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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-06-06 · 23 (6.6.1902) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
23 (6.6.1902)
Date
1902-06-06
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 23 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 387 Neue Bücher. An Horeb's Höhen. Zehn Predigten zum Wochenfest. Von Rabbiner Dr. S. C a r l e b a ch in Lübeck. Verlag der Jos. Wirth'schen Hofbuchdruckerei A.-G. in Mainz. Dr. Samuel Krauß. Das Leben Jesu nach jüdischen Quellen. Verlagsbuchhandlung S. Calvary & Comp. Berlin N. W. 7. 1902. Preis 8 Mark. Reflexionen eines Verurlheillen von Elias Lehr. (Autor von „(Sin Dreiklang", „Ein Appell an die Wissenschaft" uno „Vitale Fragen.") Kostenfrei zu haben im Selbstverläge des Autors, ll/1., Rothensterngasse 20. Krrefkasten. V. G. in Berlin. Wenn verschiedentlich dem europäischen Burenvertreter L e y d s von a n t i s e m i t i s ch e n Blättern in den Mund gelegt worden ist, „die Juden hätten den Krieg verschulde t", so ist das sicherlich eine dreiste Erfindung. L e v d s verkehrt, wenn er in Berlin ist, viel in jüdischen Kreise n, Unter Anderen ist er mit dem bekannten Justizrath K. mtim befreundet, von dem er genau weiß, daß er Jude ist. X. Zu dem in Nr. 21 behandelten Thema der arisch-antisemitischen Wappenhändler meldet uns Herr Sigmund Binder, Cultusvorsteher in Lichtenstadt bei Carlsbad: Vor ca 14 Tagen hat ein Agent mich besucht und auf das Wappen meiner Vorfahren aufmerksam gemacht rc. und fügte hinzu, ich wäre berechtigt, dieses Wappen in Rechnungen u. s. w. anzubringen, er zeigte mir unter Anderem ein Album, in welchem das Wappen der Familie „Binder" vorkommt. Dieser Agent arbeitet für die Firma Raimund Günther, Salzburg, schafft Wappen an bis zum Betrage von 20 Kronen. Meinerseits bin ich ihm auf die Anfertigung eines Wappens, reipective . auf die Bestellung nicht hineingesprungen, trotzdem nach seiner Zusicherung im Falle einer Bestellung der Stammbaum von einem Notar bestätigt werden soll. Der Agent dieser Firma kennt mich und hat zumindest doch erfahren müssen, daß ich Jude bin und Vorsteher der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde. Solchen Plumpheiten sollte das Handwerk gründlich gelegt werden. Dr. M. H. Ist uns nicht zugekommen. „Deutschnationaler*'. Sie irren sich, wenn Sie glauben, daß wir die Mittheilungen des Herrn K. H. Wolf über die Abgeordneten Schönerer und Schalk anzweifeln. Im Gegentheil, sein Thatsachenmaterial ist unangetastet, gerade so wie die Anklagen des Herrn Schalk gegen K. H. Wolf unwiderlegt blieben. Diese zwei Anklageschriften bilden ewige Documente zur Bewerthung des modernen antisemitischen Germanenthums. R. Ihre Annahme entspricht nicht den Thatsachcn. Die Situation in Frankreich ist durchaus günstig für die Freisinnigen. Das Geschwätz des „Deutschen Volksblattes" von dem angeblichen Siege der Antisemiten bei den Wahlen können Sie auf folgender Thatsache beurtheilen: Von den Abgeordneten, die sich offen als Antisemiten bekennen, sind nur die folgenden wiedergewählt worden: Denis, Gervaize, der bekannte Lasies, Ferrette, General Jacquey, Daude, Firmin Faure und Cough. Das ist Alles. Nicht wiedergewählt wurden aber die wüthendsten Champions des Straßen- Antisemitismus in Frankreich, vor Allem sämmtliche Redacteure der „Libre Parole". Die größte Schlappe hat aber der Antisemitismus in Algier erlitten. Nicht nur der Führer Edouard Drumond, sondern auch die anderen antisemitischen Abgeordneten, Morinaud, Marchal und Gieure, sind mit großer Majorität in Algier geschlagen worden. Max Rsgis, der ehemalige Maire von Algier, erklärt, daß das Todtenglöcklein der antisemitischen Partei geläutet worden, daß es zu Ende sei mit dem herrlichen Schwung der Entrüstung und Empörung von 1898. „Unsere Kämpfe und Bemühungen und alle Leiden waren vergeblich." Das Land hat ihnen zu verstehen gegeben, daß es keine Antisemiten mehr will; der Antisemitismus hat in Algier moralisch abgewirthschaftet. Das ist für die Sache des Fortschrittes vielleicht der größte Erfolg der französischen Wahlen. Noch. XXU. Staats-Wohlthatigkeits-Lotterie. Am 12. Juni l. I. findet die Ziehung der XXII. Staatslotterie für gemeinsame