Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-04-04 · 14 (4.4.1902) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
14 (4.4.1902)
Date
1902-04-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3020846-3021439-3021454--11657-3036207
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

T l Seite 222 Dr. Bloches Wvchrnschrifk. Nr. 14 G.wißheit werden, wenn man sieht, daß unter den Einnahmen „Zinsen, Provisionen rc." bei einem von den Actionären eingezahtten Capital von baren 225.894 Pfv. St. (was selbst bei nur 21/'* Percent Verzinsung in einem Jahre über 5500 Pfd. St. ergeben dätte, während der größte Theil des Geldes seit 2—3 Jahren bei der Bank sein soll) im ganzen mit 2041 Pfd. St. fangiren. Es scheinen also factisch nur die ausgewiesenen 15.230 Pfund Sterling C'.sta und 75.797 „Depots mit fixen Terminen" im Besitze der Bank zu sein." Eine ähnliche Beleuchtung fand die Bilanz im Londoner „Jewisli Chronicle“. Der Aufsichtsrath der Bank hat nun, anstatt eine orientirende Widerlegung der Angriffe und eine Beleuchtung der einzelnen unverständlichen und räthselhaften Ziffern zu publiciren, einige in der vorstehenden Auslassung gebrauchte Ausdrücke, wie z. B. daß „aus den so sorgsam zu behütenven Caffen der Bank große Beträge spazieren gegangen sind" und „daß mehr als die Hälfte des eing-'zahlten Geldes bereits verschwunden zu sein scheine", aufgegriffen, um bei den Gerichten die Strafverfolgung der beiden Blätter einzuleiten. Ueberdies ließ der Aufsichtsrath dem Mainzer „Israelit" folgende Berichtigung zugehen: „Redaction „Israelit". Mainz! Ersuche auf Grund des Preßzesetzes um sofortige Aufnahme folgender Berichtigung an auffallender Stelle: Der in Ihrer Zeitschrift veröffentlichte Bericht über die zionistische Colonialbank enthält schwere Verdächtigungen dieser Bank, welche von Anfang bis zu Ende auf freier Erfindung und böswilliger Entstellung der Thatfachen beruhen. Die Verwaltung der Colonialbank hat die gerichtliche Verfolgung der Urheber und Verbreiter dieses verleumderischen Berichts bereits veranlaßt. Der Aussichtsrath der jüdischen Colonialbank. Im Aufträge: Rechtsanwalt Dr. B o d e n - h e i m e r." Im Mainzer „Israelit" war aber bis heute diese „Berichtigung" nicht zu lesen und es scheint, daß die Redaction mit Rücksicht darauf, daß ohnehin der Proceßweg betreten worden, auch über die Verpflichtung zur Publication einer solchen Berichtigung das Urtheil des Gerichtes anrufen läßt. Uns will es aber scheinen, daß die Bankleitung gut daran thäte. nachträglich noch der publicirten Bilanz einen die Details erläuternden Commentar folgen zu lasten. Wir sagen das ohne Animosität und ohne jeglichen Hintergedanken. Die zionistische Colonialbank ist ja ein jüdisches Institut, welches auf das öffentliche Vertrauen angewiesen, und seine Leiter sollten den Schutz der Gerichte — zu entbehren wissen. Gm Caxilel über die Zigeuner. Von Leopold Mandl. Das Verhalten gegen Wehrlose und Ohnmächtige war seit je der untrüglichste Gradmester für die innere Civilisation eines Menschen oder eines Volkes, für die Gesittung seines Herzens, für die Natur seiner Jnstincte. Einem Wehrlosen gegenüber, gegen welchen man keine Rücksicht zu nehmen braucht, enthüllen sich die Jnstincte der Race in ihrer völligen Nacktheit. Nächstenliebe, Milde und Barmherzigkeit, wenn diese Worte je einen Sinn in sich geborgen hätten, so müßten sie gerade gegenüber Wehrlosen ihre innere Kraft und die Fülle ihres Segens bewähren. Die Behandlung, welche die christlichen Arier den nomadisirenden Zigeunern im Laufe der Geschichte angedeihen ließen, ist darum ein Gradmesser für die Herzensgesittung der arischen Race. Juden und Zigeuner! Wie schön klingen die markigen Worte zusammen, die der Scharfblick der Geographen so einträchtig nebeneinander gestellt. Wir haben den Vorzug, werden vorangestellt, weil man uns schon viele Jahrhunderte^ bevor die braunen Kinder des versprengten ostindischen Paria-Volkes nach Europa gekommen sind, hier als Parias behandelt hat. Wenn es mit den geographischen Kenntnissen der Zigeuner nicht so arg bestellt wäre, müßten sie auch anerkennen, daß er uns gebührt; so scheinen jedoch die Wenigsten von ihnen von der geographischen Nachbarschaft eine Ahnung zu haben, darum bezeichnen sie unser Volk in ihrer Sprache mit dem Ausdrucke „Biboldea“, was soviel wie „Bibelleute" bedeutet. Das stimmt auch vollkommen, denn wären wir nicht das Bibelvolk, hätte man uns nicht so infani behandelt wie die Zigeuner, und wenn die braunen Nomaden Bibelleute gewesen wären, würde man ihnen auch nicht ärger zugesetzt haben, als es ohnedies gechehen. Es gibt ja eine einzige Art von Nächstenliebe, die auf die Herzen wie'ein Gerbstoff wirkt, so daß sie gegen Menschen von mißliebiger