Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 12 (23.3.1900)
- Date
- 1900-03-23
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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Nr. iä Vr. Blnch's Wochenfüicifr. Seite 231 H. N. Lombroso ist hierüber anderer Meinung. Er sagt u. A. in einer Studie über den Antisemitismus: „Wie ich schon öfters nachgewiesen, gibt es in Europa keinen auf einer höheren Stufe der Cultur stehenden Völkerstamm, der nicht gemischt wäre, und ich darf wohl mit Sicherheit behaupten, daß in den wenigen Fällen, in welchen ich aus dem Studium der Hirnschädel die vollständige Einförmigkeit der Race constatirt habe, der Grad der Intelligenz ein bedeutend geringerer ist, als bei den gemischten und gekreuzten Stämmen. Rottzen Union-Bank. Die 30. ordentliche Generalversammlung der Actionäre der Union-Bank findet Samstag den 31. März 1900 uni 11 Uhr Vormittags, in den Banklocalitäten I., Renngasse 1 statt. Tagesordnung: 1. Bericht des Verwaltungsrathes und Vorlage des Bilanz-Abschlusses pro 1900. 2. Bericht des Revisions-Ausschusses und Beschlußfassung hierüber 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes. 4. Wahlen in den Verwaltungsrath. 5. Wahl des Revisions-Ausschusses für das Jahr 1900. Die stimmberechtigten Herren Actionäre, welche an der Generalversammlung theilzunehmen wünschen, wollen ihre Actien in Gemäßheit des 8 27*) der Statuten spätestens am 23 März d. I. deponiren und zwar: in Wien bei der Liquidatur der Union-Bank, in Triest bei der Filiale der Union- Bank, in Berlin bei der Berliner Handelsgesellschaft, in Frankfurt a. M bei der Deutschen Efsicten- und Wechselbank. Die Actien sind unter Anschluß von Consignationen zu erlegen, welche vom Einreicher eigenhändig zu unterzeichnen und für Wien in zwei Exemplaren, für die anderen Erlagsstellen in drei Exemplaren auszufertigen sind Ein Exemplar der Consignation erhält der Deponent mit der Empfangsbestätigung versehen zurück, nach abgehaltener Generalversammlung werden die Actien gegen Rückstellung dieser Consignationen ausgefolgt. Das Stimmrecht kann vom Actionär oder von dessen gesetzlichem Vertreter persönlich oder durch Bevollmächtigung eines anderen stimmberechtigten Actionärs ausgeübt werden (§ 28 der Statuten). Wien, den 14. März 1900. Union-Bank. *) § 27 der Statuten lautet: Der Besitz von je 20 Actien gibt das Recht auf eine Stimme in der Generalversammlung Zur Ausübung des Stimmrechtes ist erforderlich, daß die Actien längstens 8 Tage vor dem Zusammentritte der'statutenmäßig berufenen Generalversammlung in die Gesellschaftscasse, oder an einem anderen von dem Verwaltungsrathe zu bestimmenden Orte hinterlegt werden. Danksagung. Unvermögend, die uns anlässlich unserer Verlnälung in so zahlreichem Masse telegraphisch und brieflich gewordenen Kundgebungen aufrichtiger Sympathien einzeln dankend zu erwidern, erlauben wir uns vorerst auf diesem Wege allen Freunden und Wohlwollenden für ihre Glückwünsche unsern tief gefühlten Dank auszusprechen. vr. Arnold Ascher und Frau. I Kaffee-Magazine t | Centrale: I. Wollzeile Nr. 8. H . Filiale: II., Taborstasse 28 . Kaffee-Magazine i (Ecke Rothensterngasse). % | „AU MIKADO5“ | Japan- und Chinawaaren - Import * ♦ Wien, I., nur Schulerstrasse 1-3. ♦: | Versandt in die ProiiDZ Preisconrante franco. * Socken erschienen „Haeschkol" Band III Dieser (18 Bogen stark)enthält unter Anderem gediegene Aufsätzen. Essays von den hervorragendsten Gelehrten und Literaten Herren : Dr. S. Rubin („Das Romantische in der