Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 26 (28.6.1901)
- Date
- 1901-06-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 26 Dr. Bloch’s iniw««« m Centrslorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. Wien, 28. Juni 1901. -« —<■- Erscheint jeden Freitag. ->— - Brief-Adresse: Wien, IX/1, Berg gaffe SS. Telegramm-Adresse: Bloch'S Wochenschrift, Wie». K -- . — U L. k. Postsxarrassen-Amt L learrng-Verkehr Ar. 610.876. NedarNon und Administration: wir« IX/1, Vrrggassr Ar. 38. Telephon Nr. 14.847. Br;uASprri» fiir Srflrrrria,: Halbjährig 8 Lronen. Sinzelexemplare 50 Heller. Mr'» Bu»l«nd: Haldjiihrtg 10 Äroneu. Ohmzjiihrig 20 » Anzeigen: Die4malgespaltene Petitzeile 24 Heller. Inhalt. Leitartikel: Eine Frage an den Bischof Brynych. — Vom Jahrmarkt de sLebens: Antisemitische Quertreibereien gegen Oesterreich. Die letzte Stunde für die jüdischen Hausirer. Hilsner in der Pankratzer Strafanstalt. Zur Konitzer Affaire. Der semitische Antisemit Dr. Josef Porzer. Gelehrte Frauen im Judenthum. Aus der Vergangenheit Preßburgs. — Judenrecht. — Die Juden in Rumänien. — Correspondenzen: Plenarsitzung der israelitischen Cultusgemeinde. Wien. Das Kaiser Franz Josefs- Ferienheim. Floridsdorf, Budapest, Baden, Aussig, Czernowitz, Lemberg, Frankfurt a. M., Berlin, Worms, Paris, Kiew, Cherson, London. — Vermischtes: Wien, Floridsdorf, Auspitz, Datschitz, Albany, Csakathurn. Loschitz, Belgrad, Christiama, Kiew, Constantinopel, London. — Feuilleton: Der Uuessane tokef. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Wir ersuchen unsere geschätzten Momenten um rechtzeitige Cinsendung der taufenden ^Abonnementsgebühr, damit die Zusendung des Blattes keine Unterbrechung erleide. Zur Cinsendung der Beträge wolle man die beigelegten Post-Checks benützen. Die Administration der „Oesterr. Wochenschrift,“ Eine Frage an den Bischof Brynych. Vor dem Mainzer Schöffengerichte sollte ein interessanter Vroceß stattfinden. Ein Wiesbadener und ein Frankfurter Blatt haben gegen den Bischof Brynych von Königgrätz den Vorwurf erhoben, er habe von der Kanzel herab gepredigt, daß im Falle Polna ein erwiesener Ritualmord vorliege. Der Bischof hat die beiden Blätter wegen Ehrenbeleidigung geklagt und in seiner Anklageschrift wörtlich Folgendes erklärt: „Der Privatkläger hat weder in Polna noch in Königgrä'tz, noch sonst irgendwo, weder 1899 noch sonst zu irgend einer Zeit über den Ritualmord gepredigt". In dem weiteren Texte der Anklageschrift erklärt Bischof Brynych die gegen das Judenthum erhobene Blutbeschuldigung für absurd und betont, daß Niemand eine Vorschrift des jüdischen Ritus Nachweisen könne, in der auch nur das geringste Vorhandensein eines solchen barbarischen Gebrauches gefunden werden könnte. „Wenn nun", heißt es in der Klage weiter, „ein katholischer Bischof entgegen diesen feststehenden Thatsachen sich Hinreißen lassen würde, eine andere Religionsgesellschaft als beschuldigt zu erklären, daß sie nach ihrem Ritus das scheußlichste Verbrechen zulasse, wenn er als Apostel des Friedens die chm anvertrauten Gläubigen bewußterweise täuscht und Bürger gegen Bürger aufteizt, so wäre das eine Handlung, wie sie verabscheuungswürdiger und verdammenswerther nicht gedacht werden kann". Die Klage des Bischofs hat ob dieser flammenden Worte gegen den Blutaberglauben überall das größte Aufsehen gemacht. Je mehr man überzeugt war, daß die Verbreitung dieses Aberglaubens und die Häufung von Ritualmordgerüchten in letzter Zeit auf die Thätigkeit clericaler Hetzer zurückzuführen sei, umso freudiger überrascht war man über die entschiedene Berurthellung solcher Hetzereien aus dem Munde eines hervorragenden Kirchenfürsten Zunächst hatten die mit so überzeugender Wärme geschriebenen Worte des Bischofs die eine Wirkung, daß das eine der geklagten Blätter, die „Kleine Presse" zu Frankfurt am Main, in einem außergerichtlichen Vergleiche mit dem bischöflichen Anwälte seine gegen den Bischof erhobenen Beschuldigungen unter dem Ausdrucke des lebhaften Bedauerns als unwahr zurückzog und sich zur Zahlung einer Buße verpflichtete. Das andere Blatt, der Wiesbadener „Freidenker", hat minder vorschnell gehandelt und seine Anwürfe bis zum heutigen Tage aufrecht gehalten. Es will uns scheinen, als wäre auf Seite des „Freidenker" das größere Maß von Besonnenheit und Tapferkeit. Denn die sorgfältigen Nachforschungen, die wir über die Thätigkeit des Bischofs Brynych und über seine persönliche Stellung zur Blutbeschuldignng anstellten, haben ergeben, daß man die sittliche Entrüstung des hochwürdigsteu Herrn Brynych über diese scheußliche Beschuldigung doch etwas kritischer beurtheilen muß, als es die „Kleine Presse" gethan hat. In Königgrätz besteht eine eigene bischöfliche Druckerei in welcher ein clericales Blättchen, die „Obnova", als das specielle Organ des Herrn Bischofs und unter dessen eigensten Auspicien hergestellt wird. In der letzten Nummer dieses ausgesprochenen Hetzblattes findet fich nun folgende Notiz: „Unlängst las ich von der Mischen Manifestation in Pest. Zuerst äug der Oberrabbiner die zehn Gebote vor, aus welchen freilich das siebente Gebot herausgenommeu warund dasmandurch einen gewissen Paragraphen ans dem