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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-10-12 · 41 (12.10.1900) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
41 (12.10.1900)
Date
1900-10-12
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 41 Dr. Bloch's Wochenschrifi. Seite 735 nennen wollen (Warum nicht? Es ist der Herr Geheime Medicinalrath Dr. H. Löh lein in Gießen. D. Red.) unter Anderem auch eine Krankengeschichte mitgetheilt. Sie ist an sich nicht einmal für Laienkreise besonders interessant, aber eigenthümlich in ihrer Abfassung. Sie beginnt nämlich: „R. S. (I. No. 1899, 586) ein zartes jüdisches Mädchen u. s. w. Irgendwelche besondere Beziehungen der Tubermlose oder der Bauchfell-Entzündung zum I udenthum sind(?) weder bisher bekannt gewesen, noch werden sie aus dem vorliegenden Aufsatz ersichtlich. Aber wenn der Herr Professor Schule machen sollte, dann werden die Aerzte bei der Mittheilung eines Falles von Brechdurchfall nicht mehr anzugeben versäumen, daß es sich um einen reformirten Darm gehandelt hat, oder bei einem Fall von Hartleibigkeit um einen altkatholischen Bauch. Correspcmdemen. Aus der öffentlichen Plenarsitzung des Cultusvorstandes vom 7. Oktober 1900 unter dem Borsitze des Präsidenten Herrn kaiserl. Rath Klinger. — Beginn der Sitzung 10 Uhr Bormittags. Der Präsident eröffnet die Sitzung mit einer von der Versammlung beifällig aufgenommenen Begrüßung des zum erstenmale nach einem längeren Urlaube an den Vorstandsberathungen wieder theilnehmenden I. Vicepräsidenten Herrn Dr. Alfred Stern. Dieser stattet seinen Dank mit der Versicherung ab, daß er, wenngleich Gesundheitsrücksichten ihn einige Zeit vom Borstandscollegium fernegehalten haben, in diesem Intervalle doch seine Muße den Interessen des Judenthums und dem Gemeindewohle gewidmet habe. An Spenden sind eingelaufen von: Frau Julie Stern für den israelitischen Frauen-Wohlthätigkeitsverein.. . Sr. 10.— Herrn Moriz Edler von Kuffner für Arme des XVI. und XVll. Bezirkes.. 200.- Chewra-Kadischa des XVI. und XVII. Bezirkes für Arme dieser Bezirke.. 200. — Frau Josefine Paul-Schiff als Erlös einer Betsitzkarte für das israelitische Taubstummeninstitut .... 30.— Herrn S. Karplus für den Verband zur Unterstützung armer israelitischer Wöchnerinnen.. 5.— Herrn Adolf Pollitzer zur Ausweisung jüdischer Gefangener an den hohen jüdischen Feiertagen . . „ 10.— Herrn Moriz Eisler anläßlich der Verheiratung seiner Tochter: für die Chewra-Kadischa.„ 100.— „ „ Talmud-Thora.20.— „ „ Armenanstalt.„ 80.— „ arme Waisenmädchen.„ 50.— „ Ausspeisung armer Schulkinder . . . . „ 50.— „ den Verein zur Beförderung der Handwerke unter den inländischen Israeliten . . . „ 50.— „ das Taubstummeninstitut. 50.— Herrn Präsidenten kaiserlichen Rath Klinger für das Armenamt . . . .„ 100.— Herrn I. Vicepräsidenten Dr. Alfred Stern für Wohlthätigkeitszwecke.„ 100.— Herrn kaiserlichen Rath Dr. Theodor Lleben als Enthebung von den Roschhaschouowünschen für Arme „ 10.— Herrn Dr. Paul Hammerschlag als Erlös einer Betsitzkarte für Arme.„ 20.— Herrn Hermann Ritter von Goldschmidt als Erlös von 2 Besitzkarten für Arme.„ 30.— Herrn Philipp Frankl für verschiedene Wohlthätigkeitsanstalten. 200.— Sammelbüchse im Stadttempel für die palästinensischen Juden .. 114.79 Sammelbüchse im Leopoldstädter Tempel für die palästinensischen Juden .„ 8.89 Den Spendern wird der Dank voürt. Im Einlaufe gelangen zur Verlesung: Eine Zuschrift des k. und k. 2. Corps-Commandos, mit welcher in Erledigung des Einschreitens des Cultusvorstandes über Ermächtigung des k. und. k. Reichs-Kriegsministeriums bewilligt wird, daß die für den 3. October l. I. zur militärischen Ausbildung einberufenen Ersatzreservisten mosaischer Confession wegen des auf diesen Tag fallenden Versöhnungsfestes ausnahmsweise am 4. October l. I. einrücken können; eine Zuschrift des k. k. niederösterreichischen Landesschulrathes, mit welcher über Ersuchen des Cultusvorstandes verfügt wird, daß die am I. Leopoldstädter Staatsgymnasium für Dienstag, den 2. October