Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 7 (15.2.1901)
- Date
- 1901-02-15
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 124 Vr. Wwch's WochrnsrlMr. Nr. 7 Zur gefälligen Beachtung! Wir ersuchen diejenigen unserer Abonnenten, welche noch mit -er Abonnementsgebühr im Rückstände sind, die zur Eingebung derlei Len von uns versendeten VostanftrLse gesälligst tzonoriren m wollen Die Adminillrakion. KIC Cicluo CaffeejEibrik J(fJerd£olb vormaht^ _ Xadler& Kolli P. T. Seit 80 Jahren erfreut sich echte Prager „KOLB“, Cickorie des besonderen Vertrauens aller israelitischen Stände. — Wir laden Sie hiemit höfl. ein, dies vorzügliche Product in Ihrem Haushalte einzuführen, in dem Bewusstsein, dass KOLB-Cichorie im (Jebrauche, was Färbung, Geschmack und Ausgiebigkeit anbelangt, unter die erstdassigen Kaffee-Surrogate gehört, ob nun dieselbe in der einfachen grauen Originalpackung oder modernen farbigen Emballage dargeboten wird. Wenn wir uns noch auf die s. z. Empfehlungen so frommer und angesehener Männer, wie des gottseligen Oberrabbiners Simon Schreiber in Krakau, Hersch Teweles in Prag, und das Zeugniss des jetzigen hochw. Oberrabbinates in Krakau berufen, glauben wir von jeder weiteren Anpreisung unseres Productes abstehen zu können und bemerken nur, dass die echte Prager „KOL h“-Cichorie unter steter Aufsicht eines Vertrauensmannes des hochw. Krakauer Oberrabbinates fabricirt wird. K. k. priv. Cichorien-Kaffee-tabrik 684 lg. Ferd. Kolb Nachf.f Prag. Achtung beim Einkäufe auf obige Schutzmarke. Lanette Edle von Werttzeimstem'jche Heiratsausstattungs-Skistung. Aus der vom Herrn Sigmund Edlen von Wertheimste>n zum bleibenden Andenken an seine Gattin Frau Nanette Edle von Wertheimstein begründeten Heiratsausstattungs-Stiftung für arme israelitische Mädchen ist für das laufende Jahr ein Zinsenbetrag von 300 L zu verleihen. Zu diesem Stipendium sind zunächst Mädchen aus der Verwandtschaft der Frau Nanette Edlen von Wertheimstein, bei deren Abgang Mädchen aus der Verwandtschaft des Stifters, endlich in Ermanglung auch dieser, Mädchen aus der israelitischen Cultusgemeinde in Wien berufen. Die Gesuche sind mit dem Geburtsscheine, dem Sitten- und Armuthszeugniffe, dem Nachweise, daß Petentin sich im Brautstande befinde, und wenn das Vorzugsrecht der Verwandtschaft geltend gemacht wird, auch mit dem, diese Verwandtschaft nachweisenden, mit den Geburts- und Trauungsscheinen belegten Stammbaume bis 28. Februar 1901 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde (l., Seitenstettengasie Nr. 4, I. Stock) zu überreichen, woselbst Gesuchsblanquette während der Amtsstunden (9—12 Uhr Vormittags) erhältlich sind. Auf nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Matriken der israelitischen Cultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Wien, 1. Februar 1901. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Wien. Elise G. 31. Grrsoii'jcheHnentsiiiisstnttungs-Widmunli. Aus den Erträgnissen der obgenannten Widmung gelangt in der Zeit zwischen dem 1 bis 14. Siwan (19. Mai bis I. Juni 1N01) ein Platz im Betrage von 800 Kronen an ein deutsch- (afchkenasisch) israelitisches Brautpaar zur Vertheilung. Laut den Bestimmungen der Widmung soll der Bräutigam im Alter von höchstens 30 Jahren stehen und die Braut ungefähr ÄO^jJahre alt sein. Das einschreitende Brautpaar hat nachstehende Beilagen zu erbringen. 1. Die Geburtsscheine, 2. ein Zeugniß über die stattgefundene Verlobung, 3. den Nachweis über die moralische und religiöse Lebens- ^führung, sowie 4. ein Zeugniß über die Bedürftigkeit beider Theile. Die mit den angeführten Beilagen versehenen Gesuche sind bis längstens 28. Februar 1901 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde Wien, (l, Seitenstettengasse 4, I Stock), zu überreichen Auf den angegebenen Erfordernissen nicht entsprechende oder verspätet überreichte G esuche wird keine Rücksicht ge nommen. Gesuchsblanquette werden im Einreichungsprotokolle unentgeltlich ausgefolgt. Allszüge aus den Matriken der israelitischen Cultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbeilagen nicht erforderlich, sondern genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Wien, den 1. Februar 1901. . Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Wien. Kundmachung. Theobald Uffenheimer'sche Studenten-Stiftung. Vom Beginne des Studienjahres 1900/1901 an gelangen vier Theobald Uffenheimer'sche Stiftplätze, und zwar je einer an einen Hörer der medicinischen, der juridischen und der philosophischen Facultät an der k. k. Universität in Wien und an einen Hörer der k. k. technischen Hochschule in Wien mit dem Jahresbetrage von je zweihundertfünzig Kronen. (25,j K) für die Dauer eines Jahres zur Verleihung. Auf Grund der stifterischen Anordnung, hat die Verleihung dieser Stistplätze in diesem Studienjahr derart zu erfolgen, daß die Stipendien nur Studirenden der israelitischen Religion verliehen werden. Bewerber, welche mit dem Stifter verwandt, in Wien zuständig, oder, im Bezirke Leopoldstadt in Wien, oder in Wien überhaupt geboren sind, haben ein Vorrecht. Die Gesuche um diese Stipendien sind längstens bis 12. März l. I. beim Wiener Magistrate zu überreichen und sind denselben seitens der Bewerber das Geburtszeugniß, das Jmpfzeugniß, ferner die Ausweise über die Zuständigkeit und die Jmmatriculirung als ordentlicher Hörer der k. k. Universität, beziehungsweise der k. k technischen Hochschule in Wien, dann über wahre Dürftigkeit und eventuell über die Verwandtschaft mit dem Stifter beizuschließen. Auf nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Nur die mit einem legalen Armuthszeugnisse versehenen Gesuche sind stempelfrei. Vom Magistrate derReichshaupt-u.Residenzstadt Wien, am 19. Jänner 1901. (Loncurs. '"^UBei der gefertigten Cultusgemeinde gelangt am 1; Juli I. I. die Stelle eines Predigers und Kelrgionslehrrrs mit einem Jahresgehalte von 2400 Kronen nebst üblichen Emolumenten zur Besetzung. Bewerber, welche nebst der deutschen auch einer flavischen Sprache mächtig sind und sich im Acceptationsfalle verpflichten müssen, binnen einem Jahre die kroatische Sprache so weit zu erlernen, daß sie in derselben den Religionsunterricht an den hiesigen Mittelschulen zu ertheilen fähig sein werden, wollen ihr Offerte nebst Befähigungsnachweis bis 31. März l. I. an den gefertigten Vorstand einsenden. Croaten werden bevorzugt. Karlstadt, am 12 Februar 1901. Sänitätsrath Dr. Friedrich Stern m. p. Ritter des Franz Josef-Ordens, 747 Präses der israelitischen Cultusgemeinde. Herausgeber und verantwortlicher Redaeteur Dr. Josef S. Bloch. — Druck von L. Beck & Sohn, Wien, vm.