Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 3 (18.1.1901)
- Date
- 1901-01-18
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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3iU 3 Seite 43 Sr« Block's Wochrnsrlrrifk« war stets ein Gegner von Sonderinterefsen und vertrat die Idee der geistigen Einigung der russischen Juden mit dem russischen Volke, sorgte aber gleichzeitig für die Stärkung des Judenthums im Geiste seiner Religion und historischen Tradition. Er war einer der ersten Rabbiner, die vor den russischen Juden in der russischen Sprache zu predigen begannen. Er hat auch viel geleistet für die Verbreitung der Aufklärung und des Pflichtgefühls unter den Juden in Rußland gegenüber ihren ärmeren Brüdern. Die Petersburger Gemeinde verdankt der Initiative und Energie ihres Rabbiners die Gründung einer Reihe von Bildungs- und Wohlthätigkeitsanstalten. Vielseitige Amtspflichten hinderten den Dr. Drabkin nicht, auch der Wissenschaft zu dienen. Einige interessante Artikel unter seinem Namen sind erschienen in der Fränkel'schen (später Gcaetz'schen) Monatsschrift und den ehemaligen russischen Zeitschriften „Bote der russischen Juden" (^ViestniK russkieir -levvres^) und der „Aufdämmerung" (Bass^viet) und mehrere Forschungen von ihm erwarten noch das Licht der Oeffentlichkeit. 3* Der Proceß Blondes. Man schreibt uns aus Wilna: „Wie Ritnalmordgeschichten entstehen und gemacht werden, dafür hat die sensationelle Affaire unseres Glaubensgenossen Abraham Blondes den besten Beweis geliefert. Abraham Blondes, Inhaber eines Friseurladens in einer der belebtesten Straßen von Wilna, wurde vor mehreren Monaten um Mitternacht von seiner Dienstmagd und deren Liebhaber überfallen in der Absicht, die Ersparnisse Blondes', welche im Schlafzimmer verwahrt waren, zu rauben. Blondes, ein junger Mann von 32 Jahren, setzte sich selbstverständlich zur Wehre, und zwar ergriff er ein Rasirmesser und brachte der Dienstmagd einige unbedeutende Verletzungen bei. Als die Dienstnragd ihr diebisches Unternehmen mißlungen sah, stürzte sie auf die Straße und schlug Lärm. Ihrem Liebhaber gelang es inzwischen, zu verschwinden, so daß die Dienstmagd der durch ihre gellenden Hilferufe herbeigelockten Volksmenge ihr erdichtetes Schauermärchen mit mehr Wahrscheinlichkeit auf Erfolg erzählen konnte. Sie erzählte, der Jude Blondes sei in der Nacht mit einem Rasirmeffer zu ihr gekommen und habe sie abschlachten wollen. Ihre Verletzungen schienen die Wahrheit ihrer Angaben zu bestätigen und die Menge machte Miene, den Juden zu lynchen. Der herbeigeeilten Polizei gelang es jedoch, die Menge zu verjagen und den Juden Blondes mit heiler Haut dem Amte zu überstellen. Blondes wurde in Haft behalten und die Untersuchung eröffnet. Allein das Märchen vom Ritualmorde war bereits fertig: Die christliche Bevölkerung der Stadt sprach nur von dem Juden Blondes, der seine christliche Dienstmagd abschlachten wollte, um deren Blut zu religiösen Zwecken zu verwenden. Die dadurch entstandene Aufregung konnte für die jüdische Bevölkerung von Wilna verhängnißvoll werden, der Fürsorge der Polizei gelang es jedoch, Ruhe und Ordnung zu erhalten. Die mit Energie geführte Untersuchung wurde erst vor Kurzem abgeschlossen und Blondes dem Landesgerichte überantwortet. Die Verhandlung, welche geheim durchgeführt worden ist. fand vor wenigen Tagen statt und endete mit der Verurtheilung Blondes' zu einer Gefängnißstrafe in der Dauer von 1 Jahr und 4 Monaten. Diese verhältnißmäßig geringe Strafe ist der untrügliche Beweis dafür, daß die Anklage gegen Blondes nicht wegen Mordversuch aus religiösen Zwecken erhoben wurde, denn ein solches Vergehen wird in Rußland mit Deportation in die Bergwerke Sibiriens bestraft. Aus welchen Gründen aber Blondes überhaupt verurtheilt worden ist, ist mit Rücksicht auf die geheim durchgeführte Verhandlung schwer zu errathen. Vielleicht gibt darüber die demnächst „in endgiltiger Form" zu verkündende Urtheilsbegründung Aufklärung. Die Paragraphe des russischen Strafgesetzbuches, auf welche die Anklage gegen Blondes sich stützt, deuten darauf hin, daß Blondes wegen Überschreitung der Nothwehr verurtheilt worden ist. London. Das Circular der Pforte an die europäischen Mächte, durch welches den ausländischen Juden die Einwanderung in Palästina verboten wird, hat bei manchen Juden die Befürchtung hervorgerufen, die türkische Regierung beabsichtige mit ihrer 500jährigen Tradition zu brechen und in die Fußtapfen mancher europäischen „Culturstaaten" tretend, die Juden unter Ausnahmegesetze zu stellen. Diese Befürchtung ist nun durch eine neue Jradß des Sultans gründlich zerstreut worden. Wie nämlich dem „Jewish Chronicle“ aus