Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 21 (23.5.1902)
- Date
- 1902-05-23
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 31 Dr. Bloches Wochenschrift. Sette 355 tative Citate aus dem „ Sechei tob“ und viele Schriftsteller aus älterer und neuerer Zeit beschäftigen sich mit diesem Werke und dessen Verfasser. Aber auch das Werk „$er Prüfstein" zog Buber (in Abschnitt 11) in den Kreis seiner Arbeit und beschreibt dasselbe, hebräische Sprachforschung betreffend, mitgroßer Sorgfalt, wobei er zuletzt die gediegene Abhandlung Prof. Dr. Bacher's (in Grätz' Jubelschrift S. 94—110) rühmend hervorhebt. Es ist die Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß Rabbl Menachem auch einen Commentar zu den „Fünf Rollen" versaßt hat, worüber Buber sich vorbehält, später zu referiren. Gewiß ist es, daß Rabbi Menachem auch mit berühmten Zeitgenoffen über rituelle Angelegenheiten durch Rechtsgutachten im schriftlichen Verkehr gestanden, was im letzten Abschnitt nachgewiesen ist. Zur Klarmachung mancher dunkeln Stelle mögen hier einige Bemerkungen nicht überflüssig sein. Band I, S. 16, Anm. 24 sagt B., daß hier im M. etwas fehlt. Und wirklich fehlt das Wörtchen „nicht", so daß der Satz lautet: „Daher kann die Beschneidung nicht am achten Tage stattfinden." Das. S. 18, Anm. 44 ist B. entgangen die Stelle im babylonischen Talmud Rosch Haschana 24 a und Synhed. 10 b, wo es ausdrücklich heißt, daß, wenn der Mond zur rechten Zeit nicht sichtbar war, wird er nicht mehr durch das Gerichtscollegium geheiligt; denn so lautet die Entscheidung (Halacha), nämlich wie es Rabbi Elieser bar Zadok in der Mischna das. feststellt; mithin ist zu ergänzen der Satz: „er wird nicht durch das Collegium eingeweiht." Zum nächstfolgenden Satze ist zu vergleichen bab. Rosch haschana 25a, wo der Grund angegeben ist, warum die „Aeltesten" nicht mit Namen genannt wurden, was auch das. b wiederholt wird, welche Stelle der Verfasser im Sinne hatte. — S. 23, Anm. 104, ist zn vergleichen Aboth d’rabbi Nathan, Cap. 2, Nr. 5. —. S. 45. Anm. 108, ist zu vergleichen Jalkut Hamechiri Ed. Buber zu Ps. 116, V. 16 und Jebam. 77a. — S. 70, Anm. 138, ist zu vergleichen Jalkut Schim’oni zu Jjob Cap. 32 Ans. — S. 97, Anm. 19 der Ausdruck „dieser war beschnitten" ist nicht — wie B. meint — ein Zusatz des Verfassers; denn er findet sich im Midrasch Schocher tob zu Ps. 9, V. 6, was auch im genannten Jalkut Hamechiri gebracht wird. — S. 261 wird eine Stelle aus B’reschith rabba gebracht, die zum V. 11. Cap. 41 also lautet: „es ist daraus zu lernen, daß der Heilige Geist in ihnen sproßte", und Rabbi Menachem erläutert dies durch den Ausdruck „Nachnu", nämlich wir und Du. Daraus ist zu ersehen, daß die Agadisten den Unterschied zwischen Nachnu und Anachnn in derselben Weise auffaßten, wie wir es in diesen Blättern (Nr. 14) auseinandergesetzt. Zum Verzeichniß über die variae lectiones (L'ri und K’tib) ist zu bemerken, daß der Verfasser nicht immer die mafforetischen (recipirten) Lesearten meint, sondern die agadischen, wie die bekannten Arten von AI tikri, was auch auf S. 56, letzte Zeile zu ersehen ist. Dort bringt er den Satz von den Sprüchen Salomos 23, 10 und fügt hinzu: lies U1 i m (statt wie es im Text steht 01 a m) und lies : Uwischde (statt U w i s d e), wie es sich wirklich in einer Agada vorfindet. Ebenso im 2. Bande, S. 324 zum 2. B. M.. Cap. 17, 14 meint Rabbi Menachem nicht die massoretische Differenz der Version, sondern die agadische Deutung nach einer Tradition im bab. Tahn. Tr. Baba bathra 21 und erklärt das Wort Macho nicht als Infinitiv, sondern als Perfectum (mach*, weil Amalek die männlichen der Kinder Jsrael's vernichten wollte, so wird Gott sein Andenken vertilgen). — Es verdient hier gelegentlich hinzugefügt zu werden, daß der daselbst in der heiligen Schrift sich vorfindende Zusatz: „und lege es in die Ohren Josua's", gewiß nur den Sinn hat, Die richtige Lesung des Wortes Lecher (nicht aber Sachar) zu betonen, was aus der erwähnten Talmudstelle klar und deutlich hervorgeht. Die äußere Ausstattung der beiden Bände ist, wie alle (auch dem Inhalte nach trefflichen) Publicationen des Vereines M’kize Nirdamim, als eine vorzügliche zu bezeichnen. (Fortsetzung folgt.) Neue Bücher. Ost und West. Jllustrirte Monatsschrift für Modernes Judenthum. Israels-Nummer, II. Jahrgang, Heft 5, Mai 1902. Inhalt: Dr. G. Kutna, Jozef Israels, mit