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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-12-21 · 51 (21.12.1900) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
51 (21.12.1900)
Date
1900-12-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 51 Dr. Bloch’s Jahrgang XVII. Centralvrgan für die gelammten Interessen des Iudenthums. —ä- A. k. V nstlparc.issen-Dnrt El eariug -Verkehr Nr. 810.976. Redartion und Administration: Wien IX/1, Verggnsse Nr. 39. Telephon Nr. 14.847. Wien, 21. Derember 1900. <E r f i b e t n t jeden Freitag. Brief-Adresse: Wien, IX/1» Berggaffe 39. Tclegromm-Adreffe: Bloch's Wochenschrift, Wien. Sezuftsprei» für Sesterreich: valdjätzrig 8 Kronen. Einzelexemplare 56 Heller, Für'« Ausland: Halbjährig IO Kronen. Ganzjährig 26 . Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. *= Inhalt. Leitartikel: Das Salzburger Volksgericht über Dr. Steinwender. — Ohne Obdach. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Bilderbücher für unsere Kleinen. Ein belgisches Protestmeeting gegen das Urtheil im Hilsner-Processe. Die Konitzer Mordaffaire. Wie ich eine Stelle suchte und — leider nicht fand. — Das jüdische Museum. — Korrespondenzen: Oeffentliche Sitzung des Wiener israelitischen Cultusvorstandes, Wien, Floridsdorf, Pilsen, Berlin, Israelitisches Schwesternheim zu München, Magdeburg, London, Wilna. — Vermischtes: Wien, Wien-Mariahili, Wien-Simmering, Nachod, Blowitz, Marienbad, Mährisch-Ostrau, Brody, Pilsen, Pollerskirchen, Lichtenstadt, Olmütz, Breslau, Berlin, Belgrad. — Feuilleton: Der Judenknabe. Des Papstes Machtwort. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Das Salzburger Volksgericht über Dr. Steinwender. Das Geschick ereilt sie alle, alle und keiner von ihnen entgeht dem Strafgericht der Vorsehung. Die prophetische Verheißung hat noch nie getrogen. Die Zunge verdorrt, die Israel lästert, und stumpf wird die Hand, die sich wider es erhebt. Nun ist auch Dr. St ein Wender, der „älteste Antisemit", wie er sich selber nannte, zu Boden gestreckt, und die unsaubere, schmutzige Waffe der Verleumdung, die dieser Anticorruptionist so lange und mit solcher Virtuosität geschwungen, hat ihn selber zu Boden geschlagen. Nicht die Juden, welche er so oft wegen alles Unrechtes, das nur irgendwo in der Welt verübt wird, anzuklagen pflegte, es waren seine eigenen Landsleute, christlich-germanische Volksrichter, welche ihm den Genickstich versetzt haben. Mit echt deutscher Gründlichkeit. Die Superklugen finden den Wahrspruch der Salzburger nicht im vollen Maße übereinstimmend mit bcn Ergebnissen des Beweisverfahrens. In der That haben die Geschwornen auch einen sonderbaren Uebereifer bekundet. Jndeß Herrn Steinwender persönlich trifft das Urtheil nicht ungerecht. Alle seine politischen Erfolge verdankt er ausschließlich der mit Hilfe von Verleumdungen und Verdächtigungen betriebenen Hetzarbeit, und es mußte ihn 'inmal die gerechte Vergeltung ereilen. Seine politische Carriöre hat er begonnen, als er Anfangs der achtziger Jahre mit Hilfe der großen Nordbahnlüge Herrn Dr. Josef K o p P aus dem Mariahilfer Reichsrathswahlbezirk hinausekelte; nun hat eine große Südbahnlüge seiner politischen Laufbahn ein trauriges Ende bereitet. Im öffentlichen Leben Oesterreichs war die Figur Steinwender's eine der widerwärtigsten. Wer