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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-04-13 · 15 (13.4.1900) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
15 (13.4.1900)
Date
1900-04-13
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seite 288 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 15 verii'Icsi'Lbbinep Dr. M. Rosenmann und Frau beehren sieb, ihren Freunden und Bekannten auf diesem Wege anzuzeigen, dass ihnen am 6. d. M. ein Sohn geboren wurde. Der Beris findet statt Freitag, den 13. in Lemberg, Bingplatz 29. Rabbiner Dr. Adolf Schächter und Frau Bosa geh. Aron zeigen allen Freunden und Bekannten die glückliche Geburt eines Söhnchens an. St. Pölten, den 7. Nisan 5660. ' &u T3 Zuckerbäcker nos Ignaz Kassowitz Wien, II. Bezirk, Stefanlestrasse Br. 3 empfiehlt den geehrten P. T. Gästen zu den hohen Feiertagen HDÖ btt? Torten, Dunstobst, Dessert- und Kaffeebäekereien, sowie alle Gattungen Confituren zu billigsten Preisen. 502 _ Nr. 15.733. — Conrurs. In der ist. Cultusgemeinde Freiwaldaü gelangt mit 1. Juni l. I. die Stelle eines Cllntors, Mlcich Schächters und geprüfte» Keligionsletzrers, vorläufig provisorisch zur Besetzung. Gehalt 1200 Kronen nebst üblichen Emolumenten. Bewerber müssen österr. Staatsbürger sein und dürfen das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben; solche mit Mittelschulbildung, welche sie zur Erlangung der Rabbinatsdispens befähigen, erhalten den Vorzug. Mit Studienzeugnissen und Angabe des Familienstandes belegte Gesuche sind bis Ende April l. I. an den Unterzeichneten Vorstand zu richten. Reisekosten werden nur dem Acceptirten vergütet. Freiwaldau, am 30. März 1900. Der Vorstand der israel. Eultusgemeinde 5i3 Julius Lichtwitz. Ein Lehrling aus gutem Hause wird in ganzer Verpflegung genommen in der Buchdruckerei M. L. iahoda, Littau, Mähren. Anselm Freiherr von Rathschild’sche Waisenstiftung. Bei der obigen Stiftung, für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien für israelitische Waisen sind 21 Plätze von je 200 K an solche Waisen Israelit» Religion zn vergeben, die in Wien zuständig sind, und von würdigen und armen Personen abstammen» In Gemäs$heit der stiftbrieflichen Bestimmungen, werden von den zu betheilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht werden, deren Väter entweder verarmte und nothleidende Kaufleute und Handelsgenossen, oder aber auch Künstler, d. h. Maier, Bildhauer, oder endlich Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speciellen Vorbedingungen nicht eintreffen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zu betheilenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein, und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang aus weisen. Sdftlinge, die in ihrem 15. Lebensjahre in den Genuss dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per 200 K bei ausgezeichneter Verwendung und sehr guten Fortgang in ihren Ausbildungsstudien durch längstens drei aufeinander folgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuss per 200 K in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Zuständigkeitsausweise, dem Armuthszeugnisse, dem Rachweise der Verwaisung, dem Geburtszeugnisse, eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers, und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nachweisungen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis 30- April d. J. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde, (L, Seitenstettengasse 4, 1. Stock) zu überreichen. Auf später einlangende, oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Gesuchsblanquette sind im Einreichungs - Protokolle während der Amtsstunden von 9—12 Uhr unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauung*- und Todtenmatriken der Wiener Israel». Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Isak Kuffler’sche Mädchenstiftung. Es wird hiemit zur Kenntniss gebracht, dass die Zinsen der obengenannten Stiftung zur Ausheiratung eines armen, würdigen Mädchens in Wien, israel. Contession, im Betrage von 440 K zur Verleihung kommen. Die Bewerberinnen haben nachzuweisen, dass sie; 1. der israelitischen Confession angehören; 2. streng sittlich, und arm sind; 8. sich im Brautstande befinden. Verwandte des sei. Stifters, unter diesen aber insbesondere die Kinder seiner Nichte Regine Wichs verehelichte Dr. Kohn erhalten den Vorzug und muss der diesfällige Nachweis dem Gesuche beiliegen. Bewerberinnen, die sich vor der Verleihung verehelichen verlieren den Anspruch auf die Verleihung. Die Gesuche sind bis 30. April d. J. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde (1., Seitenstettengasse 4, I Stock) einzureichen und werden dortselbst Gesuchsblanquette unentgeltlich verabfolgt. Marie Daffinger’sche Armen-Stiftung. Die Zinsen der Marie Daffmger’schen Stiftung für vier arme Familien der hiesigen israel. Cultusgemeinde, für jede im Betrage von 42 K kommen am Sterbelage des seligen Herrn Sigmund Edlen von Wertheimstein am 18. Juni d. J. zur Verkeilung. Die dieställigen Gesuche sind bis 30. April d. J. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde (I,, Seitenstettengasse 4, I. Stock) in den Amtsstunden von 9—12 Uhr zu überreichen, woselbst auch Gesuchsblanquette unentgeltlich ausgefolgt werden. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todtenmatriken der Wiener israel. Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. ' Edler von Wertheirastein-Stiftung für arme Verwandte- Am 18. Juni d. J. gelangen die Zinsen der obgenannten Stiftung im Betrage von 520 K für das Jahr 1900 zur Verleihung. Anspruchsberechtigt sind nur Verwandte des seligen Stifters, Herrn Sigmund Edlen von Wertheimstein, welche die Verwandschaft, sowie ihre Armuth nachzuweisen vermögen. Personen, welche eine Verwandtschaft mit dem Stifter nicht nachzuweisen vermögen, sind von der Betheilung unbedingt ausgeschlossen. Die entsprechend belegten Gesuche sind bis 30. April d. J. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde Wien (I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock) zu überreichen, woselbst Gesuchsblanquette unentgeltlich ausgefolgt werden. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israel. Cultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten Wien, 1. April 1900. Der Vorstand der Israel. Cultusgemeinde " Herausgeber und verantwortlicher Redacteur: Dr. Josef S. Dloch. — Druck von L. Beck &> Sohn, Wien, VIII» 4959

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