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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-02-23 · 8 (23.2.1900) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
8 (23.2.1900)
Date
1900-02-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Ur. 8 Dr■ Bloch’s Jahrs«« XVII. Centralorgan für die gefammtrn Interessen des Iudenthmns. Wien, 23.Webruar 1900. »r-4- -»■£•- Erscheint jeden Freitag. -- Brief-Adresse: Wien» II., Untere Augartenstraße 1 a. Telegramm-Adresse: Dloch'S Wochenschrift, Wien. A. k. Pofisparrsffrn-Amr Clraringverkehr Nr. 610.976. Ardartion und Adminillraiion: w i ttt IX., Ankere BttnarfsnTIc. la. Telephon - Nr. 14,847 M — R I Btjugapceia fäc Sellerreich : Halbjährig 8 Kronen I Einzelexemplare 50 Heller I Mr's Ausland: l Halbjährig 10 Kronen. | Ganzjährig 20 . ‘ j Anzeigen: Oie 4mal gespaltene j I Petitzeile 24 Heller. j Inhalt. Leitartt'feI: Die österreichischen Kirchenfiirsten und der seit Jahrzehnten systematisch betriebene Kinderraub in Galizien. — Offener Brief an Se. Excellenz Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ernst v. Koerber. — Immunität und Anonymität. — Zur Steuerreform der Eultusgemeinde. — Eingabe der hessischen Judenschaft. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Wie das Hauptorgan der englischen Katholiken über den Ritnalmord denkt. Kammerpräsident Herrenhausmitglied Josef Wohanka über die Judenexcesse in Böhmen. Die „Götter" der Arier. Eine Entgegnung. — Verein zur Beförderung der Handwerke unter den inländischen Israeliten — Correspondenzen: Aus der Plenar-Sitzung des Cultusvorstandes vom 20. Februar. Wien, Prag, Lemberg, Essegg, Agram, Sarajewo, Berlin, Straßburg, Amsterdam, Paris, London, Nom — Vermischtes: Wien, Czaslau, Przemysl, Meran, Bielitz, Budapest, Temesvar, Sillein, Berlin, Breslau. — Feuilleton: Reiseerlebnisse in Galizien. — Michael. — Briefkasten. — Notiz. — Inserate. Die österreichischen Kirchenfürsten und der feit Iahrzenten systematisch betriebene Kinderraub in Gatiften Sonntag am 15. Juni 1890 wurde in allen katholischen Kirchen der Monarchie ein gemeinsamer Hirtenbrief der österreichischen Erzbischöfe und Bischöfe zur Verlesung gebracht, welcher ein historisches Actenstück von zweifellos eminenter Bedeutung war. Die katholischen Kirchenfiirsten Oesterreichs wandten sich damals an den Staat im Interesse der confessionellen Schule mit einer scharfen Reclamation des unveräußerlichen Rechtes d e r E l t e r n auf die Erziehung der von Gott ihnen anvertrauten Kinder. Für dieses „Naturrecht" wird in dem oberhirtlichen Schreiben die Autorität des heiligen Stuhles angerufen mit einer Bündigkeit und Pcäcision, als ob die Praxis der Kirche nie anders als im Geiste dieses E l t e r n r e ch l e s sich bewegte, als ob die Kirche gegenwärtig noch dieses heilige feierlich angerufene Recht nach Außen zu respectiren geneigt und entschlossen wäre. „Wir stehen", sagt der Hirtenbrief des Episcopats, „mit diesen Forderungen in vollem Einklänge mit den Lehren und Weisungen des Oberhauptes unserer heiligen Kirche, unseres Heiligen Vaters Leo Xltl., wie sich dieselben sowohl in seinem allgemeinen Sendschreiben, als auch in den Erlässen an die Bischöfe einzelner Länder ausgesprochen finden. Vernehmet nur die Mahnungen, die er z. B. in seinem neuesten Rundschreiben vom 20. Jänner d. I. „Ueber die wichtigsten Pflichten christlicher Bürger" *) an die Eltern der ganzen christlichen Welt richtet, und die Weisungen, die er schon zuvor an die Bischöfe von Frankreich, Ungarn und Bayern gerichtet hat. In jenem Rundschreiben mahnt der Heilige Vater: „Bon Natur aus ist es der Eltern eigenes Recht, ihre Kinder zu erziehen, und zugleich ihre Pflicht, dafür zu sorgen, daß Erziehung und Unterricht der Kinder mit dem Ziele übereinstimme, um dessentwillen sie von Gottes Güte Nachkommenschaft erhalten haben." In der That, eine Argumentation, die sich auf solche heilige Principien beruft, ist unantastbar. Allein die Natur kennt keine Privilegien, keine Vorrechte. Das „Naturrecht" kann kein anderes sein für Katholiken als für Protestanten oder Juden. Warum also gestatten die katholischen Kirchenfürsten, daß der Clerus, daß die katholischen Klöster seit Jahrzehnten systematisch dieses heiligste Naturrecht, welches Seine Heiligkeit der Papst vor aller Welt selber angerufen hat, verletzen und verhöhnen? Wie ist es möglich, daß die feierlichen Vorschriften des Papstes und der katholischen Oberhirten von dem Clerus selber so wenig Beachtung finden? Der abscheuliche Kinderraub, der gegen den jüdischen Familienvater Israel A r a t e n verübt worden, das merkwürdige Verhalten der Polizei gegen die Klosterleute, welche die 13jährige Michalina verschwinden ließen, das naive Eingeständniß des Ministers P i e n t a k, daß an den Mauern des Klosters die weltliche Macht aufhöre, die leeren Redensarten, womit die andern Minister den unglücklichen Vater abfertigten, rechtfertigen vollauf das peinliche Aufsehen, welches dieser Fall in der gesammten Welt erregt hat. Eine solche Barbarei ist außerhalb Oesterreichs in ganz Europa undenkbar. Solche Vorgänge sind aber durchaus in Galizien nicht vereinzelt. Am 17. April 1890 hat der damalige Reichsrathsabgeordnete Doctor Bloch an das Ministerium des Inneren folgendes Promemoria gerichtet: Der jüdische Familienvater Jsumer H e l l m a n n aus Marjampol richtet an mich ein Schreiben, in welchem es heißt: „Am 26. März l. I. entfloh meine 16jährige Tochter Jute Lea Hellmann aus meinem Hause und wurde von dem Gendarmen Z o w o r s k i, der in Marjainpol stationirt ist, und mein unglückliches Kind viele Monate verfolgt und zu verführen gewußt hat, in das Kloster der Barmherzigen Schwestern in Marjampol gebracht. Schon am zweiten Tage hinterbrachten mir mehrere Bauern und Juden die Mittheilung, daß mein Kind fortwährend weint und bittet, nach Hause zurückkehren zu dürfen. Ich wandte mich an den k. k. Bezirks hauptmann von Stanislan um Hilfe. Dieser gab mir einen Auftrag an den Postenführer in Marjampol und entsandte später einen Bezirkscommissär ins Kloster. Bei der zweimaligen Intervention ließ man mich selber nicht meine Tochter sehen, ich stand hinter der Thüre, aber hörte den Jammerruf meines Kindes, welches bat, nach Hause gehen zu dürfen. Allein man ließ weder das Kind zu mir, noch mich zu dem Kinde und der Herr Post nführer sowohl, als der Commisiär erklärten trotzdem, mein unglück- °) Sapientia# christianae.

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