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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-04-26 · 17 (26.4.1901) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
17 (26.4.1901)
Date
1901-04-26
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 17 Dr■ Bloch’s Jahrgang XVIII. Centrslorgsn für die gefsmmten Interessen des Iudenthums. Wien, 26 April 1901. - ■)—»- -Hi «K» -— Erscheint jeden Freit ag. -»y» ■> -<■ - Brief-Adresse: Wien, IX/1, Berggaffe SS. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wie«. M= - .-=3» SrxugsPrri» flir Sesterrrtch: Halbjährig 8 fronen. Einzelexemplare 56 Heller. Für'» Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 . Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. W - =r7-:, , . . =,-=»( m= B. ft. postsparrnssen-Amt Clearing-Verkehr Nr. 810.976. Nrdartion und Administration: Wie« IX/1, Berggaffr Nr. 39. Telephon Nr. 14.847. =* Inhalt. Leitartikel: Vorläufiger Abschluß des Proceffes Hilsner. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Die umstrittenen Ohrfeigen. Zur Geschichte der modernen Blutlüge. Langsame Gerechtigkeit. So sind sie Alle. Abbe Paul Guerin. Haftbefehl gegen einen antisemitischen Agitator. Die Juden als Revolutionäre. Der Verein zur unentgeltlichen Verpflegung jüdischer Brustleidender auf dem Lande. In Sachen der Baron Hirsch-Stiftung. Zur Methodik des hebräischen Unterrichtes. Bulgarien, Du hast es besser. Die Juden in Rumänien. — Das rabbinische Judenthum und die Briefe des Apostel Paulus. — Korrespondenzen: Wien, Brünn, Prag, Wolin, Olmütz, Stanislau, Krakau, Lemberg, Berlin, Breslau, Dukla, Odessa, Mohilew. — Vermischtes: Wien, Krems, Pardubitz, Prag, Essegg, Groß-Kanizsa, Strakonitz, Raab, Sereth, Ezernowitz, Tarnopol, Austerlitz, Brünn, Berlin, Magdeburg. — F e u i l l eton: Jsmael. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Vorläufiger Abschluss des Proreffes Hilsner. Der Caffationshof hat aus formalen Gründen die Nichtigkeitsbeschwerde des Leopold Hilsner verworfen, und damit ist das Urtheil des Schwurgerichtes in Pisek in Rechtskraft erwachsen. Die Entscheidung des hohen Tribunals besagt lediglich, daß der Schwurgerichtshof durch die Zurückweisung der vom Vertheidiger gestellten Beweisanträge eine Verletzung der Strafproceßordnnng nicht begangen hat. Ob die Geschwornen ein sachlich begründetes Verbiet gefällt haben, ob die Schuld Leopold Hilsner's auf Grund der Aussage des Kronzeugen PeZak genügend erhärtet wurde, darüber schweigt das Erkenntniß des Cassationshofes. Dieses Schweigen wird von den antisemitischen Ritualmordfabrikanten weidlich ausgenützt, obgleich in der Begründung des Erkenntnisses ausdrücklich und bestimmt die charakteristischen Merkmale eines Schächtschnittes und die Verwendung des Blutes zu „gewissen Zwecken" ausgeschlossen wurden. Aber auch diejenigen, welche die vorgebrachten Indizien gegen Hilsner für nicht genügend erachten, um ihn eines zweifachen Mordes zu überführen, können an das Stillschweigen des Cassationshofes über Schuld oder Nichtschuld ihre Folgerungen knüpfen. Wir haben von dem obersten Tribunal vorausgesetzt, daß es in eine sachliche Prüfung der Schuldfrage eintreten, daß es die Zulässigkeit der Indizien, die Art und Weise, wie gewisse „Beweise" zu Stande gebracht wurden, sorgfältig erwägen und darnach einen meritorischen Spruch fällen werde. Da dies nicht geschehen ist und die offenkundigen Lücken und Mängel der Untersuchung durch eine Ergänzung der letzteren nicht behoben werden, bleibt die Frage offen, ob nicht dennoch ein Anderer als Leopold Hilsner die Morde im Brezina- und Mrsik-Walde vollbracht hat. Heute darf es ausgesprochen werden, ohne daß damit gegen Artikel VIII der Preßnovelle verstoßen wird, daß Indizien vorhanden sind, die Andere hundertmal stärker belasten. Wäre Hilsner kein Jude, es hätte in Oesterreich kein Schwurgericht sich gefunden, daß nach Lage der Dinge über ihn das „Schuldig" gesprochen! Wenn eine vorurtheilslose Prüfung des Proceßmaterials die theoretische Möglichkeit eines durch Hilsner begangenen Sexualmordes nicht auszuschließen vermag, so muß doch die hundertmal stärkere Wahrscheinlichkeit betont werden, daß der wahre Thäter anderwärts zu suchen ist. Der rein formale Spruch des Cassationshofes klärt die zeugeneidlich erhärtete Thatsache nicht auf, daß Leopold Hilsner um 5 Uhr 10 Minuten in Polna in einem dunklen Anzug, um 5 Uhr 15 Minuten aber von dem Kronzeugen Pesak bereits an der eine halbe Wegstunde von Polna entfernten Mordstelle in einem hellgrauen Anzuge gesehen wurde, und daß er innerhalb dieser 5 Minuten nicht nur Zeit gehabt haben soll, die Kleider zu wechseln, und eine halbe Stunde weit zu laufen, sondern auch noch 650 Schritte über die Mordstelle hinaus an jenen Ort zu eilen, wo der Mörder einen jungen Fichtenstamm abschnitt, um denselben durch sorgfältiges Abschälen zu einem Prügel zu präpariren und dann dieselben 650 Schritte wieder zur Mordstelle zurückzulegen. Sie klärt weiters die Zweifel und Bedenken nicht auf, die der Vertreter der Generalprocuratur selbst über die Aussage und das Sehvermögen des Zeugen Pesak geltend machte. Ueber diese Widersprüche kommt man nicht hinweg, und darum hat hier der juristische Formalismus über die zwingende Logik der Thatsache den Sieg davongetragen. Es scheint uns überflüssig, die abgegriffene Phrase, daß wir uns vor der Entscheidung des höchsten Gerichtes in Ehrfurcht beugen, auch hier anzuwenden. So gewiß wie an das Licht der Sonne, glauben wir an die frühere oder spätere Wiederaufnahme des Verfahrens, weil wir fest davon überzeugt sind, daß neue Umstände zutage treten werden, die die Jrrthümer einer Justiz berichtigen werden, welche ja auch in der höchsten Instanz nur von Menschen geübt und daher fehlbar ist. Das wilde Toben der Act eure dieser Justiztragöde, die im Namen „der Bevölkerung" in die Welt rufen: „An den Galgen mit diesem jüdischen.", verräth deutlich ihre Angst, es könnte mancherlei noch an den Tag kommen! Daß jene Stelle der Cassations-Entscheidung, die bestimmt ist, der Ritualmordhetze entgegenzutreten, ihre Wirkung verfehlt hat, beweist die seit zwei Tagen wieder

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