l. I., Nachmittags, anberaumte Wiederholungsmaturitätsprüsung mit Rücksicht auf das Bersöhnungsfest auf den 4. Ocrober l. I. verlegt wird; eine Zuschrift des Wiener Hof- und Gerichtsadvocaten Herrn Dr. Moriz Ludwig Weiß, mit welcher aufmerksam gemacht wird, daß der niederösterreichische Amtskalender und die dazugehörigen Geschästsvormerkblätter unter Rubrik „Gerichtsferien und Sonntagsruhe bei Gericht" irrige Angaben betreffs jüdischer Feier- und Festtage enthalten und die Gerichtsfunctionäre dadurch zu Irrungen veranlaßt werden können; hierüber wurde seitens des Cultusvorstandes eine Eingabe an das k. k. Justizministerium behufs Richtigstellung und Verständigung der k. k. Gerichte überreicht; eine Zuschrift des Herrn Architekten k. k. Baurath Stiaßny, mit welcher zur Kenntniß gebracht wird, daß im neuen Zubaue zum israelitischen Altersversorgungshause und im neuerbauten israelitischen Siechenhause am 2. October l. I. eine behördliche Commission stattfand, welche nach eingehender Prüfung über die Eintheilung und Durchführung der Neubauten sich anerkennend aussprach und sohin vom baupolizeilichen Standpunkte den Benütznngsconsens ertheilte; im Einlaufe gelangt weiters der Erlaß der k. k. niederösterreichischen Statthalterei vom 6. October 1900, Z. 88820. zur Verlesung, mit welchem bekanntgegeben wird, daß die vom Vorstände der Wiener israelitischen Cultusgem inde in der Sitzung vom 6. Juni 1900 beschloffenen Aenderungen einzelner Bestimmungen des Cultusgemeindestatutes mit dem Erlaffe des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 17. September 1900, Z. 25086, genehmigt worden sind. Der Präsident eröffnet den Präsidialbericht mit der — wie er betont, bedauerlichen — Mittheilung, daß das Vorstandsmitglied Herr Julius Reitlinger ihm schriftlich angezeigt habe, aus Gesundheitsrücksichten sein Mandat als Cultusvorsteher niederlegen zu müssen. Der Präsident erklärt, er habe College» Reitlinger eindringlichst schriftlich und auf mündlichem Wege zur Aenderung seiner Absicht zu bewegen gesucht. Nachdem ihm dies leider nicht gelungen sei, erübrige wohl nur, diese R"signation mit dem Ausdrucke des Bedauerns über das Scheiden eines Mannes zur Kenntniß zu nehmen, der durch warmes Empfinden für das Judenthum sich auszeichnet und dessen jederzeit rege Förderung jüdischer Interessen allbekannt ist. Die Versammlung stimmt diesen Ausführungen zu. Zu der durch das geänderte Gemeindestatut neugeschaffenen Sachlage in der Gemeindeverwaltung übergehend, läßt der Präsident zunächst aus einem Berichte des I. Secretärs Herrn kais. Rath Dr. Lieben constatiren, das die Neuerungen prineipieller Natur folgende sind: 1. Die Vermehrung der Anzahl der Cultusvorstandsmitglieder von 24 auf 36. sohin um 12 Mitglieder; (§ 5 Statut: 24 Mitglieder sind von der Gesammtheit der Wahlberechtigten und 12 von den Höherbesteuerten, das ist von jenen Wahlberechtigten zu wählen, welche eine Cultussteuer von 200 Kronen oder mehr entrichten.) 2. Die Schaffung von Bezirkscommissionen, (ß 36 Statut: Aus den Vertrauensmännern werden Bezirkscommissionen gebildet. Dieselben haben auf Grund einer vom Cultusvorstande zu erlassenden Geschäftsordnung Angelegenheiten ihres Wahlbezirkes zu berathen und diesfalls Anträge an den Cultusvorstand zu stellen. Auch haben sie über ihre Wahrnehmungen mindestens dreimal im Jahre an den Cultusvorstand Bericht zu erstatten.) Den Bezirkscommissionen können Angelegenheiten der im Wahlbezirke gelegenen Gemeindebethäuser, sowie das Armen-, Schul- und Leichenwesen des betreffenden Wahlbezirkes auf Grund und nach Maßgabe der Beschlüsse des Cultusvorstandes zugewiesen werden. 3. Die Einführung der facultativen 10 Kronen-Steuer und das Wahlrecht der Contribuenten dieser Kategorie. (§ 103 Statut: Angehörige der Cultusgemeinde, welche zur Zahlung einer Cultussteuer nach den im Cultussteuer-Regulative enthaltenen Ansätzen nicht herangezogen werden, sind b e r e ch t i g t, zu den Gemeindebedürfniffen eine, jährliche Cultussteuer von 10 Kronen zu leisten.)

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