Kabbala"), Dr. M. I. Berdiczewski („Chassidismus"), S. A Horodecki („Rabbi Mordchai Jafe"), S.Lazar("Die Urbewohner Palästina's"), B. Suller („Der dritte Zionistencongress"), Josef Kohn Zedek („Zur Geschichte der Juden in Polen"), R. Brainin („Aus meiner Kinderstube"), H. Hayman („Die Juden in Galizien"), wie auch einige vortreffliche Novellen, Skizzen und Gedichte von den besten Novellisten und Dichtern der Gegenwart, wie I. A. Lubecki, Ch. N. Bialik, S. Tschernichowski, A. Libuschicki, CH. D. Horowitz, Dr S. Mandelkern, S. L. Gordon, D. Silberbusch, Josef Klausner rc. Der Preis des dritten Bandes (sammt Porto): 1 fl. 30,1 R. 30, 3 Frank 2'/, Mark. Alle drei B än d e z u s a m me n: 3 fl. 20. Zn beziehen durch die Redaction: Dr. I. Günzig. 4s6 Biala bei Bielitz (Oesterreich). Freiherr" von Todesco’sche Waisen- und Armen-Stiftung- Am 19. Juni d. J. gelangen 3 Stipendien ä 600 Kronen und 5 Stipendien fl 400 Kronen aus der obgenannten Stiftung für in Wien geborene oder nach Wien zuständige unter der Obhut des Vereines zur Unterstützung hilfsbedürftiger Waisen der Wiener israelitischen Cultusgemeinde stehende Waisen, welche sich dem pädagogischen, technischen oder sonstigen wissenschaftlichen Berufe widmen oder welche sich überhaupt für einen selbständigen Erwerbszweig ansbilden auf zwei Jahre zur Verleihung. Die um einen solchen Stiftungsgenuss ansuchenden Waisen müssen und zwar die männlichen das 14., die weiblichen das 16. Lebensjahr vollendet haben und haben dieselben ihre mit dem Geburtsscheine, einem legalem Armnthszcngnisse, dem Nachweise der Verwaisung, dem Haimatsseheine und den Schulzeugnissen belegten Gesuche bis 31. März d. J. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde> I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock, woselbst auch Gesuchsblanquette während der Amtsstunden von 9-12 Uhr Vormittags unentgeltlich zu beheben sind, zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, eventuell im welchem Betrage Wien, 1. März 1900. Otto Gohn’sche Stiftung für mittellose “" Die Zinsen obiger Stiftung im Betrage von 408 Kronen gelangen zu gleichen Theilen am 30. Mai d. J. an drei würdige, fleissige, jüdische Realschüler zur Verleihung. Die Bewerber haben die mit dem Geburtsscheine, dem Nachweise ihrer Mittellosigkeit, dem letzten Studienzeugnisse und mit der Angabe, ob dieselben in dem Genüsse eines Stipendiums stehen, eventuell in welchem Betrage versehenen Gesuche bis längstens 31. März d. J. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde I., Seitenstettengasse 4, I. Stock einzubringen, woselbst Gesuchsblanquette während der Amisstunden von 9 — 12 Uhr Vormittags unentgeltlich zu beheben sind. Clara Kahane-Stiftung zur Heiratsausstattung. Es wird hiemit zur Kenntniss gebracht, dass am 14. Thamus die Zinsen der obengenannten Stiftung zur Heiratsausstatiung zweier mittelloser, anständiger Waisenmädchen israelitischer Confession im Betrage von je 420 Kronen zur Verleihung kommen. Die Bewerberinnen haben nachzuweisen, dass sie: 1. der israelitischen Confession angehören; 2. streng sittlich, mittellos und verwaist sind; 3. sich im Brautstande befinden. Bewerberinnen, welche sich vor der Verleihung verehelichen, verlieren den Anspruch auf die Verleihung. Die Gesuche sind bis 31. März d. J. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, I Stock einzureichen, woselbst Gesuchsblanquette während der Amtsstunden vom 9—12 Uhr Vormittags zu beheben sind. Wien, l. März 1900 Oer Vorstand der israel. Cultusgemeinde 5956 76 696594