zahlreichen Illustrationen im Text. Jozef Israels, Ein Sohn des alten Volkes (Vollbild). Fabius Schach. Die Ausländerfrage in Deutschland. Jozef Israels, Wenn man alt wird (Vollbild). E. M. Lilien, Der jüdische Mai. Morris Rosenfeld, Der jüdische Mai (Gedicht). Dr. M. K a y s e r l i n g, Ein jüdischer Diplomat. Dr. Franz Oppenheimer, Die Anfänge des jüdischen Capitalismus. Rembrandt, Die Judenbraut (Vollbild). Mathias A ch e r, Jüdische Statistik und ihr Werth. Herma:' u B o r ch a r d, Die Jemenitischen Juden, mit zahlreichen Illustrationen. Berthold F e i w e l, Die Ersten (Gedicht). H. D. Naumberg, Zwischen Vater und Mutter (Erzählung). Mtscellen, Aphorismen, Revue der Preffe. Das Heft enthält 25 Illustrationen. Verlag von S. Calvary & Co., Berlin NW. 7, Neue Wilhelmstraße 2.. Briefkasten. K. Die französische Akademie hat den Preis Andriffes von 5000 Francs an Professor Blum von der Pariser Universität und an Herrn T s ch e r n o f s von der Rechtsfacultät in Aix vertheilt. K. Neben den Enthüllungen über K. H. Wolf drobt der „Bauernführer" S ch a m b e r g e r mit Enthüllungen über die Partei Schönerer. „Sollte die Rücksichtslosigkeit alle Grenzen des Anstandes überschreiten, so können sich die Herren gefaßt machen, mit was sie überrascht werden, an Material gibts keinen Mangel." S. W. Das Anspruchsrecht des Ausländers auf Verleihung der Heimatsberechtigung ist noch nicht sichergestellt und wird nächstens beim Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung gelangen. ,,Deutschnationaler". Sie haben Recht: „In jede Partei können sich unsaubere Elemente einschleichen". Aber blos innerhalb der antisemitischen Parteien werden die verderbtesten und sittlich verkommensten Subjecte Häuptlinge, Wortführer, Fahnenträger Sittenprediger, welche über die „schlechte Moral der Juden" sich e> trüsten. Uoti;. Smart nennt der Engländer jene Erzeugnisse, welche vermöge ihrer gediegenen Arbeit, geschmackvollen Ausstattung den bevorzugten Platz in jeder Brauche einnehmen und sich auch im Auslande allgemeiner Beliebtheit erfreuen. Smart werden mit Fug und Recht die Erzeugnisse der bestrenommirten Schuhfabrik S. E. LH. M i ch e lst ä d t e r genannt und Jeder, der Werth darauf legt, zu mäßigen Preisen solides und elegantes Schuhwerk zu tragen, wird die Erfahrung machen, daß die Marke Michel st ädter smart nach jeder Richtung hin ist. Rabbiner switwe sucht Steilung als Hausrepräsentantin, Gesellschafterin oller Reisebegleiterin in einer besseren Familie. Die Dame besitzt eine treffliche allgemeine Bildung und besondere wirthschaftliche Kenntnisse. Gefällige Zuschriften erbeten an die Redaction dieses Blattes unter „Rabbinerswitwe“ Hermann Hkfchelrs'fchc Stiftung tat Ausstattung armer israelitischer Mädchen. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Wien bringt hiemit zur Kenntniß, daß die von dem Stiftungscapitale per fl. 20.000-— ö. W. sich ergebenden zweijährigen Zinsen für eine mit dem Stifter Herrn Hermann Hescheles oder dessen Gattin verwandte Bewerberin, bezw. die einjährigen Interessen des genannten Stiftungscapitales, für eine nicht mit dem Stifter oder dessen Gattin verwandle Bewerberin im Sinne des Stiftsbriefes ddto. 5. Juni 1893 St. Z. 3785 zur Verleihung gelangen. Die Bewerberinnen haben ihre Gesuche binnen 30 Tagen vom Tage der Ausschreibung, d. i. bis zum 15. Juni 1902 in der Kanzlei der israelitischen Cultusgemeinde. I., Seltenste ttengasse 4, I. Stock, in den Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr zu überreichen und mit folgenden Nachweisen zu belegen: a) Ueber den Umstand, daß sie der jüdischen Religion angehören; b) über die allfällige Verwandtschaft mit dem Stifter, Herrn Hermann Hescheles, oder seiner Gattin; e) über ihre Armuth, welcher Nachweis bei Verwandten des Stifters oder seiner Gattin zu entfallen hat; ll) über das zurückgelegte 16. Lebensjahr; e) über den Umstand, ob sie elternlos sind oder nicht, endlich haben dieselben f) durch ein Moralitätszeugniß ihren unbescholtenen Lebenswandel darzuthun. Unter den Bewerberinnen verdienen den Vorzug: 1. In erster Linie die mit dem Stifter Verwandten und in zweiter Linie die Verwandten der Gattin des Stifters. 2. Ganz elternlose Mädchen. Gesuchsblanguette sind im Einreichungs-Protokoll, I., Seitenstettengasse 4. 1. Stock, während der Amtsstunden von 9 bis 10 Uhr Vormittag unentgeltlich zu beheben. Wien, am 15. Mai 1903.