Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 2 (12.1.1900)
- Date
- 1900-01-12
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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Lene 40 Vir. 2 Dr. Bloch's Wochenschrift. Frau, meine liebe Sophie, mit diesem Beweise, Eurer edlen, herzlichen Verwandtenliebe freuen wird! . . . . Ich lasse auch deshalb sofort eine copi viadainata von Eurem letzen Willen anfertigen, damit ich es meiner lieben Ehehälfte schwarz auf weiß vorweisen kann, — und es ist auch recht vernünftig, werthe Freunde und hochverehrte Verwandten, daß Ihr Euch entschlossen habt, Euren letzten Willen niederzuschreiben, und wißt Ihr warum? Damit nicht Menschen, die sich nie um Euch gekümmert, die Eure Seelengröße nicht aufzufasseu vermochten, die Euch gekränkt, wenn sie es vermocht, Euch herabgesetzt hätten; — einmal wenn Ihr einst in späten Tagen in die Gruft Eurer Ahnen gesenkt werdet, wie raubgierige Geier über Euer Gut herfallen, und Ihr nicht nur lachende, sondern sogar hohnlachende Erben hättet! ... Ja, weil wir gerade darüber sprechen", fuhr Golzinger wie ein reißender Sturzbach in seiner Rede fort, „die Urkunde muß von einem tüchtigen Juristen verfaßt werden, damit Eure Verwandten, die Straßenräuber, Strauchdiebe, Wegelagerer und Erzgauner, die Euch Euer Vermögen bei Lebzeiten nicht gegönnt, sich nicht nach Eurem Tode, den Gott noch lange ferne halten möge" — Golzinger erhob den Blick zur Decke, daß nur daß Weiße des Auges sichtbar blieb, nnd rieb sich eifrig die Backen, als gälte es einen ganzen Thränensee trocken zu legen — „sich nicht an dem Raube mästen und ihre edlen Verwandten noch im Grabe verhöhnen. Ich möchte daher ganz unvorgreiflich und unmaßgeblich ergebenst Vorschlägen, die Urkunde noch während meiner Anwesenheit in Wien, etwa durch meinen ehemaligen Studiengeuossen den Advocaten Dr. Volbrecht entwerfen zu lassen. Ich bin ja Jurist und könnte auch darauf achten, daß kein Fehler unterlaufe. „Vielleicht", meinte Golzinger lauernd, „geben wir dem Testament die Form einer Schenkung auf den Todesfall, diese könnte von dem Galgengelichter in keinem Falle angefochten werden. — Wenn es nicht wegen Eurer niederträchtigen Verwandten wäre, brauchtet Ihr Euch mit dem Testamente oder der Schenkungsurkunde nicht zu übereilen, wenn ein Cavalier und Osficier wie Baron Hornek etwas ausspricht, so ists verbrieft und gesiegelt; aber — Ihr wollt doch nicht, daß Eure Verwandten Euer Vermögen durch gemeine Kniffe und Ränke an sich reißen?" Als Golzinger nun eine längere Pause machte, und dem Baron und der Baronin starr ins Gesicht sah, waren sie moralisch gezwungen zu erwidern: „Nein das wollen wir nicht!" (Fortsetzung folgt.) Coneurs. In der israel Cultusgemeinde Neubydzov (Böhmen) ist wegen plötzlichen Ablebens des (üemeindediecers diese (Stelle sofort zn besetzen. Gehalt 600 Kronen nebst üblichen Emolumenten. Bewerber, welche zugleich die Befähigung als Koreh und Schochet haben, das 45. Lebensjahr noch nicht erreichten und beider Landessprachen in Woit und Schrift mächtig sind, wollen ihre mit Zeugniss Copien belegten Gesuche bis 15. Jänner 1900 an den gefertigten Cultusvorsteher richten. Reisespesen werden nur dem Acceptirten vergütet. Der Cultusvorsteher 430 J. Bergmann. Isaias Skrainka’isclie Hairatsausstattungs-Stiftuag, Vom gefertigten Cultus-Vorstande wird hiemit bekanntgegeben, dass die Zinsen aus obiger Stiftung im Betrage von 400 Kronen an eine arme isiael. Braut aus der Verwandtschaft der Satter der Herren Simon und Adolf Skrainka in Holleschau, beziehungsweise an eine arme Braut aus Holleschau zur Verleihung kommt. Gesuche mit den Nachweisen der Armuth, der Moralität, der Heimatzuständigkeit und des Umstandes, dass die Bewerberin sich im Brautstande befindet, sind bis 15, Februar 1900 an den gefertigten Cultus-Vorstand einzubringen. Später eingebrachte Gesuche bleiben unberücksichtigt, Holleschau, am 7. Jänner 1900. 