Religion oder Hautfarbe gleichmäßig gefühllos sind. Wer daran zweifeln wollte, möge durch folgende Notizen aus einer von A. Oscar Klaußmann, in der Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1888. fünfter Band, veröffentlichten criminalistischen Skizze eines Bessern belehrt werden: „Im Voraus mag erwähnt werden, daß ^ie Zigeuner mit den Juden vom 15. Jahrhundert ab das traurige Schicksal theilten, beständig verfolgt und der furchtbarsten Verbrechen bezichtigt zu werden, obgleich die Zigeuner in Wirklichkeit nicht zu den schweren Verbrechern gehören. Es ist aber kein Wunder, wenn sie sich bis heute noch nicht entschlossen haben, seßhaft zu werden und sich durch ehrlichen Erwerb zu ernähren, weil sie eben seit Jahrhunderten mit Verachtung, Haß und Verfolgung von Seiten des deutschen Volkes bedacht worden sind. Besonders das 18. Jahrhundert ist reich an Verfolgungen in allen Theilen des Reiches. So befiehlt z. B. eine gräflich reußifche Verordnung vom 13. Juli 1711: Es sollen die Zigeuner, wenn sie sich in acht Tagen, von Zeit der Publication an zu rechnen, in den reußischen Landen betreten lasten würden, sie wären gleich mit Paffepvrten versehen oder nicht, mit Hab und Gut, mit Leib und Leben verfallen sein und was die Mannspersonen betrifft, auf der Stelle niedergeschoffen, deren Weiber mit Ruthen ausgestrichen und der Galgen ihnen an die Stirn gebrannt, auch die Kinder zu christlicher Auferziehung gehörigen Ortes versorgt werden." Wie sehr die Kinder nach einer solch' gründlichen Einbläuung der christlichen Nächstenliebe überzeugt waren, daß die Welt erlöst ist, darüber schweigt die Geschichte. Verträgt solche Gemüthsroheit noch eine Steigerung? Darüber schweigt die Geschichte nicht: „Im Jahre 1725 befahl der strenge Friedrich Wilhelm von Preußen, daß alle Zigeuner, welche sich im königlich preußischen Staatsgebiete betreten lassen und über achtzehn Jahre alt sind, ohne Unterschied des Geschlechtes an den Galgen gehängt werden sollen. Man hob damals die Zigeuner in Banden auf, spannte sie auf die Folter und machte ihnen den Proceß, wenn sie im furchtbarsten Schmerze sich zu allen denjenigen Verbrechen bekannt hatten, deren man sie beschuldigte." Hier wird wohl der geneigte Leser behaupten wollen, daß das schon den Gipfelpunkt der Grausamkeit bedeute; weit gefehlt! Man lese nur weiter: Grauenhaften Inhaltes ist daher auch eine im Jahre 1726 in Gießen erschienene Schrift, welche von einer im oberrheinischen Kreise eingefangenen Zigeunerbande handelt! Die in der Schrift Erwähnten hatte man durch die Folterqualen dazugebracht, sich der verschiedensten Raub- und Mordthaten schuldig zu erklären, und sie wurden theils gerädert, theils gehängt, theils geköpft, und zwar an zwei verschiedenen Tagen, die natürlich von der Bevölkerung und den Richtern der Stadt Gießen als Festtage gefeiert wurden. Wir sind denn doch eine minderwerthige Race! Unsere Vorfahren haben schon vor zweitausend Jahren, wenn sie als Richter, auf Grund der Aussage mehrerer unverdächtiger Zeugen, nach langen reiflichen Erwägungen, endlich einmal einen Verbrecher zum Tode verurtheilt hatten, nicht den Muth gehabt, den Tag der Hinrichtung festlich zu begehen, sondern haben am selben gefastet. In Gießen hat teutonischer Geist gewaltet, den verstehen wir nicht, was wir aber ja verstehen und als bodenlose Niedertracht ganz und voll erkennen, ist Folgendes: „Die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts brachte etwas Neues in die zigeunerische Criminalistik. Damals war es in Ungarn üblich geworden, von den Zigeunern durch die Folter das Geständniß zu erpressen, daß sie Menschenfresser seien und in Haufen zu fünfzig bis hundert Köpfen wurden sie aufgehoben, ihnen der Proceß gemacht und sie so lange gefoltert, bis sie sich schließlich der gräßlichsten Menschenschlächterei für schuldig erklärten, worauf man sie natürlich in noch gräßlicherer Weise vom Leben zum Tode brachte." Das konnte nicht mehr überboten werden, weil es alle Infamie, deren die Raubthiernatur entarteter Menschenseelen nur fähig ist, im reichsten Maße enthalten. Wie man sieht, sind die dunkeln Menschen nicht blos in der Geographie, sondern auch in der Leidensgeschichte unsere nächsten Nachbarn. Ihre Geschichte bietet Analogien der Juden-Massacren durch die Kreuzfahrer, der Niedermetzelungen durch die Flagellanten und der Abschlachtungen durch die Horden Chmelnickc's und hat Episoden, die an die Mordprocesse von Trient und Damascus erinnern. Verleumdungen, wie dre von Tisza-Eslar, Xanten, Polna und Könitz sind ihnen wohl in neuester Zeit nickt widerfahren, aber nur weil sie nichts haben, worob man sie beneiden könnte, nichts besitzen, wonach die Raublust schielt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.