Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 46 (14.11.1901)
- Date
- 1901-11-14
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Seile 7S7 Nr. 46. Dr. Bloch's Wochenschrift. „Lebt Ihr Vater?" „Wie soll ich das wissen?" lächelte Chaiml, „ich bin m t ihm nicht bekannt." „Und Ihre Mutter?" „Lebt, lebt; sie heißt Estherl." „Wo ist sie?" Der Sohn zuckte die Achsel. „Sie werden doch wissen, wo Ihre Mutter ist?" Dieselbe verneinende Bewegung mit Kopf und Schulter. „Man hat Ihnen verboten, es zu sagen?" Der junge Mann lächelte schlau in sich hinein. „Wie alt sind Sie?'' „Nach dem jüdischen Datum?" „Das bleibt sich gleich. Ich frage, wie alt Sie sind?" „Ich bin noch jung. Als ich heiratete, war ich sechzehn —" „Sie sind schon verheiratet?!" unterbrach ihn in höchlichem Erstaunen der Adjunct. „Nicht mehr. Bin nicht verheiratet; meine Mutter hat es zurückgedreht. Ich wollte eben ausrechnen, wie alt ich bin. Sechz-Hn war ich —" „Schon gut, sagen wir nun achtzehn." „Sagen wir achtzehn; ich will mit dem Herrn Richter, soll leben und gesund sein, nickt streiten; sagen wir achtzehn." „Haben Sid was gelernt?" Cnaim lächelte selbstbewußt. „Zwölf Jahre habe ich für mich allein einen Mlamed, einen Professor, gehabt." „Haben Sie deutsch, polnisch gelernt?" „Nein; wozu? Bei uns spricht man nur jüdisch." „Haben Sie vielleicht schon ein Kind?" Die beiden dünnen Stirnlocken Chaim's bewegten sich wie die Perpnrdikel, verneinend. „Nein, meine Frau hat ein Kind; sie hat es." „Wissen Sie^oeshalb Sie verhaftet sind?" „Wegen Rubel." „Wegen falscher Rubel." „Gehen Sie, Herr Richter; alle Rubel find gut; die Mutter jagt, unsere sind die besten Rubel und der Kaiser von Rußland soll sich schämen, seine sind nicht so gut." „Von wem haben Sie diese so vorzüglichen Rubel?" „Ich weiß nicht." „Auch nicht, wie sie verwendet wurden?" „Auch nicht." -.^Alles die Mutter? Die Mutter weiß Alles, thut Alles, commandirt Alles!" „Alles. Sie ist gescheckter als wir Beide, Herr Richter!" Alexander lächelte bitter und sagte nach einer kleinen Pause: ,,Sie schieben Alles auf die Mutter, weil sie nicht da ist. — Das ist unkindlich." „Die Mutter hat -es. mir befohlen." „Was hat Sie Ihnen gesagt?" „Gesagt, nichts; geschrieben hat sie." „Von wo?" „Aus — nein, das darf ich auch nicht sagen; ich habe auf alle F.agen nur Eine Antwort zu geben, daß ich von gar nichts wclß. Ich bin zu dumm für solche Sachen. Die Mutter sagt es bei jeder Gelegenheit: Du bist so dumm wie dein Vater und laugst nicht zu Gott und nicht zu Menschen." ..Ihre Mutter kennt Sie gewiß, ganz genau, ich will somit Ihre Dummheit nicht anzweifeln, aber, das muß ich Ihnen zu bedenken geben, daß Sie ihre Haft selber verlängern, wenn Sie alles auf eine Person schieben, die nicht da ist und jede MUwisseuschaft in Abrede stellen." Alexander war nicht im Stande, lange ein so unerquickliches Protokoll zu führen; ihm wirbelte es im Kopfe, er glaubte in diesem engen Raume ersticken'zu müssen; er läutete dem Amtsdiener, ließ den Gefangenen zurückführen und ging nach Hause. Es war ein schwieriges Dilemma, ein Conflict zwischen dem Beamten und Vater, eine höchst mißliche Sache, die ihm das Gleichgewicht raubte. .. .. „Wie steht's?" frug theilnahmsvoll die Frau. „Der junge Mensch scheint kein Verbrecher, blos ein viell-icht unbewußtes Werkzeug zu sein. Seine Erziehung ist im höchsten Grade vernachlässigt und seine geistige Fähigkeit scheint auf einem sehr niedern Niveau zu.sein",.erwiderte kummervoll der unglückliche Vater. - „Wenn Du," versetzte die Frau, „als Richter ihn für schuldlos hältst, so bist Du als Vater umsomehr verpflichtet, ihn thunlichst herauszureißen und wenn möglich, ihn der mütterlichen F ffeln zu entwinden." „O. di s wird nicht gehen. Natur und Erziehung haben den jungen Menschen bis zum Blödsinn verdorben. Es ist kein Material zu einem Umbau. Morgen fahre ich nach S. hinaus um eine Vertrauensperson meiner ehemaligen Frau zu sprechen, wenn sie noch am Leben und dort im Dienste ist. Der Mann, den ich brauche, war Brenner, eine schlichte, einfältige Natur und ein frommes Gemüth." Der G'richtsvorsteher war mit der Ocientirungsreise des Untersuchungsrichters nach S. einverstanden, wie er überhaupt gerne sah, daß diese Angelegenheit, die ziemlich lange stagnirte, endlich in Fluß gerinnt, und so reiste Adjunct Perlowski in der That am nächsten Morgen nach dem Orte, wo :r einst als rusiischer Militärflüchtling eine Zuflucht fand. (Fortsetzung folgt.) Literatur. Die Verwaltung der Cultnsgemeinde und Sammlung aller auf dieselbe bezughnbcnden Geseke und Ministerialerlasse. („Hitközsegi iigykezeles es az izr. felekezetre vonatkozö törvenyek s miuiszten rtmleletek gyiijtemenye“.) Ein unentbehrliches Buch für Congreß-, Status tjuo- und orthodoxe Gemeinden, deren Vorsteher, Beamten und Alle, die sich für Cultuszwecke interessiren. verfaßt von Ludwig Barta, Secretär der israel. Cultusgemeinde zu Gr.