Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 44 (3.11.1899)
- Date
- 1899-11-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ur. 44 Dr. Bloch’s Jahr,«« IN. Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenkhums. Wien, 3. November 1899. Erscheint jeden Freitag. Brief-Adresse: Wien» II.« Untere Augartenstraße 1a. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. *:=—X S-zugspreis für Oesterreich- Halbjährig 4 fl. --- 8 Kr. Einzeleremplare 25 kr. Jur’a Ausland: halbjährig 5 fL 10 Är. ganzjährig 10 „ 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 12 kr. *-=-=- - -m - =^. - — K. ft. Poflsparrnffen-Amr Tlraringverkehr Nr. 610.976.! Eebactton und Administration: Wien n., Ankere Nunarkrrrstr. 1a. Telephon-Nr. 14.847 Inhalt. Leitartikel: Die Blutlüge. — Eine jüdische Secte. — Der^Allgemeine Oesterreichisch-Jsraelitische Bund. — Die Macht der Juden. — Inserate. — Vom Jahrmarkt des Lebens: „Die Logik des. Unrechts." Wiener Jüdinnen in der Pariser Antisemitenbande. