Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 46 (16.11.1900)
- Date
- 1900-11-16
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/3020846-3021331-3021378--10366-3034844- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Ur> 46 DV. BIOCH 8 Jahrgang XVII. Centrglorgsri für die gefammten Intrrrffen des Iudenthums. --^- Wien, 16. November 1900. Ersch eint jeden Freitag. - ■> -i* - Brief-Adresse: Wien, IX/1, Berggasse 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wie». m======^ »«MSSPret» für Srsterrelch: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller, Für'» Ausland: Halbjährig 10 Annen. Ganzjährig 20 . Anzeigen: Die4malgashaltene Petitzeile 24 Heller. ÜS= — - =* Li. ft. Postsparcalsen-Amt Clearing-Verkehr Nr. 810 976. Nedartion und Administration: Wien IX/1, Berggaffe Nr. 39. Telephon Nr. 14.847. Inhalt. Preisausschreibung. — Leitartikel: Wahlbesprechung der israelitischen Cultusgemeinde in Wien. — Das Schwurgerichtsurtheil in Pisek. — Jüdische Wohlthätigkeitsanstalten in Paris. Frankfurt a. M., Berlin und Breslau. — Die Opfer der Bluthetze in Könitz. — Die Juden und die Wiener Krankenhäuser. — Lina Morgenstern. — Corresvondenzen: Oesterreichisch-Jsraelitische Union. Wien, Pilsen, Prag. Berlin, Jassy, London, New-Aork, Chicago. — Bermischtes: Wien, Budapest; Kolm, Neu- Raußnitz, Belgrad. — Feuilleton: Aus meinen Erinnerungen. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Aus Anlass des Gerichtsurtheiles von Pisek wird nachstehende Pieis-Ausschreibnng erneuert: 5000 Gulden 8.W. Wimm-. Der Jude Leopold Hilsner wurde durch Gerichtsurtheil zwar zum Tode durch den Strang verurtheilt, aber nicht als der alleinige Thäter bei dem grausamen Werke der Ermordung zweier christlicher Jungfrauen. Der Wahrspruch der Geschwornen von Pisek lautet vielmehr in Uebereinstimmung mit dem Schwurgerichts-Urtheil in Kuttenberg: er sei nur ein ..Mitschuldiger" dieser zwei Meuchelmorde und habe jedesmal Mordgrnosten gehabt, welche eigentlich die Blutthat vollzogen. Da es jedoch unaufgeklärt blieb, wieso und durch welche Handlungen Hilsner ein „Mitschuldiger" geworden sein soll, der die Todesstrafe verdient; da auch die Mordgenossen, die Hauptthäter, in beiden Fällen noch nicht ermittelt sind, und die rücksichtlich derselben bisher verfolgten Spuren sich als falsch und erlogen erwiesen; — da es aber ein eminentes Interesse der durch die neuerliche gewissenlose Verbreitung der „Blutlüge" beleidigten Judenheit ist, den vollen Wahnwitz und die ganze verwerfliche Methode klarzustellen, von welcher diese beiden Mordaffairen erfüllt und beherrscht erscheinen, was am sichersten durch die Ermittlung und Ueberführung der dem vereinsamten „Mitschuldigen" zugedachten „eigentlichen Hauptthäter" ermöglicht würde, — sieht sich der gefertigte Eigenthümer und Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift" veranlaßt, demjenigen Einzelnen, oder denjenigen mehreren Personen — ohne Unterschied ihres Standes, Berufes oder Glaubensbekenntnisses — hiermit rechtsverbindlich eine Belohnung von fünftausend Gulden ö. W. zuzusichern, welche durch directe Namhaftmachung, oder durch anderweitige, sachgemäße, zweckdienliche Mittheilungen die Ermittlung und gerichtliche Ueberweisung der bisher unbekannt gebliebenen WU- Mordgenoffen des Leopold Hilsner “11 herbeizuführen im Stande sind. Die Ausbezahlung dieser Belohnung erfolgt durch den Gefertigten sofort nach rechtskräftiger Bernrtheilung dieser mit Leopold Hilsner gemeinsam schuldigen Hauptthäter, — und wird die Austheilung der 5000 fl., sofern dieselben mehreren Anzeigern und Mitwirkenden zufallen sollten, dem Ausspruche des Präsidenten des verurtheilenden Gerichtshofes Vorbehalten. Dr. Josef S. Bloch Eigenthümer und Herausgeber der „Oesterreich. Wochenschrift".