43s Der Cnltusvorstand. Isaias Skraiaka’ische Stiftung für Hochschüler- Vom gefertigten Cultus-Vorstande vird hiemit bekanntgegeben. dass die Zinsen aus obiger Stiftung im Betrage von 400 Kronen an 2 arme israelitische Hochschüler der Universität oder der tec mischen Hochschule aus Holleschau, respective aus Mahren, ä 20,) Kronen zu verleihen sind. Diejenigen, welche eine Verwandtschaft mit den Stiftern, Herren Simon und Adolt Skrainka in Holleschau nachweisen können, werden in erster Reihe bevorzugt. Gesuche mit den Nachweisen der Mittellosigkeit, der Heimatzuständigkeit (bei Verwandten auch die Verwandtschaft) und über die ordnungsmässig abgelegten Coloquien oder Staatsprüfungen, sind bis 15. Februar 1900 an den gefertigten Cuitusvorstand einzubringen. Später eingebrachte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Holleschau, am 7. Jänner 1900. 334- Der Cnltusvorstand. Briefkasten. M. Kern in L. Der 15. Februar 1887 war am 21. Schewat 5647. Derselbe fällt in diesem Jahre auf Sonntag den 21. Jänner. Die Feier hat am Samstag vorher stattzufinden. W. B In der talmudischen Zeit bildete der Grundbesitz das eigentliche Vermögen und sind auf ihr alle Rechtsverhältnisse basirt, so z. B., daß die Morgengabe der Frau, Alimente u. s. w. nur von dem unbeweglichen Besitze eingefordert werden konnten. I. M. Die alte Geschichte Egyptens war in Hieroglyphen abgefaßt, welche nur von den Priestern gelesen werden konnte. Dr. B. M. Die Gelehrten sind darüber einig, daß Schiller's „Die Sendung Moses" ebenso sehr durch elegante Darstellung sich auszeichnet, als die wissensd)aflliche Gründlichkeit und Tiefe vermissen läßt. M. N. Bekanntlich entließ Caligula eine jüdische Gesandtschaft, die ihm von dem Verlangen, seine Bildsäule im Allerheiligsten in Jerusalem aufgestellt zu sehen, abbringen wollte, mit den Worten: „Diese Menschen scheinen nicht so schlecht als dumm, da sie nicht einsehen wollen, daß ich göttlicher Natur bin." H. B. Der Majoritätsbeschluß ist die Grundlage der jüdischen Rechtssprechung. W. M—g. Der Ausdruck „Knecht der Knechte", ist ein talmudischer. So heißt es (Kidduschin 22): „Weshalb wird dem hebräischen Knechte, der sich bis zum Jobel verkauft, das Ohr gezeichnet?" Das Ohr hat auf Sinai gehört: „Die Kinder Israel sind meine Knechte, aber nicht Knechte der Knechte". I. B. Hören Sie gegenüber diesen Gedanken die Stimme Lamartine's: „Ein Gewissen ohne Gott, ist ein Tribunal ohne Richter. Das Licht des Gewissens ist nichts anderes, als der Abglanz der Idee Gottes in der Seele des Menschen. Justus. Dr. Porz er stammt aus einer so alten frommen jüdischen Familie, daß es ihm gewiß bekannt ist, daß religiöse Juden auch die Wahrheit nicht mit einem Eide bei Gott bestätigen wollen, es wäre denn, es handelte sich um eine wichtige Sache. I. B—r. Die Antisemiten gehen ganz methodisch vor In Nachod handelt es sich übrigens gewiß gerade so gut um einen Ritualmord, wie in — Polna. « Mazzoth-LieferuDg. Die Armenanstalt der israelitischen Cultusgemeinde gibt bekannt, dass sie Offerte für die Lieferung von ca. 210 Metercentner Mazzoth entgegennimmt. Die Mazzoth müssen unter strenger Beobachtung der rituellen Vorschriften hergesteilt erden, viereckig, 22- 24 Stück per Kilo. Der Schluss des Einreichungstermines ist am 26. ds. Nähere Auskünfte in der Kanzlei, I., Seitenstettengasse 2, von 9—10 Uhr Vormittags. Der Vorstand der Armenanstalt der israelitischen Cultusgemeinde Wien. Behördlich antorisirt PriT atdetecti¥ - Institut „LM" L, Bo#nergrasse Nr. 15, übernimmt, unterstützt durch langjährige Erfahrungen, alle, selbst die s chwierigsten geheimen Aufträge zur gewissenhaftesten, diskretesten Durchführung, juristischer Beirath in kriminalen Angelegenheiten ein pens, k. k. Polizeirath. Specialität: Heiratsauskünfte, Besprechungen frei. Telephon 13316. 400 Direction Leo Böhm Gibt es in Wien nicht strenggläubige, möglichst akademisch gebildete Lehrer welche geneigt wären, wissbegierigen, israelitischen jungen Kaufleuten im IX. Bezirk, jeden Sonntag Nachmittags 47* bis 57* Uhr Cbaje Odom und jeden Dienstag Abends 77* bis 9 Uhr Chummasch mit Raschi, vorläufig kostenfrei vorzutragen? Geneigte Berichte erbeten an Adass-Jeschurun- Verein, IX , Nussdorferstrasse 12 b, Mezzanin •-T-* *-t-« ^4*4 »^4 4^4 •'X’* •"T* •'t"* 4^* K? -*"• 4^4 Herausgeber nnd verantwortlicher Redaeteur: Dr. Josef S. Block. — Druck von L. Beck & Sohn, Wien. VITT.