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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-12-22 · 51 (22.12.1899) · page 20

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
51 (22.12.1899)
Date
1899-12-22
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Seite 980 Sir. 51 Dr. Bloch's Wochenschrift. im Brautstände befindet, sind bis spätenstens 15. Jänner 1900 bei der Cassa der israelitischen Eultusgemeinde in Wien, I-, Seitenstcttcnqasse 4 im I. Stock während der Anitsstunden von 9—12 Uhr Vormittags zu überreichen. Es sind die Zinsen der Fanni Jeiteles Stiftung für einen Jüngling jüdischer Religion, der sich der Malerei geividmet und darin bereits ausgezeichnete Fortschritte gemacht hat, zum Zwecke feiner vollkommenen Ausbildung in Italien, im Betrage von fl. 400.— auf die Dauer von drei aufeinander folgenden Jahren zu vergeben. Bewerber haben ihre Gesuche belegt mit Studien-, Gebnrts-, Moralitäts- und Mittellosigkeitszeugnissen, sowie mit'Proben gemachter Fortschritte in der Malerkunst bis längstens 15. Jänner 1900 bei der Cassa der israelitischen Eultusgemeinde in Wien, I., Seitenstettengasse 4 im I. Stock während der Amtsstnnden von 9 —12 Uhr Vormittags zu überreichen. Es sind zwei Fanni Jeiteles Stipendien n fl. 83.- jährlich für Rabbinats - Candidaten, welche zugleich ordentliche Hörer der philosophischen Wissenschaften sind, ans die Dauer der noch znrückznlegenden, gesetzlich vorgeschriebenen Studienzeit zu vergeben. Bewerber haben ihre Gesuche belegt mit Studien-, Gebnrts-, Moralitäts- und Mittellosigkeitszeugnissen bis spätestens 15. Jänner 1900 bei der Cassa der isracl. Eultusgemeinde in Wien, I., Seitenstettengasse 4 im I. Stock während der Amtsstunden von 9—12 Uhr Vormittags zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, im December 1899. Die Curatoren der Fanni Jeiteles Stiftungen. Lori Baumgarttu-StisNuig. Am 18. Schebath, das ist am 18. Jänner 1900 gelangen die Zinsen der Lori Baumgarten-Stiftung im Betrage von 18 fl. an eine dürftige, Herzkranke Frau israelitischen Glaubensbekenntnisses zur Verleihung. Die mit einem Gebnrts- und Arniutbszcugnisse, sowie mit einem entsprechenden Krankheitszeugnisse belegten Gesuche sind bis längstens 31. December I8S9 im Einreichungsprotokolle der ifrael. Eultusgemeinde Wien (1. Seitenstettengasse 4 1. Stock) zu überreichen. Gesuchsblanqnette werden dortselbst nnentgcltlich ausgefolgt. Auszüge ans den Gebnrts- Tran- und Sterbematrikcn der israel. Eultusgemeinde Wien sind als Gesnchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf verspätet überreichte oder nichtentsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Snlimum (Mt>j(l|imtu’iri)c Stiftung für <5i|iiiiiaiiiil=Sd)iilci'. Vom Vorstande der hiesigen israel. Eultusgemeinde wird hie mit bekannt gemocht, daß die Zinsen der' obigen Stiftung für fün israel. Gymnasialschüler, und zwar für 2 im Betrage von je 60 fl. und für 3 im Betrage von je 48 fl. zur Verleihung kommen. Bedingungen: 1. Zeugnisse über guten Stridienfortgang, 2. „ „ streng sittliche Haltung, 3. „ „ Mittellosigkeit, 4. Diejenigen Schüler, welche die Stipendien erhalten, sind verpflichtet am Vorabende des 22. Adar und am Morgen desselben Tages beim Gottesdienste im Bethause der Eultusgemeinde (I. Seitenstettengasse 