Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 22 (30.5.1902)
- Date
- 1902-05-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 22 Dr. Bloch's Wochsnschrifi. Gelte 368 rufen. Die protestantische Bevölkerung, obgleich sie in der Ueberzahl ist, bleibt in ihren Wohnungen; aber es ist vorauszusehen, daß sie, wenn diese Aufreizungen und Drohungen fortdanern, die Geduld verliert. Man trifft daher die energischesten Vorbeugungsmaßregeln gegen blutige Zusammenstöße, die allgemein befürchtet werden. Diese nationalistischen Antisemiten, die ebenso Deutschen- und Protestanten-wie Judenfresser sind, erfreuen sich der besonderen Patronage des „Deutschen Bolksblattes", und die verdienen sie auch. Nalurwiffenschaft und Religion. Die „Deutsch-evangelische Correspondenz" schreibt: „Der Reichstagsabgeordnete Kunert hat in der Sitzung des Relchstages vom 3. Mai zu behaupten gewagt: „Naturwissenschaft und Religion lassen sich nicht miteinander vereinigen. Wer es doch behauptet, macht den Leuten blauen Dunst vor". Das ist eine unbewiesene Behauptung, welche die Socialdemokratie mit Vorliebe in die urtheilslose Menge hineinwirft, die aber von der Wissenschaft schon längst als blauer Dunst erkannt ist. Allerdings hat Hackel in seinen „Welträthseln" sich damit gebrüstet, die drei großen Centraldogmen der dualistischen Philosophie, den persönlichen Gott, die Unsterblichkeit der Seele und die Freiheit des Willens zertrümmert zu haben. Aber zahllose Naturforscher und Philosophen haben ihm bewiesen, daß diese seine Behauptung sehr leichtfertig ist und daß die durch den Häckel'schen Monismus nicht gelösten, sondern blos bei Seite geschobenen Probleme, die von Dubois-Reymond aufgestellten sieben Welträthsel. sich sogar einer vortrefflichen Gesundheit erfreuen. Es genügt, an die vernichtenden Urtheile zu erinnern, welche Philosophen wie Paulsen, Adickes, Eucken. Königswald, Rehmke und Naturforscher wie His, Rütemeyer. Wigand, Semper, Hamann, Wundt, Reincke, Ranke und viele Andere, selbst Virchow, darüber abgegeben haben. Wenn man bei den Autoritäten der Naturwissenschaft aller Zeiten nachfrägt, wie sie über die von Herrn Kunert ausgestellte Behauptung denken, so wird man erne ganz andere Antwort vernehmen. Dr. Dennert hat sich in seiner Schrift „Die Religion der Naturforscher" (Heft 14 der von der freien kirchlich-socialen Conferenz herausgegebenen Hefte) die Mühe gegeben, 300 hervorragende Naturforscher aller Zeiten auf ihren Glaubensstandpunkt hin zu prüfen und hat gefunden, daß von diesen drei Hunderten 242 gottesgläubig gewesen sind. Wir erinnern dabei an einige, deren große Bedeutung allerseits, auch von der Socialdemokratie, anerkannt wird. Von Baco von Verolam stammt das schöne Wort: „Nur eine oberflächliche Kenntniß der Natur vermag uns von Gott abzuführen, elne tiefere und gründlichere dagegen führt zu ihm zurück." Ebenso herrlich ist. was der große Astronom Kepler gesagt hat: „In der Schöpfung greife ich Gott gleichsam mit den Händen." Der Astronom Mädler bekennt: „Ein echter Naturforscher kann kein Gottesleugner sein." Der Botaniker Hees faßt seine schöne, in Versen ausgesprochene Ueberzeugung in das Wort zusammen: „Halbes Wissen führt von Gott ab, gründliches Wissen führt zu Gott hin. Je tiefer wir eindringen in die Erkenntniß der Natur, desto inniger wird auch unsere Ueberzeugung, daß nur der Glaube an einen allmächtigen und allweisen Schöpfer, der Himmel und Erde geschaffen hat, die Räthsel der Natur und des menschlichen Lebens zu lösen vermag." Auch des Chemikers I. v. Liebig Wort ist hier zu erwähnen: „Die Kenntniß der Natur ist der Weg zur Bewunderung des Schöpfers." Es ist dies aber nur eine ganz kleine Blumenlese aus Hunderten von ähnlichen Zeugnissen, zu denen auch Goethe's Wort zu rechnen sein dürste: „Die Zeit des Zweifels ist vorüber; es zweifelt jetzt so wenig Jemand an sich selber, als an Gott." Daraus kann man entnehmen, wie wenig Berechtigung Herr Kunert hatte, wenn er, ähnlich wie Bebel und viele seiner Genoffen, den Menschen weiß machen will, daß Naturwissenschaft und Religion sich nicht miteinander vertragen. Es ist aber bedauerlich, daß die Führer der Socialdemokratie und deren Helfershelfer auf diese leichtfertige und unverantwortliche Art die Religion zu untergraben und dadurch das Volk um das Beste zu bringen suchen, was es besitzt, nämlich um