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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-02-14 · 7 (14.2.1902) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
7 (14.2.1902)
Date
1902-02-14
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 7 Dr. Bloches Wochenschrift. Seite 107 isolirter „Jude" und auf der anderen Seite einige hundert Abgeordnete, welche den Einzelnen niederheulten. Die demokratischen Bereinigungen der Hauptstadt werden diesem wirklich hochbegabten Abgeordneten wohl Genugthuung verschaffen; gegen die verkappten antisemitischen Politiker des Parlaments, die es nicht einmal dulden wollen, daß der jüdische Abgeordnete von ihren Bänken aus spreche, wird er auch in Zukunft trotz seiner glänzenden Beredsamkeit einen schweren Stand haben. Auch die liberalen Antisemiten haben sich gegen ihn verschworen. Antisemiten in der liberalen Partei! Ein Zeichen der Zeit! Leipzig. Professor Dr. Salomon Jadassohn. der bekannte Cvmponist und Musiktheoretiker, langjähriger Lehrer am Leipziger Conservatorium, ist am 1. Februar im Alter von 70 Jahren gestorben. Jadassohn war Schüler von Liszt und Hauptmanu. Letzterem hat er, namentlich als Theoretiker, das Meiste zu danken. Seine theoretischen Werke („Harmonielehre", „Contrapunkt", „Canon und Fuge", „Die Formen in den Werken der Tonkunst" u. A.) werden ihre Bedeutung auch über seinen Tod hinaus behalten, vielleicht auch die eine oder die andere seiner Compositionen. Ein Neuerer ist Jadassohn als Tonschöpfer oder als Musikpädagoge nicht gewesen. Seine Compositionen sind durchweg sehr sormgerecht, oft auch recht gefällig. Wir haben erst vor Kurzem, anläßlich seines 70. Geburtstages, über den gefeierten Componisten ausführlich berichtet, der sich in weiten Kreisen hohen Ansehens zu erfreuen hatte. So wird es an Leidtragenden in der Musikwelt nicht fehlen; all die vielen Schüler und Schülerinnen werden den Tod ihres greisen Meisters aufrichtig beklagen. Berlin. (DieKonitzer Mordasfaire.) Aus Könitz wird gemeldet: Die höchste Medicinalbehörde Preußens, zu der die Professoren Birchow, Bergmann. Leyden und Andere gehören, hat, wie bereits berichtet, ihr Gutachteu in der Konitzer Angelegenheit abgegeben. Dieses Gutachten bestätigt im Wesentlichen die Ansichten, die in dem Gutachten des westpreußischen Provincial-Medicinal-Collegiums zu Danzig vertreten sind, namentlich auch, daß der H a l s s ch n i t t kein S ch ä ch t s ch n i t t war. In Einzelnheiten, z. B. über die Vorgänge, die sich kurz vor der Ermordung Ernst Winter's abgespielt haben müssen, wird, wie schon mitgetheilt, das Danziger Gutachten noch an Schärfe übertroffen.. Das Resultat der eingehend begründeten Feststellungen soll demnächst weiteren Kreisen durch Herausgabe einer Broschüre zugänglich gemacht werden. Berlin. (Das Elend der Juden in Galizien.) Sehr geehrter Herr Redacteur! In Nr. 4 Ihres geschätzten Blattes finde ich einen Artikel unter obiger Überschrift, von Sigmund Lauwr aus Budapest am 19. Jänner 1902 gezeichnet. Ich habe eine große Freude empfunden, daß die Ansichten des „Verfassers" mit den meinigen völlig übereinstimmen, so sehr übereinstimmen, daß sie sich — welch' neckischer Zufall — Wort für Wort mit meinen Ausführungen decken, die ich unter dem Titel „Galizien und Rumänien" am 31. August 1900 in der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" und am 5. September 1900 in dem „Israelitischen Familienölatt" zu Hamburg veröffentlichte. Freilich sehe ich mich nunmehr genöthigt, öffentlich einzugestehen, daß ich einen Diebstahl an dem geistigen Eigenthum des Herrn Lauser begangen habe, indem ich ihm seine Gedanken und seine Ausdrucksweise — bis auf eine kleine Abweichung — vorweggenommen habe. Unangenehm ist jedoch, daß gerade diese Abweichung vom Urtext als eine arge Entgleisung zu bezeichnen ist, denn was soll man sich wohl darunter vorstellen, wenn dort vorgeschlagen wird, „Colonien (!) in Galizien anzukaufen"? Ich kann mir nichts dabei denken, vielleicht erklärt sich der Herr etwas genauer. Aus der Einsendung des Artikels zu heutiger Zeit spricht übrigens eine merkwürdige Ungeschicklichkeit im Gebrauch der Scheere, denn so actueü der Absatz zur Zeit seiner Abfassung vor V/2 Jahren war, als thatsächlich ein Zweifel, welchem Hilfswerk, dem rumänischen oder galizischen, das Hauptaugenmerk zuznwenden sei, berechtigt war, so zwecklos ist er heute, wo er durch die Thatsachen der Gründung des österreichischen Hilfsvereins für Galizien und des Hilfsvereins der deutschen Juden längst überholt ist. Was aber gehen derartige unwichtige Ereignisse Schriftsteller an, die ihre menschenfreundlichen Rathschläge aus ihrem unbefangenen „jüdischen Herzen" hervorsprudeln lassen und sich dabei nur nebenher der Kopfarbeit Anderer bedienen?! Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Redacteur, diese kurze Richtigstellung zu bringen, damit nicht der große und weittragende Gedanke einer allmäligen Ueberführung der galizischen Juden zur Landwirthschast durch unredliche und thörichte Manipulationen compromittirt werde. Daß selbstverständlich heute Alles darauf ankommt, wie Sie richtig in Ihrer Anmerkung auseiuandersetzen, den neubegründeten Hilfsverein in seinem segensreichen Werke zu unterstützen, liegt für jeden Einsichtigen auf der Hand. Möge, um wieder mit meinen damaligen Schlußworten zu enden, das sociale Berständniß hiesür um sich greifen, damit ein umfassendes Hilfswerk zustande komme. Hochachtungsvoll Berlin, 6. Februar 1902. Dr. Ernst Tuch. Berlin. (Gemeinde-Beitragspflicht.) Ueber die Erhebung von Synagogenbeiträgen hat das Oberverwaltungsgericht eine grundsätzlich wichtige Entscheidung getroffen, der nach der „Kölnischen Zeitung" folgender Sachverhalt zu Grunde lag: „Der Vorstand der Synagogengemcinde zu Ruhrort hatte den Prokuristen Ludolf Adler mit 176 Mk. für die Jahre 1898/99 und 1899/1900 nach der Hälfte seines Einkommens zu den Synagogenbeiträgen herangezogen. Adler selbst ist Dissident, seine Ehefrau gehört der jüdischen Religion an, während seine Kinder in der christlichen Religion erzogen werden. Nach fruchtlosem Einspruch erhob Adler Klage und behauptete, der Vorstand der Synagogeugemeinde habe kein Recht, ihn zu den Synagogenbeiträgen zu veranlassen, da er der jüdischen Religion nicht angehöre, ferne Ehefrau und Kinder benutzten ebenfalls die Einrichtungen der Synagogengemeinde nicht. Der Synagogenvorstand erklärte, es habe sich eine Observanz gebildet, wonach die nichtjüdischen Ehemänner von Jüdinnen mit dem halben Einkommen zu den Synagogenbeiträgen herangezogen würden; in Köln, Crefeld, Düsseldorf u. s. w. würde ebenso verfahren. Der Bezirksausschuß entschied jedoch auf Freistellung, da die behauptete Observanz sich nicht gebildet habe. Das Oberverwaltungsgericht entschied ebenfalls zu Gunsten von Adler und bestätigte die Vorentscheidung. Breslau. Das jüdisch-theologische Seminar beging am 27. Januar die Geburtstagsfeier des Kaisers in Verbindung mit der Gedächtnißfeier für seinen Stifter Jonas Fränkel. Um 11 Uhr fanden sich zu diesem Zwecke Docentencollegium, Curatorium, Hörerschaft, das Rabbinat und Vertreter des Vorstandes der Synagogengemeinde, sowie eine große Zahl von Freunden der Anstalt in der Aula des Seminars ein. Nach einleitendem Chorgesanz hielt Herr Seminarrabbiner Dr. I. Lewy die Festrede über die historische Entwicklung des „Achtzehngebets". Daran schloß sich die feierliche Entlassung der Rabbinatscandidaten Herren Dr. I. Grünthal, jetzt Rabbinatsverweser in Chemnitz, und Dr. S. Grzymisch, jetzt Religionslehrer in Schneidemühl, denen Herr Dr. I. Lewy mit herzlichen Abschiedsworten die Rabbinatsdiplome überreichte. Sodann richtete Herr Dr. Grzymisch an Lehrer, Freunde und Commilitonen Worte des Dankes. Erneuerter Chorgesang schloß die erhebende Feier. Dem Jahresbericht geht als wissenschaftliche Beilage voran: Interpretation des 111. Abschnittes des palästinensischen Talmudtractats Nesikin, Heft 3 von Dr. I. Lewy. Die Preisaufgabe für den Joseph Lehmann'schen Preis „Historische Topographie der Judengafle zu Köln a. Rh." wird vom Lehrercollegium zum zweiten Male gestellt. Für den David Rosin'schen Preis ist das Thema ausgeschrieben: „Reconstruction des Commentars Jbn Esras zu den ersten Propheten." Wie aus dem Jahresbericht zu entnehmen ist, ist die Frequenz des Seminars in den letzten Jahren erheblich gestiegen, so daß die Präsenzziffer jetzt 33 Hörer aufweist. Der Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger Seminaristen „Livjath- Chen" läßt darum von Neuem an alle Freunde und Gönner jüdischer Wissenschaft den Mahnruf ergehen, ihn in seinen edlen Bestrebungen nach Kräften zu unterstützen, da er nicht mehr in der Lage ist, den erhöhten Anforderungen zu genügen. Breslau. (Ein jüdischer R i ch t e r.) Am 27. Jänner starb hier der Landesgerichtsrath Julius Triest. Der Verstorbene genoß, wie die antisemitische „Schles. Zeitung" schreibt, „wegen seiner außergewöhnlichen Tüchtigkeit besonderes Ansehen bei den College» und beim Recht suchenden Publicum." Triest, der 1874 sein Assessvrenexamen gemacht hatte, war zuerst kurze Zeit außerhalb Breslaus und dann als Hilfsrichter beim hiesigen Stadtgericht beschäftigt. Bei Einführung der Justizorganisation am 1. October 1879 blieb er Hilssrichter beim Amtsgericht und wurde 1882 (acht Jahre nach seinem Affefforencxamen) zum Amtsrichter ernannt. Als solcher war er lange Zeit Dezernent für das Handelsregister, sowie Concurs- und Subhastationsrichter. In den Achtziger-Jahren wurde er an das Landgericht versetzt. Seine Ernennung zum Landgerichtsrath erfolgte 1889. Als vor einigen Jahren von der Justizverwaltung bei den größeren Landgerichten praktische Uebungscurse für die

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