4,) anwesend zu fein und ihre Anwesenheit dem jeweiligen Bethaus-Jnspicienten zu melden, welcher schriftlich diri Anwesenheit der Stipendisten zn bestätigen hat, worauf dieselben erst unter Vorweisung dieser Bestätigung an der Cassa der Eultusgemeinde die Stiftungszinsen ausgezahlt erhalten können. Diejenigen Stipendisten, welche Vater-, mutter- oder elternlos sind, sind verpflichtet, nach dem Abend- und Morgengottesdienste das Kadischgebct zu verrichten. Verwandte des Stifters, Herrn Moriz Ritter von Goldschmidt, oder seiner Gattin Frau Nanette geb. Landauer und Waisen erhalten den Vorzug. Bewerber um obige Stipendien haben ihre Gesuche bis 15. Jänner 1000 im Einreich.-Protokoll der Eultusgemeinde (I. Seitenstettengasse 4 1. Stock) einzureichen, woselbst Gesuchsblanqnette während der Amtsstundcn,9—12 Uhr Vorm.) unentgeltlich zu beheben sind. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, eventt in welchem Betrage. Wien, 15. December 1899. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeiude. Werne und Cognac aus Palästina. Die Cominandit-Geselischaft Jtvdl Ü—i&6> Wien, 1.9 Börseplatz Nr. 6 empfiehlt die von ihr eingeführten, garantirt echten Naturweine und Cognac aus den’ jüdischen Colonien in Palästina und bittet, folgende Momente zu berücksichtigen: nilQlitär* Aach Gutachten her wragender Fachcapacitäten sind die Karmelweine den feinsten französischen und - spanischen Sorten an die Seite zu stellen und haben die Qualität von Chateau-Läfitte, St. Julien, Medoc. ■ Sauterne, Alicante etc. #■'fri aj t « Sämintliche angestellte Analysen stimmen überein, dass unsere Weine und Cognac von jeder)Bei- UvU.llU.C'lt mengung von Sprit, Zucker, Säuren, Farbstoffen oder sonstigen chemischen Substanzen vollkommen frei sind. Alle Atteste liegen bei uns zu Jedermanns Einsicht auf. Wir leisten auch überdies nach jeder Richtung hin vollständige Garantie. D ft TI 7 * Die Karmelweine und Cognac stammen aus dem Heiligen Lande uud sind bei denselben vom *• 1 U V ülilOUfl * ersten Momente des Anbaues bis zur Zustellung der Flaschen an die Consumenten ausschliesslich ”” jüdische Arbeiter beschäftigt. Sowohl die Weine als auch der Cognac sind streng rituell aud mit Attesten der Babbinate von Jerusalem, Jaffa, Wien und von Sr. Fhrwürden Rabbiner Fürst von der Schiffschül beglaubigt. Man verlange ausdrücklich Karmel«Wein und Karmel«CognaC) um sich vor Täuschungen zu schützen. — Samstag und Feiertage bleibt slas Geschäft geschlossen. TELEPHOE 13.187. TELEPHOH 13.187. -£L*u.s!z;ia.gr sl*u.s d em Preis-Courant: Weisse Weine. Rothe Weine. */i Flasche 1; Flasche Sauterne . . . . . . . . . fl. —.90 fl. —.50 Medoc II . . Haute-Sauterne ... „ 1.50 „ -.80 „ I Museat see . . . „ 1.80 „ -.95 St. Julien . Museat doux, süss . . .... „ 1.80 „ -.95 Alicante, süss ........ Vermouth. . - - - » 1-80 » - 95 „ „ superieur. V, Flasche 1L Flasche V* Flasche Cognac. . . . ... .fl. 3fl. 1.55 fl. —.85 V, Flasche fl. -.90 1.40 1.80 1.50 1.80 '/- Flasche fl.' —.50 „ - 75 „ -.95 „ -.80 .. -.95 Aufträge aus der Provinz werden schnellstens ausgeführt, jedoch nur gegen Einsendung des ganzen Betrages im Vorhinein oder einer 20percentigen Angabe. — Emballage, Fracht etc. zu Lasten des Käufers. 405

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