Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 46 (14.11.1902)
- Date
- 1902-11-14
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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Sk. 46 Sette 757 Dr> ^lvch's Wochenschrit^ KiteraLnr. Neue Bücher. „Ost und West". Jllustrirte Monatsschrift für modernes Judentyum. November 1902. II. Jahrgang. Nr. 11. Vertag von S. Cal Vary u. Comp., Berka W. 7, Neue WUyelmstraße 1. Inhalt: Ueber die Cultur II, von Ächad Ha am. Sokrates, Johannes, Mephistopheles, Spinoza (Skulpturen) von M. Antokolski. Der größte jüdische Bildhauer. Baron David v. G ü n z b u r g. M. Antokolsky vom Bildhauer Elias Günzburg. Eine Culturgeschrchte der Juden, von Dr. S. B e r n f e l d. „Lieder des Ghetto". B ö r ri e s, Freiherr v. Münchhausen. H e r b st b l ä t t e r (Zeichnung) von E. M. Lilien. Der Rabbi (Novelle) von Ernst Guggenheim. Heimatlos (Zeichnung) von Julius Cohn. Israel unter den Völkern, von Professor Leon Kellner. Neuere Arbeiten von Hermann Struck, von K. Berliner Judentaufen, Von Dr. N. S a m l e r. Literarisches. Miscellen. Aphorismen. Revue der Presse. Hallel Wesimroh (siehe Inserat) betitelt sich ein soeben vom hiesigen Obercantor Mayer Schorr edirtes Compositionswerk; Synagogen-Gefänge für Solo, Soli, gemischten Chor, verbunden mir dem Recitative. Die schmeichelhafte Kritik der berufensten Factoren, welche hier reproducirt wird, aus der Feder des berühmten Tondichters I. Brüll, dre warmen Worte der Anerkennung seitens der Obercantoren Singer und B a ch m a n n, Wien—Budapest, entheben uns, es wiederholt zu sagen, daß Herr Obercantor Schorr, der sangeskundige Vertreter altsynagogaler Gesänge, hier ein treffliches Werk geschaffen habe, das sicherlich überall, wo dre alte Welse sich zur Geltung bringt, mit Freuden und gerechter Anerkennung begrüßt werden dürste. Briefkasten. L. Das „Deutsche Volksblatt" nimmt Aergerniß daran, daß Herr Rabbiner Dr. Kroner in Stuttgart als Kirchenrath bezeichnet wird. Mit welchem Recht, fragt es, wird diesem Rabbiner der Titel „Kirchenrath" beigelegt '< Der Begriff „Kirche", meint es, ist doch nur auf christliche Religionsgemeinschaftcu anwendbar. Im vorliegenden Fall müssen die Antisemiten mit der württembergischen Regierung hadern, die den jüdischen Kirchenrath geschaffen. Auch mit der badischen Regierung müssen sie sich auseinandersetzen, die einen Oberkirchenrath der Israeliten eingerichtet hat. Uns selbst ist der Rabbiner lieber und vertrauter als der Kirchenrath. F. In Darmstadt ist der Volksparteiler Herr Dr. Langenbach zum Abgeordneten gewählt worben. Herr Dr. Langenbach ist nicht der erste Jude m der hessischen Kammer. Schon vor etwa fünf Jahren war der nationalliberale Bangnier Wolfskehl Mitglied des Hau>es und Vicepräsident. Als er bei der Präsidentenwahl von den eigenen Parteigenossen übergangen war, legte er sein Mandat nieder. Herr Dr. Langenbach ist ein glänzender Redner und eine hervorragende Intelligenz. Man erwartet von ihm eine kräftige Vertretung der Interessen der Judenschaft. „Historicus" Mit der Erzählung hat es folgende Bewandtniß: Als Lamartine 1848 Mitglied der Regierungsgewalt geworden, stürmten die Bewerber um Aemter von allen Seiten aus ihn ein. Da er alle ihre Namen und Wünsche unmöglich im Gedächtuiß zu behalten vermochte, schrieb er sie in sein Notizbuch ein, um dann die nöthigen Schritte zu unternehmen. Alle Plätze waren somit bald besetzt, nur ein einziger blieb vacant und der „Bürger". Director der äußeren Angelegenheiten, war außer sich, daß sich Niemand für ihn meldete. Nachdem er zwei Wochen gewartet hatte, lief er zu dem Minister und fragte ihn, wo denn der „Bürger" David wohne, den er zum Consul in Bremen ernannt hätte. Lanlartine konnte sich nicht erinnern und zog sein Notizbuch zu Rathe, in dem er den »Namen David mit großen Lettern mitten auf einer Seite ausgezeichnet fand. Da erinnerte er sich plötzlich, daß er einige Tage vor der Februar- Revolution den Namen eingetragen hatte, um sich eine Stelle aus den Psalmen König Davids tag Gedächtmß zurückzurufen, „Unseliger", rief Lamartine lachend dem Director zu, „da haben Sie was Schönes angerichlet; Sie haben König David zum Consul der französischen Republik ernannt." — Welchen König? fragte der „Bürger" Director ganz erschreckt. — „Den, der vor der Bundeslade tanzte," belehrte