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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-12-14 · 50 (14.12.1900) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
50 (14.12.1900)
Date
1900-12-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Leite 887 *»• 50 Kr. Bloch'? MochenfchrM» Bildung so viele Hoffnung setzte,' daß ein Verein zum Schutze der Juden — traurig genug, daß zu Ansang des zwanzigsten Jahrhunderts ein solcher erforderlich wurde — weniger Anhänger als der Thierschutzverein irgend einer Provinzstadt hat. Zweifelt noch Jemand, daß wir auf uns allein und nur auf uns angewiesen sind, da wir selbst — wie im Falle Araten — bei offenem Kinderraube nirgends Schutz und Hilfe finden? Wir haben nicht den geringsten Vortheil, die Schleppträger des Polenclubs zu sein, der uns nicht braucht, uns nichts nützt und seinen nichtgräflichen Mitgliedern einen Maulkorb anhängt. Der Patriotismus muß bei seinem eigenen Volke beginnen, wie die Nächstenliebe bei seiner Familie beginnt. Unser Heil erfordert die Entsendung von Männern, die die Qualification, den Muth und den Willen haben, die Sache der Juden im Reichsrathe ungescheut zu vertreten; sagen wir Jüdisch- Sociale. Dieselben könnten und sollten in politischen Fragen mit dem Club gehen und mit ihm stimmen, müßten aber unbedingt frei bleiben, wo es ausschließlich die Juden betreffende Angelegenheiten gilt, das Wort zu ergreifen und es beliebig zu gebrauchen. Ich habe nichts dagegen, daß man jüdische Polen wähle, aber polnische Juden müßten es seill, die nicht die Zwangsjacke des so stramm disciplinirten Clubs tragen und ihre Kräfte in den Dienst ihres Volkes stellen. Ich bin weder Optimist noch Sanguiniker und glaube keinen Augenblick, daß diese meine Worte ein Echo finden und eine Wirkung Hervorrufen werden. Ich täusche mich nicht im Geringsten. Es kann mir nicht gelingen, die an das willenlose Gehorchen gewöhnten Schaaren zur Umsicht und Einsicht zu bekehren und Diejenigen, die gewöhnt sind, den Rücken zu krümmen, für selbstbewußte Unabhängigkeit und aufrechte Haltung zu gewinnen — aber ich erachte es für die P f l i ch t eines im Dienste seines Volkes grau gewordenen Mannes, in einem Momente von weittragender Wichtigkeit, der sich erst nach Jahren wiederholt, die Stimme zu erheben, auch wenn sie unerhört verklingt; denn sechsmal wird die Erde die Sonne umkreisen, bis dieser Moment wiederkehrt! Meran. Leo Herzberg-Fränkel. Offener Brief an Herrn Dr. Dax Vorbau in Paris! Ich bin Ihnen fremd und bitte ich deshalb vorerst um die Erlaubniß, mich Ihnen vorstellen zu dürfen, was ich am besten mit dem Ihnen gewiß wohlbekannten Bibelworte thue: „Lessauok ami unauchi jauschew“. Ich bin ein Jude, und zwar schon länger, weit länger noch als der Zionismus von Ihnen geführt wird; ich bin ein Jude und zwar ein solcher — im Gegensätze zu vielen anderen — der nicht erst des Antisemitismus bedurfte, um sich seiner Stammeszugehörigkeit und dessen bewußt zu werden, daß wir eine Nation sind und daß unser Volk eine große Vergangenheit und eine große Zukunft hat; ich bin ein Jude und ehrlicher Zronist, einer der getreuesten Anhänger und eifrigsten Propagandisten unserer großen, die Geister aufrüttelnden Bewegung, der in seiner stillen Thätigkeit bereits viele und gewiß nicht unbedeutende Erfolge erzielt hat und der auch in dem jüngsten Kampfe um die Wahlen in den Cultusvorstand in Wien als Mitglied eines großen Wahlcomitös sich eifrig für die Durchbringung eines zionistischen Candidaten mit Erfolg einsetzte — das ist meine Bisilkarte und meine wohl ausreichende Legitimation, mit Ihnen, Herr Doctor, wegen Ihrer in der »Welt" erschienenen beiden Artikel: »Die politische Gleichberechtigung der Juden" Abrechnung zu pflegen, ohne jedoch Ihren Geschichtsfälschungen und ganz insbesondere Ihrer Fälschung der Logik ebenfalls die »verdiente Maulschelle" zu versetzen, wie Sie solche gerne appliciren. Ich bin gewöhnt, sachlich und immer in würdigem Tone zu discutiren. Es ist tief zu beklagen, daß Sie, ein so ausgezeichneter und geistvoller Schriftsteller, ein so scharfsinnger und consequenter Denker sich nicht nur am Geiste des Judenthums überhaupt, sondern ganz besonders an Ihrem eigenen Geiste durch eine ganz unerhörte falsche Deukmethode und durch logische Fehlschlüsse versündigen konnten, die sich wahrhaftig nur dann erklären ließen, wenn Ihnen zugemuthet werden dürfte, daß Sie es hiebei blos auf Irreführung unserer jüdischen Bolksmaffen abgesehen haben, was ich nicht behaupten möchte. 1. Schon die erste Prämisse, von der Sie in Bekämpfung der Gleichberechtigung der Juden, ja sogar in Verfechtung des Grundsatzes ausgehen, daß »vor Allem zwischen bürgerlichen und politischen Rechten schärfer unterschieden werden müsse", daß Sie also eine bürgerliche, aber keine politische Gleichberechtigung für das Heil und die Wohlfahrt des Judenthums, oder richtiger nach Ihrem eigenen Standpunkte, für das Gedeihen des Zionismus am angemessensten halten — schon diese erste Präanffe ist falsch. Es ist nämlich juristisch absolut unhaltbar, daß die bürgerliche Gleichberechtigung sich von der politischen, wenn die erste wirklich dem Sinne und dem Geiste des Rechteentsprechen soll, scheiden lasse, weil in demselben Augenblicke, wo eine solche Scheidung durchgeführt würde, die bürgerliche Gleichberechtigung aufhörte es zu sein. Es würde nämlich dann unbedingt für die Juden die Schaffung von Ausnahmsgesetzen selbst im bürgerlichen Rechte, also im P r i v a t r e ch t e. nothwendig werden, weil es selbst im Privatrechte gesetzliche Bestimmungen genug gibt, die in das öffentliche Recht, also in das Gebiet der politischen Berechtigung hinübergreifen. So würde, um nur einige Beispiele anzuführen, sobald, wie Sie, Herr Doctor, es wünschen, »der Berfassungsparagraph aufgehoben würde" bei uns sofort die Bestimmung der §§ 768 Z. 1 und 769 a. b. G., wonach nur ein Christ seinen Ascenoenten oder Descendenten, dem ein Pflichtteil gebührt, enterben könne, wenn dieser vom Christenthume zum Judenthume übergeht, — in Wirksamkeit treten; es müßte weiters die Rechtsfähigkeit resp. die Besitzfähigkeit der Juden dadurch eine Einschränkung erfahren, daß dann sofort wieder der RechtSzustand aus der Zeit von 1848 restituirt, sonach dann den Juden die Besitzfähigkeit in Ansehung der Immobilien wieder genommen würde, welche ihnen dauernd erst mit der Verfassung Art. 6 und 14 des Gesetzes vom 21. Decrmber 1867 eingeräumt wurde, u. A. m. So würde also die bürgerliche Gleichberechtigung der Juden bei Wegfall der politischen Gleichberechtigung aussehen, abgesehen davon, daß wir Juden dann noch als Menschen in unserem eigentlichen Sein, nämlich in unserer Persönlichkeit, hart getroffen würden, weil ja die Persönlichkeit des Menschen seine Rechtsfähigkeit ist und diese uns als einer „gewissen Claffe von Staatsbürgern" dann sogar gesetzlich gemindert würde! Wissen Sie aber, Herr Dr. Rordau. der Sie ja auch Geschichtskenner sind, daß eine solche Rechtsminderung bei Wegfall der politischen Gleichberechtigung eine Ehrenminderung wäre, welche von den Römern mit „i n f a m i a“ bezeichnet wurde? Denken Sie auch daran, daß, wenn wir von politischer Gleichberechtigung gesetzlich ausgeschlossen würden und wir nicht mehr an den „suffragia et honores‘‘ an dem Wahlrechte uns betheiligen dürften und von öffentlichen Aemtern gesetzlich ausgeschlossen werden, daß wir dann einzig noch auf das Recht, Ehen zu schließen und Handel zu treiben, auf das eomvaereium und eonnubiuin der alten Römer beschränkt blieben, dann aber auch durch solche Ehrenminderung in der öffentlichen Achtung noch ni ehr und tiefer sinken müßten? Gilt die gar nichts in Ihren Augen? 2. Wir sollen also nach Ihrer Ansicht Halbbürger. Bürger zweiter Classe werden, wozu Sie das Beispiel der Metöken in Athen aus dem Schutte der Jahrtausende hervo. graben, um uns, sei es auch nur mit einer kleinen Verschweigung der Bedeutung dieser Metöken täuschen und uns den Rechtszustand derselben als erstrebenswerthes Ziel vorzuhalten. Warum sagen Sie aber in Ihrem Aufsatze nicht, welche Stellung die Metöken in Athen eingenommen haben? Ich sage es : Die Metöken waren in Athen ansässige Fremde, sogenannte Schutzverwandte, also die Schutzjuden vor 1848, welche dafür, daß sie den allerdings sehr beschränkten Schutz des Gesetzes in Betreff ihres Lebens und ihres Eigenthums genoffen, ein Schvtzgeld, das Kopfgeld der Juden, bezahlen mußten, von welchem blos die Matrosen befreit waren. Diese Metöken, diese Schutzjuden der Athener, die ebenfalls kein Grundeigenthum erwerben konnten, durften vor Gericht nicht selbst ihre Sache führen, sondern mußten einen athenischen Bollbürger zu ihrem Vertreter nehmen, sie durften also auch keine Advocaten sein u. s. w. Und zu solchen Metöken wünschen Sie uns Juden h erab g ewürd i gt zu sehen, da Sie ja die Meinung äußern, „daß nichts daran läge, wenn der Verfassungsparagraph aufgehoben würde"!

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