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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-03-21 · 12 (21.3.1902) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
12 (21.3.1902)
Date
1902-03-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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St*. 12 Dr■ Bloch’s Jahrgang m Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenthmns. ■ " ..- Wie«. 31. Miir, 1903. --V—K <• ^- Lrfch eint jeden Freitag. --■>— »- Brief-Adreffe: Wien, IX/1» Berggaffe SS. Telegramm-Adresse: Vloch's Wochenschrift» Wien. K. ft. Postsparrngen-Arnt Clearing-Verkehr Nr. 810.976. Aed artton und ALministrattor« Vien IX/1, Verggaffe Nr. 39. Tflfiphon Nr. 14.847. »rrnssxrri» str Oesterreich Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Hellere W« Xaul aud: Halbjährig 10 Annen, ganzjährig 20 » Anzeigen: Die4malgespaltene Petitzeile 24 Heller. N- Jnhalt: Leitartikel: Die Getauften in der jüdischen Gesellschaft. — Für die rumänischen Juden. — BomJahrmarktdesLebens: Glossen zur Tagesgeschichte. — Oesterreichisch-Jüdisches im Hamburger Staatsarchiv. —Correspondenzen: Kranzablösungsspenden zu Gunsten der Chewra-Kadischa in Wien. Wien, Grundsteinlegung zu einer Synagoge in Wr.-Neustadt. Cultusbeamte und Landesmassafond. Jenny Hirsch. „Der Judeneid". I. B. Brociner. Sonntagsruhe in New-Pork. Vermischtes: Wien, Wken-Mariahlif, Prag, Lemberg, Brody, Pilsen, Olmütz, Kattowitz. — Feuilleton: „Kiddusch Haschem." — Literatur. — Briefkasten. — Notizen. — Eingesendet. — Inserate. Die Getaufte« in der jüdische« Gesellschaft. Ein Wort zur Aufklärung von Rabbiner Dr. Schornstein. Mit Staunen und Verwunderung kann man alle Tage die auffallende Erscheinung wahrnehmen, daß Juden, welche sich taufen ließen, nach wie vor ausschließlich oder doch fast ausschließlich in jüdischer Gesellschaft weiter verkehren. / Es ist seltsam, daß Menschen, die sich bei voller und ungetrübter Ueberlegung von einer Gemeinschaft ausschließen, welche ihren früheren Glauben in feierlicher Weise abschwören und sich öffentlich von ihrer Gemeinde auf immer lossagen, — daß solche Menschen doch nach wie vor diese von ihnen geschmähte und verlaffene Gemeinschaft aufsuchen, ihre alten Beziehungen mit den Genoffen des ^.abgeschworenen Glaubens aufrechthalten und neue anknüpfen, Vkurz, gesellschaftlich — man könnte sagen — Juden bleiben! Die Sache erklärt sich indeß ganz einfach daraus, daß die christliche Gesellschaft in vielen Fällen mit Fug und Recht die Anschauung verficht, daß ein Jude durch die Taufe, die er meistens aus ganz durchsichtigen materiellen Gründen nimmt, kein anderer und noch viel weniger ein besserer Mensch geworden igj vielfach mag das instinctive Gefühl vorwalten, daß Menschen, welche aus Gewinnsucht ihr Volk und ihren Glauben verrathen und zur ^Erreichung selbstsüchtiger Zwecke vor Lüge und Meineid nicht zurückschrecken^einer Gesellschaft nicht zur Ehre und Zierde gereichen können. zNur der christlichsociale, bezw. clericale Antisemitismus alter und neuer Zeit hat neben anderen unsauberen Elementen auch getaufte Juden in seine Mitte ausgenommen, um ihre Charakterlosigkeit für seine Zwecke auszubeuten. Im Allgemeinen aber galt und gilt in der christlichen Gesellschaft der getaufte Jude nach wie vor als Jude^' den man gesellschaftlich ausschließt, so daß er, „der Roth gehorchend, nicht dem