Gelegenheit hatte, im Parlament den Mann mit dem Cäsarenkopf zu beobachten, wie er mit dev Allüren eines Gentlemens, deutschnational drapirt, seinen deutschen liberalen Landsleuten in den Rücken fiel und jederzeit bereit war, zu ihrem Verderben mit den wüthendsten Gegnern des deutschen Volkes zu conspiriren, der wird über das Urtheil der Salzburger Geschwornen nur Genugthuung empfinden. Herr Steinwender war auch Herausgeber einer Monatsschrift zur Pflege der Hepp-Hepp-Wiffenschaft, und zu den köstlichsten Blüthen seiner Gelehrsamkeit zählten die Sätze: „Der religiös angelegte Jude hat keine Ideen und Ideale. Er lebt einem Gotte, der ihm ein unlebendiges, gedankenloses Abstractum bleibt. Für die wirkliche Welt der unmittelbaren Gegenwart, aus der die tragischen Conflicte und Handlungen entspringen, fehlt dem Juden alles Verstandniß". „Der Jude kämpft für einen Gott, den er nicht kennt, den er nicht liebt. Er handelt nicht; er gehorcht sklavisch. Das dem unbekannten Jehovcr zugewandte und der Wirklichkeit fremde Leben läßt daher auch das Jntereffe für die letztere ersterben". Diese, einer barbarischen Unwissenheit entspringende Anschwärzung des Judenthums hat an dieser Stelle seinerzeit die ausgiebigste Beleuchtung erfahren, dennoch wußte sich Herr S t e i n w e n d e r den äußeren Schein einer Gründlichkeit beizulegen, um dem geistigen Proletariat, wie es im österreichischen Parlament vorherrscht, zu imponiren. Man hat von verschiedenen Seiten den Wahrspruch der Salzburger „Volksrichter" als undeutlich kritisirt. Wir finden diese Kritik kaum für berechtigt. Im Gegentheil, die Geschwornen zeigten offenbar das eifrigste Bestreben, ja nur recht deutlich zu sein und haben darin vielleicht mehr geleistet, als gut war. Die Bejahung der Nebenfragen — also die ausdrückliche Bestätigung, Paul Pacher habe den Wahrheitsbeweis erbracht für Beschuldigvngkn, von denen er ohnedies schon losgesprochen war — zeigt blos, daß die Geschwornen sich in ihrem richterlichen Gewiffen gedrängt fühlten, ihrem Wahrspruch eine möglichst scharfe Form zu geben. Und man muß sagen, das ist ihnen gelungen. Denn die Beantwortung der Neben fragen stellt sich in den einzelnen Fällen als eine wirksame Verschärfung der Beantwortung der bezüglichen Hauptfragen heraus. Nehmen wir die einzelnen Fragen vor. 1. Hauptfrage: „Ist der Angeklagte schuldig, durch die Behauptung: „Nicht einer der Revolver kann Ihnen heute mehr empfohlen werden, nachdem es sich herausgestellt hat, daß Ihre persönliche Feigheit Sie hindert, eine Schußwaffe zu berühren," den Kläger einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung geziehen zu haben?" * Wahrspruch: 10 Stimmen nein, 2 Stimmen ja. Die bäuerlichen Geschwornen waren damit aber noch nicht zufrieden, sondern dachten, doppelt genäht hält bester, und beantworteten auch die Zusotzfrage: „Hat der Angeklagte entehrende Handlungen des Klägers bewiesen, welche diese Schmähungen rechtfertigen?" mit 9 Ja, 3 Nein. 2. Hauptfrage: „Ist der Angeklagte schuldig, durch die Stelle: „Etwas mittelalterlich hart war der Kciegsgebrauch, daß ein eingefangener Spion auf den Bauch geschmiffen und wie ein Hund durch den Rücken geschaffen wurde.-— Das ist es, was auch Ihnen gebührt, aber nicht ein Mandat;" d«-n Kläger

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