Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 14 (4.4.1902)
- Date
- 1902-04-04
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Sette 236 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 14 Erste Nikolsburger nvS bv NV2 Zuckevbäckerei. Die ergebenst Gefertigte beehrt sich hiemit dem P. T. Publicum zur gefälligen Kenntuiss zu bringen, dass sie ihre Bäckereien, besonders die berühmten Xickolsburger Ingwer- und gerührten Kücheln stets frisch vom Ofen weg liefere. Bestellungen werden bestens entgegen» enomm eu. BETTI FEHL, Zuckerbäckerin Wien, II., Novaragasse Nr. 32. Anselm Freiherr v. Rothsehild’sche Waisenstiftung. Bei der obigen Stiftung für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien für israelitische Waisen sind 21 Plätze von je 20u Kronen an solche Waisen israelitischer Religion z» vergeben, die in Wien zuständig sind, und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemäßheit der stiftbriestichen Bestimmungen werden von den zu betheilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht werden, deren Väter entweder verarmte und nothleidende Kaufleme und Handelsgenoffen, oder aber auch Künstler, d. h. Maler, Bildhauer, oder endlich Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren Andere Waisen, bei welchen diese speciellen Vorbedingungen nicht eintreffen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zu betheilenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein, und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang ausweisen. Stiftlinge, die in ihrem 15. Lebensjahre in den Genuß dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per ^00 Kr. bei ausgezeichneter Verwendung und sehr guten Fortgang in ihren Ausbildungsstudien durch längstens drei aufeinander folgende Jahre oh' e Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuß per 200 Kronen in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Zuständi keitsausweise, dem Armuthszengniffc, dem Nachweise der Verwaisung, dem Gebnrtszeuguisie, eventuell mit den Schulzeugnisien des Bewerbers, und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nachweisungen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis 30. April d. I. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Eultusgemeinde (I. Bezirk, Seitenstettengasse 4, 1. Stock,) zu überreichen. Auf später einlangende, oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Gesuchsblanquette sind im Einreichungsprotokolle während der Amtsstunden von 9—12 Uhr unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todtenmatriken der Wiener israelitischen Culiusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Wien. 1. April 1902. Jsak Kuffler’sche. -Stiftung. Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß die Zinsen der obengenannten Stiftung zur Ausheiratung eines armen, würdigen Mädchens in Wien israelitischer Confession im Betrage von 440 Kronen zur Verleihung kommen. Die Bewerberinnen haben nachzuweisen, daß sie: 1. der israelitischen Confession angehören, 2. streng sittlich und arm sind, 3. sich im Brautstande befinden und 4. in Wien wohnhaft sind. Verwandte des sel. Stifters, unter diesen aber insbesondere die Kinder seiner Nichte Regina Wichs verehelichte Dr. Kohn erhalten den Vorzug und muß der diesfällige Nachweis dem Gesuche bei liegen. Bewerberinnen, welche sich vor der Verleihung verehelichen, verlieren den Anspruch auf die Verleihung. Die Gesuche sind bis 30. April 1902 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Eultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock einzureicheu und werden dortselbst Gesuchsblanquette unentgeltlich verabfolgt. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Eultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es' genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichttgt Herausgeber und verantwortlicher Redaeteur Dr. Josef Marie Daffinger’sche Armen-Stiftung. Die Zinsen aus obgenannter Stiftung für vier arme Familien der hiesigen israelitischen Eultusgemeinde, für jede im Betrage von K 42, kommen am Sterbetage des seligen Herrn Sigmund Edlen v. Wertheimstein, am 18. Juni d. I. zur Vertheilung. Die diesfälligen Gesuche sind bis 30. April 1902 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Eultusgemeinde (l., Seitenstettengasse 4, l. Stock) in den Amtsstunden von 9—12 Uhr Vormittags zu überreichen, woselbst auch Gesuchsblanquette unentgeltlich ausgefolgt werden. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todtenmatriken der Wiener israelitischen Eultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf verspätet überreichte, oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Wien, am 1. April 1902. Der Vorstand der israelitischen Eultusgemeinde. Als Barmizwah-Geschenk eignet sich vorzüglich das berühmte Prachtwerk Professor Dr. Julius Fürst’s iltustrlrte fünf Bacher Hoses m. deutsch. Uebersetzung, erläuternd. Anmerkungen u. 223 Illustr. Preis in Prachtband statt fl. 8.50 jetzt nur fl. 3.50. Zu haben in jeder grösseren Buchhandlung oder gegen Einsendung des Betrages direct zu beziehen von Samuel W. Pascheies, Prag, Zeltnergasse 4. Samuel W. 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