-Kanizsa und des neunten israel. Gemeindedistrictes in Ungarn. Erschienen in Groß- Octav, 622 Seiten stark. Preis steif gebunden in Leinwand 8 Kronen. Alle auf den israel. Cultus und deffen Angelegenheiten seit 1867, dem Jahre der Emancipation und der Neugestaltung der jüdischen Gemeinden Ungarns, erschienenen Gesetze und Regierungserlässe sind in diesem Werke sorgfältig in systematischer Ordnung verzeichnet, die nicht nur den Gemeinden, sondern auch den Behörden und Gerichtsämtern, denen so oft jüdische Angelegenheiten zur Entscheidung unterbreitet werden ergiebige Auskunft in allen fraglichen Fällen bieten. Im Besitze dieses vortrefflichen Sammelwerkes werden jene Anomalien, wo in einer und derselben Cnltusgemeinde verschiedene behördliche Entscheidungen getroffen werden, vermieden und in Folge dessen auch die Hähern Instanzen von der öfteren Beschäftigung mit Retigionssachcn enthoben. Die jüdischen Vorsteher. Rabbinen, Secretare. Lehrer und Leiter der Eultusang legenheiten werden mit Hilfe dieses Buches ihre Berufspflichten ordnungsgemäß leichter erfüllen und die kleinern Gemeinden ihre administrative Verwaltung nach den in diesem Buche gegebenen An'eitungen in nmsterhaster Form führen können Alle Vorfälle der Administration in einer jüdischen Gemeinde sind hier theoretisch verhandelt, praktisch erklärt und das hierauf bezügliche Gesetz oder der betreffende Ministerialerlaß zur Richtschnur beigefügt. Die langjährig bewährte Praxis des Verfaffers ist hier in allen Fächern erkennbar. Das Werk enthält folgende 22 Abschnitte: I. Gemeinde-Organisation, enthält Gesttzartikel XVII vom Jahre 1867 über die bürgerliche und politische Gleichberechtigung der Israeliten, die Congretz- Statuten vom Jahre 1868, Organisationsstatut für die autonomen orthodoxen israel. Gemeinden Ungarns und Siebenbürgens. Formulare von Gemeinde- und Vereinsstaturen. Gesetzliche Ferialrage. Katholische Pfarrsteuer. (Orientirung über die in verschiedenen Gemeinden von den jüdischen Haus- und Grundbesitzern unberechtigt geforderte Pfarrsteuer.) Gesttzartikel Xl.II vom Jahre 1695 über die israel. Religion. Gesetzartikel Xl.HI über die Neception der jüdischen Religion. Gefetzartikel XXXII vom Jahre 1894 über die Religion der Kinder bei Civileheu. — II. Gemeinde-Matrikelführung. enthält Z. 1924 Ministerialerlaß vom Jahre 18-5 über die jüdischen Gemeinden Ungarns, geordnet nach den Comitaten, sowie die zur Matrikelgemeinde gehörigen Ortschaften. Vorrechte der Seelsorger. Gesetzartikel XIV vom Jahre 1893 und der betreffende Ministerialer'aß über die Ergänzung der Gehälter der Seelsorger. — III. Sitzungen und Protokolle. — IV. Wahlen. — V. Buchführung, theoretisch und praktisch, leichtfaßlich erklärt. Dieser Abschnitt allein bildet ein ausführliches Lehrbuch für einfache und doppelte Buchführung. — VI. Anleitung zur Führung eines Registers und VlI. des Archives. — VIII. Gemeinde-Schulangelegenheit mit den betreffenden Gesetzen und Regrerungserläffen. Unterstützung aus dem rsrael. Landes-Schulfond. IX. Cultussteuer. — X, Gabella. — XI. lieber Verabreichung von Peffachmehl oder Mazzotb an Arme. — XII. Stiftungen. — XIII. Tempelsitze. - XI V. Tempel - spenden. — XV. Taxen. XV!. Budget. — XVII. Jahresberichte. — XVIII. Jahres-Schlußrechnung. — XIX. Disciplinarordnung und Pensionsstatus für Gemeindebeamten und Diener. XX. Postalisches. — XXL Steuer-Aequivalentgebühren und Stempeltarife. — XXII. Formulare von allen für die Administration nöthigen Drucksorten und Schriftstücken, die in den obigen Abschnitten nicht erwähnt wurden. Zur leichtern Benützung des Buches ist ein vollständiges Sach- und Wortregister beigefügt. Dieses Buch ist dem rühmlich bekannten Förderer und Gönner gemeinnütziger Jnstitlttionen, Seiner Hochwohlgeboren Herrn Wilhelm