den Füßen zu schütteln, wie es Tausende und Tausende Hausierer, durch die Noth gezwungen, thun. Graf Z e d t w i tz bezeichnet es als Unrecht, daß man Jemandem etwas wegnehme, in dessen Besitz es sich befindet, u. zw. nicht im Besitze durch die Gewohnheit, sondern im Besitze auf Grund von Gesetzen und Verordnungen. Unter den Mitgliedern des Herrenhauses, unter den hochgeborenen Pairs des Reiches fehlt es also nicht an Verständniß für die Unmenschlichkeit, die mit der Schaffung dieses Gesetzes gegen Tausende armer Menschen begangen wird. Man hat ein lebendiges Gefühl dafür, daß ein Raub an göttlichem und menschlichem Recht, daß eine namenlose Willkür begangen wird, für die es keine andere Erklärung und Entschuldigung gibt, als die nackte Bosheit und den brutalen Egoismus der wirthschaftlich höherstehenden Claffen. Und trotz dieser lebendigen Empfindung, trotz dieses klaren Gefühles für das Unrecht hat das Herrenhaus nicht etwa gesagt : „Machen wir einen Strich durch dieses ganze unmögliche Gesetz, welches sich mit der wirthschastlichen Entwicklung unserer