ihn Lamartine. — Am nächsten Tage meldete der „Moniteur": „Ter Bürger X .... ist zum Consul in Bremen an Stelle des mit dem Tode abgegangenen Bürgers David ernannt worden." L. Sie haben zweifellos recht, die Unsitte des Trinkgeldes für die antisemitischen Conducteure sollte endlich ausgerottet werden. Das Beste ist die Agitation von Mann zu Alaun. K. Die Antisemiten werden das Lügen nicht aufgeben. Die „Ostdeutsche Rundschau" veröffentlichte eine telegraphische Meldung aus Posen: „Das Gericht habe den Posener Hotelbesitzer Stern, der von der Landesbank in Berlin ein Gut gekauft und dieses unmittelbar darauf an einen Polen verkauft hatte, verurtheilt, an die Bank 10.000 Mark Conventionalstrafe zu zahlen. Tie „Ostdeutsche Rundschau" macht hiezu die Bemerkung, der Jude Stern habe an dem Geschäfte gewiß so viel verdient, daß ihn die Strafe nicht besonders schmerzen wird. Dem gegenüber sei constatirt, daß Herr Stern, welcher Besitzer eines renommirten Posener Hotels ist, einer uralten deutschkatholischen Familie entstammt und, wie man wohl nicht hinzuzufügen braucht, auch heute noch Katholik ist. Die Familie Stern hat, obwohl sie deutschen Ursprungs ist. seit jeher ihre Sympathien für die Polen offen zur Schau getragen, und die Clientel des Hotels recrutirt sich meistentheils aus polnischen Kreisen. In einem Punkte hat die „Ostdeutsche Rundschau" freilich recht: es beweist jedenfalls, daß die Anfiedlungs-Commission nicht besonders gut orientirt war, wenn fie das einem Polen abgekaufre Gut dem Hotelbesitzer Stern übergab, welcher, wie gesagt, seiner Gesinnung nach als Pole zu betrachten ist." Israelitische Cultusgemeinde Wien. Kirnbwachrmg betreffend die Wahlen in den Cultusvorstand und der Vertrauensmänner. Die statutengemäß vorgeschriebenen Neuwahlen von acht Vorstandsmitgliedern für die Dauer von 6 Jahren*) und die erfordcrltche Ersatzwahl für die Dauer von 2 Jahren,**) sowie die Neuwahlen der Vertrauensmänner (§ 30 des Statutes und §§ 2 und 3 des Cultussteuer-Regulatives) für die Dauer von 2 Iah en finden Sonntag, den 23. November 1902 statt und werden die eventuellen engeren Wahlen Sonntag» den 30. November 1902 vorgenommen. Die Herren Wähler werden euigel^den, sich an dem oben bezeichneten Tage an dem auf ihrer Legitimations-Urkunde bestimmten Wahlorte* *) mit ihrer Legirrmarrons-Urkunde persönlich einzufinden. Die Abgabe der S.immzettel beginnt an jedem Wahl.'age um 9 Uhr Morgens und w rd um 2 Uhr Nachmittags beendet.' Die näheren Bestimmungen enthalten die §§ 5, 6 7 und 30 des Statuts, sowie die §§ 3, 4, 5, 9. 10. 15 und 17 der Wahlordnung und di- §§ 2 uuo 3 des Cultusstcuer-Regulativs. Wien, im November 1902. Secretäc: Der Präsident: Dr. T h e o d o r L i e b e n. H. K l i n g e r. Für die Wähler der Bezirke: Innere Stadt: Sektion A bis ü und L bis Z, I. Seitennettengasse 4. Leopoldstadt und Brigittenau: Sektion A bis K, II., Tempelgaffe 3 und Sektion L dcs Z, 11., Lcopoldsgaffe 29. Landstraße und Simmering: HL, Untere Vladuklstraße 13. Wieden, Margarethen und Favoriten: V., Ma.garethnstraße 73. MarrahÜs und Neubau: VI., Schmalzhofgusse 3. Jvsesjladl und Alsergrund: IX., Müllnergaffe 21. Meldung, Hlctz'.ng, Rudolssheim und Fünfhaus: XV., Turnergusse 22. Ottakring und Hernals: XVI., Hubergaffe 8. Währing und Dvoling: XVM., Schopenhauerstraße 39. *) »Neuwahlen für die Mandatsdauer von 6 Jahren sind vorzunehmen: *) für nachbenaunte Vorstandsmitglieder, welche mit Ende Deccmber d. I. infolge Mandatsabtaufes aus dem Vorstande scheiden, jedoch wieder wählbar sind: Herr Salo Cohn, Herr Max Fleischer, Herr Oberfinanzrarh Dr. Benjamin Rappaport, Herr Salomon Rosner, Herr Dr. Adolf Stein, Herr Gottlieb Taußig, d) für die Herren Director David Simon und Regierungsrath Dr. Heinrich Sieger, welche vor Ablauf ihres Mandates aus dem Cultusvorstande ausgeschieden sind. **) Für den gleichfalls vor Ablauf des Mandates ausgefchiedenen Herrn Docenten Tr. Josef Grünfeld ist im Sinne des § 7 des Statuts eine Ersatzwahl für eine 2jährige Mandatsdauer erforderlich, ***) Die Wahlen werden an nachstehenden Orten vorgenommen. Zur gefälligen Beachtung! Wir ersuchen diejenigen unserer Abonnenten, welche noch mit der Abonnementsgebühr im Rückstände sind, die zur Einhebung derselben von uns versendeten Postaufträge gefälligst honoriren zu wollen. Die Administration.