Militär- Wohlthätigkeitszwecke, bekanntlich der einzigen in Oesterreich gestatteten Geldlotterie, statt. Das diesmalige Spielprogramm enthält die ungewöhnlich große Zahl von 17.822 Gewinnsten in barem Gelde, darunter der Haupttreffer mit 200.000 Kronen und zahlreiche Treffer zu 15.000 Kronen, 10.000 Kronen, 5000 Kronen, 2000 Kronen 2c. im Gesammtbetrage von nahezu einer halben Million. Insbesondere muß darauf hingewiesen werden, daß der Mitteltreffer von 15.000 Kronen, in den Sprelplan neu ausgenommen wurde und daß die Anzahl der Gewinnste gegenüber den voransgegangenen Lotterien neuerdings bedeutend vermehrt wurde. Das Reinerträgniß fließt zufolge Bestimmung des Kaisers öffentlichen Wohlthätigkeits-Jnstituten zu. Ein Los kostet 4 Kronen. Danksagung. Außer Stande, für die zahlreichen Beileidskundgebungen, welche uns anläßlich des Ablebens unserer unvergeßlichen Gattin, Mutter, Schwester, Schwägerin und Tante, Frau Regine Neumann geborene Pappenheim seligen Andenkens schriftlich und mündlich zugetommen sind, direct zu danken, sagen wir auf diesem Wege Allen, die unseren Schmerz mit Ihren Trostworten linderten, unseren besten Dank. Familien Neumann und Pappenheim. Auselm Früh n- Rothichild'jche Waiiknftiiumß. Bei der obigen Stiftung für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien für israelitische Waisen sind ul Plätze von je 20V X an solche Waisen israelitischer Religion zu vergeben, die in Wien z u st ä n d i g sind und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemäßheit der stistbrieflichen Bestimmungen werden von den zu betheilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht werden, deren Väter entweder verarmte und nothleidende Kaufleute und Handelsgenossen, oder aber auch Künstler, d. h. Maler, Bildhauer, oder endlich Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speciellen Vorbedingungen nicht eintreffen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zu betheilenden Waisen dürfen nicht weniger als »Jahre altsein und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang ausweisen. Stiftlinge, die in ihrem 15. Lebensjahre in den Genuß dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per 100 fl. bei ausgezeichneter Verwendung und sehr guten Fortgang in ihren Ausbildungsstudien durch längstens drei aufeinander folgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuß per 100 fl. in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Zuständigkeitsausweise, dem Armuthszeugnisse, dem Nachweise de r- Verwaisung, dem Geburtszeugnisse, eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers, und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nachweisungen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis : 10. Juni 1902 .. : im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde (I. Seitenstettengasse 4, I. Stock) zu überreichen. Auf später einlangende, oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Gesuchsblanquette sind im Einreichungs-Protokolle während der Amtsstunden von 9—12 Uhr unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todtenmatriken der Wiener israelitischen Cultusgemeinde find als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Wien, 1. Juni 1902. Der Borstand der israelitischen Cultusgemeinde. Israelitische Cultusgemeinde Wien. Z. 4952 ex 1902. Krmdmachrmg. Es wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß ausschließlich die nachbenannten Verkaufsstellen für Koscherfleisch unter der besonderen Aufsicht des Rabbinats der Cultusgemeinde stehen: Im I. Bezirk, Ignaz Weinstein, Seitenstettengasse Nr. 3; II. „ I. Oxelrad, Krummbaumgasse Nr. 2 „ „ I. Reiß, Leopoldsgasse Nr. 31; III. „ I. Reiß, Custozzagasse Nr 3; V. „ Johann Fleischhacker. Schönbrunnerstraße Nr. 15; X. „ Bernhard Winter, Landgutgasse Nr. 21; XIV. „ Ernst Fuchs, Schön brunnerstraße Nr. 35; XVI. „ Karl Kohn, Neulerchenfelderstraße Nr. 76; „ „ Anna Willner vormals Weiß, Grundsteing. Nr. 12; „ „ Franz Swatosch, Hofferplatz Nr. 10; XX. „ Elo Kalter , Jägerstraße Nr. 18; Nur für die hiergenannten Verkaufsstellen übernimmt das Rabbinat die Verantwortlichkeit in Betreff des Kaschrus. Wien, im Juni 1902. Der Vorstander israel. Cultusgemeinde Wien.

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