Constantinopel sowohl, wie aus Jerusalem gemeldet wird, hat gleichzeitig mit jener Circularnote der Sultan eine feierliche Jradö erlaffen, laut welcher allen Juden, die sich in legaler Weise in P a l ä st i n a niedergelassen haben, gleichviel ob sie türkische Unterthanen sind oder nicht, erlaubt ist, in den Städten sowohl als auch auf dem flachen Lande Grundbesitz zu erwerben. Diese wichtige Jrade wurde an Mr. Jsaac Fernandez, den Präsidenten der Alliance in Constantinopel, adressirt, auf dessen Bemühungen die Jrade erlassen worden ist. London. (Von den Beni-Jsrael.) Anläßlich der Schreiben der weißen Beni-Jsrael von Cochin an Lord Curzon mag mitgetheilt werden, daß in Cochin 300 Juden wohnen, von denen nur 200 zu den weißen, 700 aber zu den schwarzen Beni- Jsrael zählen. Letztere sind zweifelsohne die ältesten jüdischen Einwohner Indiens und mögen sich in der That bereits nach der Zerstörung des zweiten Tempels an der Westküste von Indien niedergelaffen haben. Dafür spricht nebst dem Umstand, daß sie sich mit den heidnischen Eingeborenen stark vermischt haben, noch die Thatsache, daß die Synagoge zu Cochin im Jahre 1150 errichtet worden ist, während die vom Bicekönig besuchte Theckoobagam-Synagoge der weißen Juden erst 1625, also 500 Jahre später errichtet wurde. Thatsächlich find die weißen Beni-Jsrael die Abkömmlinge späterer Einwanderer aus Spanien und Holland. Nebenbei spricht der Name Aschkinafi, der unter den weißen Beni-Jsrael vorkommt, dafür, daß auch deutsche Juden in früheren Jahrhunderten sich bis nach Indien verirrt haben. Die älteste Gemeinde der Beni- Israel ist zweifellos die von Cochin, obgleich die Gemeinde in Bombay ebenfalls ein hohes Alter für sich beansprucht und ihre Geschichte in der That mindestens bis zum X. Jahrhundert unserer Zeitrechnung reicht. Im Jahre 1000 n. Chr. kam zu ihnen Rabbi David Rabbabia aus Cohin und errichtete ihnen eine Schule. Im Xll. Jahrhundert werden die weißen Beni-Jsrael in Bombay durch neue Einwanderer aus Arabien, Persien und Syrien verstärkt, welche von den Beni-Jsrael aufs Herzlichste ausgenommen wurden. Von diesen jüngsten Einwanderern stammen die Familien Saffoon, Ben-Ezra und Gebbay. Die Eroberung Indiens durch die Engländer hat viel zur Verjüngung der Beni-Jsrael beigetragen, welche dadurch, daß sie vom Gros des Judenthums jahrhunderte lang abgeschnitten waren, physisch und moralisch degenerirt und nahezu auf der Stufe der Juden in China herabgesunken sind. Durch ihre Verbindung mit dem englischen Judenthume haben sie jüdische Schulen erhalten, welche dann frisches Blut in ihre Adern brachten. Auch der bittere Haß, welcher früher zwischen den weißen und den schwarzen Beni-Jsrael bestand, hat jetzt wesentlich nachgelassen. Wenn letztere sich auch in früheren Zeiten mit Heiden vermischt haben, so sind sie jetzt doch treue Juden und haben Anspruch darauf, nicht schlimmer als gewöhnliche Proselyten behandelt zu werden. London. (Englische Undankbarkeit.) Die interessante Thatsache, daß von den circa 1000 jüdischen Soldaten, welche zu Nutz und Frommen Englands in Südafrika ihr Blut vergießen, der weit größere Theil entweder selbst in Rußland geboren ist oder doch von ruffischen Eltern äbstammt, hat den edlen Abgeordneten von Sheffield-Central, Mr. Howard Vincent, nicht gehindert, am 14. December im Unterhause die Regierung zum Einbringen eines Fremdengesetzes aufzufordern. Vom 1. Jänner 1897 bis zum 30. November 1900 hätten sich 190.000 Fremde in England niedergelaffen, von denen die größere Hälfte russische Juden wären. Falls die Regierung bis zur nächsten Session kein die Einwanderung von fremden „paupers" erschwerendes Gesetz einbringt, werde er, Howard Vincent, die Einbringung eines solchen Gesetzes bei der Adreßdebatte anregen. (Gelächter bei der Opposition.) Staatssecretär Mr. Balfour erwidert, daß 1. sich in den letzten drei Jahren keine 190.000 Fremden in England niedergelaffen haben, vielmehr sei ein großer Theil von ihnen nach kurzem vorübergehenden Aufenthalt in England weiter gewandert, 2. daß die in England zurückgebliebenen Fremden keineswegs zu den „paupers" gerechnet werden dürfen. Mr. Balfour hat vergeffen, hinzuzufügen, daß 3. feit drei Jahren die Zahl der armen Juden in England, speciell aber in East-London, eher in Abnahme als in Zunahme begriffen ist. Dieses beweisen die von allen Seiten einlaufenden Polizeiberichte, welche auf Seite 14,15 des letzten Jahresberichtes des Boad of Trade veröffentlicht find. New-Bork. Rabbi Leon Harrison von dem hiesigen „Tempel Israel" hat die ihm angetragene Berufung an den „Tempel Emanu-El" in New-Aork, die bedeutendste Synagoge des Ostens, abgelehnt. Ein Comits der New-Dorker Gemeinde,