Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 40 (5.10.1902)
- Date
- 1902-10-05
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 40 Dl*a BlOCh S Iahr-an- XU Centralorgsn für die gesammten Interessen des Iudenthums. Wien- 8. Ortobrr 1902. -—<- Erscheint jeden Freitag. - >^» i - Brief-Adresse: Wien, IX/1» Verggafse SS. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift. Wien. M- BeprgSPrrt» fltr Sester reich Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare SS Heller, Xit1» Arrest«md: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 . Anzeige«: Die4malgespalteae Petitzeile 24 Heller. *=- ■="■ -- =■=■--■ =M A. k. Pofisparrssfen-Amk > Clearing-Verkehr Nr. 810.976. Ledartion und Adminipratio» wir» IX/1, Verggassr Nr. 39. Ttlophon Nr. 14.847. * ■ ' :■ . Inhalt: Leitartikel: „Jenseits des Meeres!" — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Für die Juden Rumäniens. Jüdische Landwirthe. Ueber die Getreideversorgung Sachsens durch einen Juden. Die Wahl des Lord-Mayors von London. Die Juden in der Dresdner Chronik. — Zeitfragen. — Correspondenzen: Aus der Plenarsitzung des Vorstandes der israelitischen Cultusgemeinde Wien. Die Arbeitsscheu der Juden. Rumänische Auswanderer in Wien. Wien, Kuttenberg. Budapest. Sensationeller Proceß in Berlin. Bonn, Paris, Odessa. Das israelitische Hospital in Newark. Chicago. — Vermischtes: Kranzablösungsspenden zu Gunsten der Chewra-Kadischa in Wien. Wien. Wiener-Neustadt, Reichenberg, Nagy- Kanizsa, Petersburg, Temesvar, Paris. — Feuilleton: Bilder aus Sibirien. — Literatur. — Brieflasten. — Inserate. Den geehrten Lesern, Gönnern und Freunden wünschen wir aus Anlass des Jahreswechsels riöTim n^ro Die Redaction der „ Oesterreichischen Wochenschrift“ cBr. Jos. 8 cBloeh. „Jenseits des Meeres!" „Das Gebot, das ich dir heute gebiete, ist dir nicht ver« borgen und nicht fern. Es ist nicht im Himmel, daß ihr saget, wer steige zum Himmel hinauf und hole es uns hernieder, es uns zu verkünd:», daß wir es erfüllen. Und es ist nicht jenseits des Meeres, daß ihr saget, wer ziehe für uns über das Meer und bringe und verkünde es uns, daß wir es erfüllen. Sondern ganz nahe ist dir das Wort, in deinem Munde und deinem Herzen es zu erfüllend (5. B. M. Cap. 30 B. 11—14.) An dieses Wort erinnert Professor Dr. S. K a l i s ch e r in einem Artikel über die amerikanische Note an Europa, und er fügt die Frage hinzu: „Ist es uns wirklich nahe, „das Buch der Lehre", wie es im vorhergehenden Verse heißt, und womit „das Gebot" gemeint ist: „Wie ein Einheimischer von euch soll auch der Fremdling sein, der bei euch weilt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst;" „Ein Gesetz soll sein für den Einheimischen wie für den Fremden;- „Ein Gesetz und ein Recht soll sein euch und dem Fremden;" „Ihr sollt den Fremden lieben" — ist es nahe, oder ist es nicht doch vielmehr jenseits des Meeres? Wird er die verrosteten Gewissen der alten Welt aufrütteln, der Ruf, der aus der prachtvollen neuen Welt von jenseits des Meeres herüberschallt, „die Grundsätze des internationalen Rechts und der ewigen Gerechtigkeit" gegen die Angehörigen des Volksstammes, der zuerst diese Grundsätze — vor Jahrtausenden bereits — verkündet hat, zur Geltung zu bringen? Wie es auch kommen mag, die Note der Bereinigten Staaten an die Regierungen Europas^wird ein historisches Dokument von ewiger Bedeutung bleiben. DaS erlösende Wort gilt zunächst den geknechteten Juden Rmnäniens. Aber es ist zugleich eine doppelte Anklage gegen ganz Europa. Nahezu 25 Jahre haben die Mächte, die den Berliner Vertrag von 1878 unterzeichnet haben, die Verhöhnung von Seiten Rumäniens geduldet, daß es 400.000 Juden, die seit Jahrhunderten im Lande wohnen, das ihr Vaterland ist und für das sie in der Stunde der Gefahr Gut und Blut hergegeben haben, die Me Pflichten der Staatsbürger erfüllen und die nach den Bestimmungen jenes Vertrages gleiche Rechte mit den übrigen Rumänen haben sollten, für „Fremde" erklärte, gegen die man nun auf Grund dieser Fiction, im Gegensatz zu den oben angeführten Geboten des Alten Testaments, das ja auch die Christenheit als „die heilige Schrift" bezeichnet, die bedrückendsten „Gesetze" ersonnen hat, um sie in physisches Elend und geistige Nacht zu stoßen, um ihnen den Lebensodem abzuschneiden. Das hat das übrige Europa geduldet, weil - und das ist der zweite, wenn auch nicht ausgesprochene Punkt der Anklage, und tief traurig zu sagen — weil es mußte, weil sein eigenes Gewissen nicht rein genug ist, um. wie es die Vereinigten Staaten vermögen, im Namen der Menschlichkeit reden zu können und Rumänien auf die „Grundsätze des internationalen Rechts und der ewigen Gerechtigkeit" hinzuweisen, ohne der Antwort gewärtig zu sein: „Kehret doch vor eurer eigenen Thür!" Man hat eingewendet, die Bereinigten Staaten seien zu ihrer Note an die Unterzeichner des Berliner Vertrages nicht berechtigt gewesen. Denn erstens hätten die Bereinigten Staaten sich in europäische Verhältnisse nicht einzumischen, da die Republik sich ihrerseits auf Grund der Monroedoctrin eine Einmischung in Amerika verbäte. Und ganz gewiß seien die Bereinigten Staaten aus dem Grunde unzuständig, da sie gar nicht zu den Unterzeichnern des Berliner Vertrages gehören. Darauf wird in der Berliner „Nation" geantwortet: „Als wir mit Piraten in den Gewässern von Haiti kurzen Proceß machten, hatten wir Recht, und die Bereinigten Staaten bestritten uns nicht dieses Recht, und nun da die Bereinigten Staaten von den rumänischen Zuständen in Mitleidenschaft gezogen zu werden fürchten, find fie gleichfalls zum Einschreiten legitimirt und dürfen ihre Stimme warnend erheben. Es geht kein Strich durch den Atlantischen Ocean und es gebietet nicht die Monroedoctrin, daß es den Leuten auf der einen Seite des Striches gleichgiltig zu sein habe, was aus der andern Seite des Striches sich ereignet. Die Monroedoctrin will etwas ganz Anderes; fie will nicht, daß europäische Staaten fich in Amerika durch Erwerbung von Land und Leuten auch heute noch festsetzen, und wir würden ernstlich zu erwägen haben, was zu thun sei, wenn sich die Bereinigten Staaten aus dem europäischen Continent mit bewaffneter Hand einnisten wollten; aber es handelt fich hier um etwas durchaus Anderes.