Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 19 (11.5.1900)
- Date
- 1900-05-11
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Uv. 19 Dr. Blooh’s Hahr,««, xvn. Centrslorgan für die gefammten Interessen des -k ...f '1 B. ft. Pofisparrsssrn-Amr "Clearingverkehr 1 Ar. 810.976. | Beb actton und HbrntniBraxion: ) XSOien IX., Untere Bnnarteu;tc. la. Telephon - Nr. 14.847 k - -x Wien, 11. Mai 1900. Erscheint jeden Freitag. — - — —- - ie -^« ■ Brief-Adresse: üBtca, II., Untere ^lugnrtenstraße la« Telegramm-Adresse: Block s Wockcnsckrist, Wien. Iudenthums. M__ --^=^=» I Bt;ngapceia für SrSerreich: Halbjährig S Kronen. > Einzelexemplare 50 Heller Mr's Bnsland: j Halbjährig 10 Kronen, j Ganzjährig 20 « | Anzeigen: Lie 4mal gespaltene! Petitzeile 24 Heller. m . Inhalt. Leitartikel: Theorie und Praxis im öffentlichen Staatsleben. — Die jüdische Armenpflege in London. — Lex Judaica. — Zum Schutz der Juden in Rumänien. — V o m Jahrmarkt des Lebens: Ein Antrag zur theilweisen Linderung des jüdischen Elends in Galizien Eine Reniiniscenz. Die Protestanten als Inden. Eine alte spanische Bibelübersetzung. Neues vom Pater Mortara. Aus religiösem Wahnsinn. — Eorrespondenzen: Wien, Prag, Lemberg, Vom Rhein, Earlsruhe, Dessau, Petersburg, Sofia. — Vermischtes: Wien, Prag, Franzensbad, Kojetein, Olmütz, Auspitz, Ezernowitz» Bozen, Agram, Kroatisch- Kreutz. — Feuilleton: Michael. — Briefkasten. — Inserate. Theorie und Praxis im öffentlichen Staatsleben. (Aus Deutschland.) Das höchste Merkmal eines Rechtsstaates ist die Harmonie zwischen der idealen Grundlage der inneren Weltanschauung und dem praktischen öffentlichen Leben. Die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und dem Forum der Vernunft. Wehe dem Staate, in dem das Zutrauen zu seiner Rechtsprechung erschüttert ist! Wehe dem Lande, wo zwischen Theorie und Praxis eine Kluft gähnt! Die Juden in Deutschland haben sich nun daran gewöhnt, in mancher Hinsicht nur theoretische Staatsbürger zu sein. Resignirt haben sie die traurige Thatsache hingenommen, daß die stolze Verfassung mit ihren herrlichen Principien für sie sehr oft nur ein geschriebenes Wort ist. Seit Decennien sind die Juden in Deutschland emancipirt, also rechtlich in allen Punkten gleichgestellt, und noch haben sie es nicht dahin gebracht, daß sie Offciere im stehenden Heere oder Staatsanwälte werden und zu den Verwaltungsämtern können sie sich nur durch die Taufe — um mit Heine zu sprechen — einen Passirschein verschaffen. Ja, es ist die alte Geschichte. Das Volk fährt bei einer schlechten Verfassung und guten Verwaltung besser als umgekehrt. Es kommt im Leben hauptsächlich auf die H a n d h a b u n g der Gesetze an. Bei uns ging eben nur eine äußere Umwälzung vor sich. Die Verfassung hat sich geändert, die heilige preußische Tradition ist geblieben. Das Gesetz erhielt eine neue Gestaltung, der Geist blieb derselbe. Man antwortet auf alle Klagen sehr schlau: die Verfassung sagt uns, daß der jüdische Bürger alles werden kann, nicht aber daß er es werden muß. Wie gesagt: die Juden in Deutschland und besonders in Preußen, haben sich an diesen durch die Erfahrung sanctionirten 8tatus quo allmählich gewöhnt, und sie haben bereits das Murren darüber verlernt. Aber an das Gesetz und seine Priester, an die Objectivität des Strafrechtes und an den unabhängigen Richterstand. der den höchsten Beruf hat, im Namen des Gesetzes und der Wahrheit recht zu sprechen, — daran glaubten sie felsenfest. Hier ist die Burg des Rechts, hier die letzte Instanz des Verfolgten, hier muß jeder Bedrängte Schutz finden, ohne Rücksicht auf Religion und Abstammung. Wir müssen gestehen, die Erfahrungen der letzten Jahre waren nicht dazu angethan, diesen Glauben, die erste Bedingung für das Sicherheitsgefühl des Bürgers zu stärken. Die jüdischen Bürger mußten es erleben, daß ihre Heiligthümer besudelt wurden, daß ihre Ehre mit Füßen getreten wurde, ohne daß der Staat einschritt. Sie wurden als Verbrecher von Religionswegen bezeichnet, — Niemand ahndete es. Man nannte sie insgesammt Lüstlinge, Wucherer und Blutsauger, — das Gesetz fand sich nicht veranlaßt, für sie einzutreten. Sie mußten sich zum Schutze ihrer Ehre dazu bequemen, den Staatsanwalt anzurufen, — in den meisten Fällen ohne Erfolg, und wo es zu einer Anklage kam, da erfolgte meistens ein Freispruch. Man lese die Begründung dieser Urtheile, und man staune. Gewiß ist der Richter juridisch im Rechte und Niemand wird behaupten dürfen, daß hier bewußt parteiisch vorgegangen worden ist, aber der Laie, der gewohnt ist, mit schlichter Logik Vergleiche anzustellen, begreift es nicht, daß man wegen Beleidigung des heiligen Rockes Gefängniß bekommt und wegen Bezeichnung der jüdischen Religionsgesellschaft als Mörderbande frei ausgeht. Er versteht es nicht, daß man wegen Auf- und Abgehens auf der Straße während des Strikes bestraft wird, weil dadurch Unruhe entstehen könnte, während eine Aufforderung, die jüdische Bevölkerung zu dreschen, als poetische Licenz betrachtet wird. Dabei soll doch das hohe römische Recht, wie unsere Antisemiten behaupten, echt jüdisch sein. Die jüdischen Bürger müßten sich also doch in diese juristische Auffassung sehr gut hineindenken können. An diese beneidenswerthe Lage der deutschen Juden wird man durch die Konitzer Mordgeschichte wieder erinnert. Was ist denn eigentlich geschehen? Ein abscheulicher Mord hat sich ereignet, ohne daß man bis heute den Mörder entdeckte, ohne daß man bis heute die Motive fand, die vielleicht zu einem Ziele führen könnten. Das ist sehr bedauerlich, und die Juden bedauern es sicherlich nicht weniger als die anderen Bürger. Wer mag der Mörder sein? Darüber herrscht ein tiefes Dunkel, trotzdem ein hoher Preis auf die Entdeckung ausgesetzt ist. Aber nein, die Antisemiten wissen es ganz genau, es kann nur ein Jude gewesen sein, Ein Jude? Du lieber Gott, warum nicht? Solange nicht die Antisemiten das alleinige Privilegium besitzen, Verbrecher zu liefern, würden wir es begreiflich finden, daß auch ein Jude einen Mord begehen kann. Also faßt diesen Juden und vernrtheilt ihn zum Tode, wie er es verdient, die jüdische Religion und