Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 22 (30.5.1902)
- Date
- 1902-05-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ur. 22 Or■ BlOCh 8 Jahrgang XIX Centrslorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. - - — Wie«. 80. Mai 1902. ->-4—<.- Lrfch eint jeden Freitag. -■>—*- Brief-Adresse: Wien, IX/1» Berg gaffe 39. Telegramm-Adresse : Bloch's Wochenschrift, Wien. « - - - =& V. k. xostsparraffen-AmL Clearing-Verkehr Nr. 810.976. Ledartion und Ndministratior» Wien IX/1, Berggaffe Nr. 39. Talephon Nr. 14.847. VrxngsPrei» fiir Srsterrrtch Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. F2r'» Jlnslemd: Halbjährig 10 Krone» Ganzjährig 20 Anzeigen: Die4malgespaltene Petitzeile 24 Heller. ■ ~ ' » Inhalt: Leitartikel: Die Judenauswanderung aus Rumänien. — Lai336r kaire, laisser passsr! — VomJahrmarktdesLebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Der Jude als Ackerbauer. Juden im italienischen Heere. Bernhard L.izare in Rumänien. Antisemitische Protestantenhetze. Naturwissenschaft und Religion. Der bekannte ehemalige antrsemitische Reichstagsabgeordnete Leuß. Wie ein „Blutmärchen" entsteht. — Korrespondenzen: AuZ der öffentlichen Plenarsitzung deS Vorstandes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde. Wien. Die rumänischen Judenanswanderungen. Wien, Budapest, Ungarisch-Hradisch, Lemberg. Die Friedhofsfrage in Böhm.-Leipa. Sechster Delegirtentag der deutschen Zionisten in Mannheim. Mannheim, Paris, JekaterinoSlaw, London. — Vermischtes: Kranzablösungsspenden zu Gunsten der „Chewra-Kadischa" in Wien. Wien, Florisdorf, Frauenberg, Brünu. — Feuilleton: Ein Zeitbild. — Literatur — Briefkasten. — Inserate. Rumänien und seine Preßlmechte. Bisher hatte die „Kölnische Zeitung" nur den jeweiligen Auslassungen des allem Anscheine nach von der rumänischen Regierung beeinflußten „Hacken"-Correspondenteu ihre Spalten geöffnet, um den verlegenen Ausreden der rumänischen Regierung über die Wirkung der neuen judenfeindlichen Gesetze Raum zu geben. Sie hat sich damit zum Werkzeug einer Inhumanität erniedrigt. That sie solches unbewußt, solange sie nur ihren Correspondenten aus Bukarest schreiben ließ, was er wollte oder mußte, so kann sie diesen Milderungsgrund von jetzt ab nicht mehr für sich geltend machen.- Sie ist durch einen redactionellen Artikel über „das Gewerbegesetz und die Juden" in die Reihe der bewußten Fälscher der Auslegung des rumänischen Gewerbegesetzes eingetreten. In diesem Artikel bemüht sich die „Kölnische Zeitung", zweierlei nachzuweisen, und zwar daß es verfrüht wäre, von den Wirkungen dieses Gesetzes zu sprechen, weil dasselbe erst im September in Kraft treten soll, und daß die Auswanderung der Juden aus andere Ursachen, als die der Verfolgung durch die Rumänen, zurückzuführen ist. Wir müssen der Argumentation der „Kölnischen Zeitung" folgen, um ihre Verlogenheit für Jedermann ersichtlich zu machen. Es ist zum mindesten eine kindische Zumuthnng, die die „Kölnische Zeitung" stellt, wenn sie meint, man solle doch erst das Jnslebentreten des Gesetzes abwarten. Das Gesetz spricht klar und deutlich, indem es den „Fremden", und daß darunter nicht die Deutschen, Franzosen und Russen gemeint sind, weiß wohl die „Kölnische Zeitung" selbst, fast jede gewerbliche Thätigkeit verschließt und die wenigen, die nicht absolut verschlossen sind, an Bedingungen knüpft, die von vornherein von den Juden nicht erfüllt werden können oder sie der Willkür der fanatischen Gegner ausliefern. Das Gesetz spricht so klar, daß gar keine Regierungsverordnung, die das Gesetz nicht klipp und klar aufhebt, daran etwas ändern kann. Eine solche Verordnung ist natürlich nicht erschienen. Den- „Versicherungen" der rumänischen Regierung, daß besondere Härten in der Behandlung der jüdischen Handwerker ausgeschlossen sein würden, mag die „Kölnische Zeitung" glauben, wenn fie specielle Gründe dafür hat, wer aber die rumänische Geschichte der letzten 30 Jahre kennt und wer mit der treulosen, wortbrüchigen rumänischen Verwaltung vertraut ist, der wird auch nicht einen Augenblick lang solchen Erklärungen Vertrauen schenken. Die rumänischen Juden aber haben am allerwenigsten Grund und Ursache, von solchen Versprechungen Leben und Erwerb abhängig zu machen. Sollen sie nach dem Rathe der „Kölnischen Zeitung" vielleicht bis zum September warten, um die Wirkungen des neuen Gesetzes an sich unmittelbar zu erproben? Sollen sie warten, bis die Auswanderung unmöglich geworden ist? Sollen sie warten, bis der letzte Rest der Habe verzehrt und jede Aussicht auf Erwerb oder Rettung durch Auswanderung verschwunden ist? Mag sein, daß die rumänische Regierung oder die „Kölnische Zeitüng" den Juden dies Schicksal bereiten will, den Juden selbst gebietet die Pflicht der Erhaltung, solch' verwerflichen Rathschlägen ihr Ohr nicht zu leihen, sondern die Rettung nicht falschen Rathgebern sondern sich selbst und ihrem gesunden, richtigen Urtheil anzuvertrauen. Es ist pure Heuchelei der „Kölnischen Zeitung", wenn sie von Thatsachen spricht, durch die glaubhaft gemacht sei, daß die den Juden feindlichen Spitzen des Gewerbegesetzes abgeschliffen seien. Keine solche Thatsache ist bekannt,' und nur die Entrüstung, welche in ganz Europa wegen des Vorgehens der rumänischen Regierung widerhallte, preßt dieser und deren Freunden die völlig haltlose Lüge ab, sie wolle durch Ausführungsverordnungen dem Gesetze eine mildere Auslegung geben. Selbst wenn sie es wollte, so könnte sie es nicht, weil sie die Geister nicht mehr' „los" wird, die sie gerufen hat, weil in ihrem Schooße sich die Elemente befinden, die das mörderische Gewerbegesetz inspirirt haben. Die rumänischen Juden kennen die Inspiratoren des Gesetzes und sie haben der traurigen Erfahrungen genug, um auch zu wissen, daß solche Gesetze nicht nur nicht milder, sondern viel strenger in der Praxis gehandhabt werden, als selbst ihr Wortlaut ist. Derlei Gesetze sind Oel ins Feuer gegossen, sie stacheln die Leidenschaften auf, sie reizen zu Willkür und Gewaltthätigkeit, auf eine mildere Praxis kann