Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 25 (20.6.1902)
- Date
- 1902-06-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ur. 25 Dr■ Bloch’s Jahrgang XIX Centrslorgsn für die gessmmlrn Interesten des Iudenthums. Wir«, 20. Juni 1902. -4-—»4—^- Erscheint jeden Freitag. -.»"1—<>- Brief-Adreste: Wien, IX/1» Berggasse 39. Telegramm-Adresse: Vloch's Wochenschrift, Wien» * -V U. k. Pofifparraffen-Arnt Clearing-Verkehr Nr. 810.976. Ardartion und ALministratior» Wien IX/1, Berggasse Nr. 39. Talephon Nr. 14.847. -« VeWgsxrri» für Srstrrrrtch Halbjährig 8 Krone«. Einzelexemplare 50 Heller. Für'» Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 , Anzeigen: Die4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. Inhalt: Leitartikel: Das neue Preßgesetz und die Judenhetze. — Rumänien. — Die jüdische Armenpflege. — VomJahrmarktdes Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Antisemiten als Begünstiger von Mördern. Die Antisemiten und das Christenthum. G. Gottdeil an David Kaufmann. Was uns noth thut. — Ein Wahlbild aus Galizien. — Corres pondenzen: Zur Gründung eines HUfsvereines für Tuberculose. Die Jndustrialisirung Galiziens und die Juden. Prag, Bukarest, Lissabon, London, New-Uork. Rußlands Behandlung amerikanischer Israeliten unter kritischer Beleuchtung. — Vermischtes: „Brimanus der Jüngere." Kranzablösniigsspenden zu Gunsten der „Chewra-Kadischa" in Wien. Wien, Linz, Brünn, Friedek-Mistek, Dobrisch, Leitomischl, Prag, Nürnberg. Rom, Cairo — Feuilleton: Ein Zeitbild. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Has neue Preßgesetz und die Judenhetze^ Ein ehemaliger Justizminister, der einmal in vertrautem Kreise auf die brutalen Hetzereien der antisemitischen Presse aufmerksam gemacht wurde, entgegnete darauf achselzuckend: „Aber ich bitte Sie, meine Herren, wir haben ja keine Freiheit der Presse mehr, sondern eine Zügellosigkeit der Presse". Der Mann hatte nur zu sehr recht, wenn auch späterhin manche Wahrnehmung darauf hindeutete, daß er selbst den antisemitischen Zügellosigkeiten nicht so ferne stand, als er sich den Anschein gab. Und nun, da das Ministerium Körber dem Parlamente den Entwurf eines neuen Preßgesetzes vorgelegt hat, welchem nachgerühmt wird, daß es eine wesentliche Verstärkung der Preßfreiheit bedeute, müssen unsere Glaubensgenossen in Erinnerung an jenes erwähnte Ministerwort die Frage stellen, ob diese verstärkte Freiheit nicht eine verstärkte Zügellosigkeit sein werde? Wir verkennen nicht den ungeheueren Fortschritt, den die Körber'sche Preßreform in Bezug auf die administrative Behandlung der Presse bringt. Der alte Polizeigeist ist wirklich gründlich ansgemerzt, und sowohl die Aufhebung des objectiven Verfahrens als auch die Freiübung der Colportage sind Zugeständnisse, welche unwürdige Fesseln mit einem einzigen Ruck beseitigen. Aber jede Freiheit muß doch darauf angesehen werden, ob sie nicht leicht zum Mißbrauch der Freiheit führt. Während die gebildeten Schichten der Bevölkerung durch ihr" Gefühl für Anstand und Sitte gebunden sind, können die ungebildeten Schichten nur durch das Gesetz in gewissen Schranken gehalten werden. Darum wird jede Lockerung der Zügel des Gesetzes der Brutalität umsomehr zum Uebergewichte verhelfen, je mehr die allgemeine Bildung zu wünschen übrig läßt. Wendet man diesen Satz auf unsere derzeitigen Wiener Verhältnisse an, so läßt sich die Befürchtung nicht abweisen, daß die Freiheiten des neuen Preßgesetzes die christlich-sociale Hetzpresse zu noch größerer Rohheit^ verleiten werden. Allerdings der einzelne Jude wird gegen antisemitische Beschimpfungen und Verleumdungen durch das neue Preßgesetz besser geschützt als bisher^ Da die in den §§ 487—492 Str.°G. bezeichnten Ehrenbeleidigungen der Judicatur der Geschwornengerichte eutzogen und als Uebertretungen vor den Einzelrichter verwiesen werden, ist eine erhöhte Gewähr dafür geboten, daß politische Parteimeinungen und Gehässigkeiten den Schutz der Privatehre in viel geringerem Maße beeinträchtigen werden. Ebenso bietet der § 36 des neuen Gesetzes, der die aus gehässiger Absicht entspringende Aufforderung zur Meidung des geschäftlichen Verkehrs mit bestimmten Kreisen von Industriellen, Gewerbetreibenden, Kaufleuten, Advocaten, Aerzten, Apothekern, Hebammen „und anderen" für strafbar erklärt, die langersehnte Möglichkeit, den von der antisemitischen Presse gegen unsere Glaubensgenossen so schwunghaft und straflos geübten wirthschaftlichen Boycott gerichtlich zu verfolgen. Es wird allerdings abzuwarten sein, wie sich die Staatsanwälte zu der Verpflichtung, 6X offo die Anklage wegen solcher Hetzereien zu erheben, stellen und wie die Einzelrichter die einigermaßen unklare Begriffsbestimmung des neuen Delictes auslegen werden. Auf die praktische Anwendung kommt da Alles an. Wenn auch nicht durch eine unzweideutige Bestimmung des Strafgesetzes, so war doch durch eine oberstgerichtliche Plenarentscheidung der Boycott auch bisher für strafbar erklärt. Man hat aber vielfach die Erfahrung gemacht, daß der von Antisemiten gepredigte Boycott mit einem anderen Maßstabe gemessen wurde, als beispielsweise der von Socialdemokraten gepredigte. An der Haltung der Rechtsanwälte ist nun freilich das Gesetz unschuldig. Wie gesagt, dem einzelnen Juden /gewährt der Wortlaut des Gesetzes die Handhabe, seine Ehre und seinen Erwerb vor böswilligen Angriffen zu schützen. Dagegen wird dem I ud eut hum in seiner Gesammtheit, wird der jüdischen Religionsgenossenschaft, wird den Juden als Bevölkern n g s c l a s s e selbst der bisher vorhandene kärgliche Schutz des § 302 Str.-G. durch das neue Preßgesetz fast gänzlich entzogem^Aufreizungen zu Haß und Verachtung oder zu feindseligen Handlungen gegen die jüdische Religionsgemeinschaft, resp. gegen die Juden als Bevölkerungsclaffe konnten bisher duxch das objective Verfahren unwirksam gemacht werden. Was neue Gesetz beseitigt die Confiscation gänzlich und läßt die vorläufige Beschlagnahme nur in den Fällen