den Glauben an einen Gott, der die Welt geschaffen hat und mit Weisheit und Liebe regiert." Der bekannte ehemalige antisemitische ReichstagSabgeordnete Leuß ist aus Berlin und den Vororten definitiv ausgewiesen. Wie seinerzeit berichtet wurde, ist Leuß im Jahre 1894 anläßlich des in dem Dr. S ch nutz's ch e n Eh e s ch eid u n gs p r o ee ß geleisteten Meineides zu drei Jahren und wegen Anstiftung der Frau Dr. Schnutz zum Meineide noch zu drei Monaten Zuchthaus verurtheilt worden. Nach seiner Entlastung aus der Strafhaft hielt sich Leuß zunächst in B r e m e n, demnächst aber in einigen Berliner Bororten, zuletzt in Deutsch- Wilmersdorf auf, wo er sich literarisch beschäftigte. Die rechtliche Grundlage der Ausweisung ist folgende: Der § 3 des Freizügigkeitsgesetzes vom 1. November 1867 bestimmt, daß „insoweit bestrafte Personen nach den Landesgesetzen Aufenthaltsbeschränkungen durch die Polizeibehörde unterworfen werden können", es dabei sein Bewenden behält. Infolge dessen ist der § 2 Nr. 2 des preußischen Gesetzes über die Aufnahme neu anziehender Personen vom 31. December 1842 in Kraft geblieben, wonach die Landespolizeibehörde berechtigt ist, einen entlassenen Sträfling von dem Aufenthalte an gewiffen Orten auszuschließen. Hierzu ist die Landespolizeibehörde jedoch nur „in Ansehung solcher Sträflinge befugt, welche zu Zuchthaus oder wegen eines Verbrechens, wodurch der Thäter sich als einen für die öffentliche Sicherheit oder Moralität gefährlichen Menschen darstellt, zu irgend einer anderen Strafe verurtheilt worden sind. Ueber die G r ü n d e einer solchen Maßregel ist die Landespolizeibehörde nur dem Vorgesetzten Ministerium, nicht aber der Partei Rechenschaft zu geben schuldig". Durch Staatsministerialbeschluß vom 28. November 1869 ist diese Specialbestimmung noch ausdrücklich für anioendbar erklärt worden. Auch das Oberverwaltungsgericht hat diese Befugniß der Landespolizeibehörde in einer Reihe von Erkenntniffen als noch zu Recht bestehend anerkannt. Bon diesem Gesetz machte der Polizeipräsident von Berlin auf Anregung des Amtsvorstehers von Wilmersdorf Gebrauch und erließ im vorigen Jahre die Verfügung an Leuß, Berlin und die Vororte binnen 14 Tagen zu verlassen. Hiergegen beschritt Leuß die Klage beim Oberverwaltun gsgericht und machte geltend,»daß das vom Polizeipräsidenten für seine Ausweisung an gezogene Gesetz auf die ihm zur Last fallende That, die nicht unedlen Motiven entsprungen, nicht anwendbar sei. Auch könne nicht davon die Rede sein, daß er als ein in sittlicher Beziehung gefährlicher Mensch anzusehen sei. Es wurde auf Abweisung der Klage erkannt, da nicht anerkannt werden könne, daß für den Polizeipräsidenten nicht rein sachliche Gründe für die getroffene Maßregel bestimmend gewesen sind. Wie ein „Blutmärchen" entsteht. Aus Kutte nb erg wird berichtet: Am 15. d. M. trat ein Dienstmädchen, Namnes Anna N e s p o r. in den Dienst der hiesigen Geschäftsfrau Elise B e ck. Am folgenden Morgen theilte Anna Nespor ibrer Dienstgeberin mit, daß sie auf dem Posten nicht bleiben werde. Trotz dringender Fragen war das Mädchen »licht zu bewegen, den Gr»»nd ihres Entschlusses anzugeben. Ein zlveites Dienstmädchen erzählte der Frau Elise Beck, daß sich Anna Nespor geäußert habe, man hätte ihr Nachts Blut abzapfen »vollen. Diese Beschuldigung verbreitete sich sehr rasch in der ganzen Stadt und versetzte die seit der Polnaer Affaire für derartige Gerüchte sehr empfängliche Bevölkerung von Kattenberg in Aufregung, weshalb die Polizei das Mädchen vom städtischen Arzte untersuchen ließ, der constatirte, daß das angebliche Opfer einer Ritualblutabzapfung an zwei Stellen am Arme Spuren von — W a n z e n b i s s e n aufwies. (Korrespondenzen. Aus der öffentlichen Plenarsitzung des Vorstandes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde vom 25. Mai 1902, unter dem Vorsitze des Präsidenten kaiserl. Rath Klinger. Beginn der Sitzung um 10 Uhr Vormittags. Im Einlaufe werden bekanntgegeben an Spenden: Bon Herrn Theodor Ritter von Taußig. anläßlich der Vermählung seiner Tochter, für die israelitische Armenanstalt.K 300.— für das israelitische Blindeninstitut. „ 300.— „ den israelitischen Fcauenverein . „ 300.— „ das israelitische Taubstummeninstitut .. 100.— für die Talmud-Thoraschule . -. . „ 100.— „ den Verein „Frauenhort" . . „ 100.— Transport K 1200.—