eigenen Triebe", in der Gesellschaft seiner ehemaligen Glaubensgenoffen weiter verbleiben muß. Das Seltsamste an der Sache ist aber, daß er in dieser Gesellschaft bleiben darf, daß diese ihn trotz der Schmach, welche er ihr angethan, in ihrer Mitte duldet! Und nicht nur duldet, sondern nach wie vor als makellos und ehrenhaft betrachtet, nicht als ob der getaufte Jude seinen Glauben und seine Ueberzeug u n g gewechselt, sondern als ob er einen alten, zu eng gewordenen Rock mit einem neuen, besser sitzenden vertauscht hätte; nicht als ob er sich mit Lüge und Meineid befleckt, sondern als ob er einen gelungenen Scherz, eine leere Formsache erledigt hätte! „Eine leere Form" — das ist ja das geläufige Schlagwort für die ohne innere Ueberzeugung genommene Taufe (und nur von dieser zweifellos häufigsten Art der Judentaufe ist hier immer die Rede), womit man sich und Andere über das Unmoralische derselben hinwegzutäuschen sucht, und die Welt will auch in diesem Punkte gerne getäuscht sein. Es ist deshalb wohl nicht ganz überflüssig, diese „leere Form" einmal etwas genauer anzusehen. Um nicht in den Verdacht der Uebertreibung oder zu greller Färbung zu kommen, citiren wir w ö r t l i ch aus P. Ignaz S chü ch's (Capitular des Benedictinerstiftes Kremsmünster, bischöflicher Rath rc.)HandbuchderPastoral-Theologie. (7. Aufl. Mit oberhirtlicher Genehmigung. Innsbruck 1885.) Dort heißt es Seite 909: „Meldet sich ein Israelit zur Aufnahme in die Kirche, so ist, was Prüfung, Unterricht und Vorbereitung betrifft, das Allgemeine zu beobachten. Nur ist bei solchen Proselyten (das heißt jüdischen zum Unterschied von anderen) doppelte Vorsicht nothwendtg und ihnen namentlich an das Herz zu legen, daß sie ein ordentliches Gewerbe, eine arbeitssame Lebensart ergreifen." Ueber die hier erwähnte Prüfung rc. heißt es auf Seite 903: „Zuerst muß eine genaue Prüfung der Subjekte vorgenommen werden, und zwar in Betreff 1) ihrer Abfichten und Beweggründe zur Conversion . . Wenn unlautere Absichten und Beweggründe zn Grunde liegen, so find diese zu entfernen und der einzige gute Beweggrund, die Liebe zur Wahrheit und zum ewigen Heil zu wecken und zu befestigen." Seite 905: „Sind diese (i. e. die Beweggründe) nicht lauter, so sage er (der Geistliche) ihm offen, daß er vor Allem um seines Seelenheils willen den wahren Glauben begehren müsse und daß jene Gründe (zum Beispiel Hoffnung auf Almosen, auf gute Zeugnisse und weitere Unterstützungen, eheliche Verbindungen, Erbschaften u.dgl.) verwerflich seien. Sind die Abfichten des Convertiten lauter, dann ertheile der Seelsorger ihm den nöthigen Unterricht." Bei demselben „ist die ganze christliche Glaubens- und Sittenlehre ausführlich, gründlich und praktisch vorzutragen. Ist der Unterricht vollendet, so wird über den Entschluß, die Beweggründe und das Versprechen des Katechumen, als wahrer Christzu leben und zu sterben, ein Protokoll abgefaßt, mit Bericht an das bischöfliche Ordinariat gesandt und zugleich die Bitte um die Vollmacht gestellt, den Betreffenden durch die Taufe in die Kirche aufzunehmen." (S. 909.) „DieAufnahme soll so stattstaden, daß der Aufzunehmende in der Kirche in Gegenwart von zwei selbstgewählten Zeugen vor versammelter Gemeinde das Glaubensbekenntniß laut ablegt, worauf ihm nach der Communion des Priesters auch

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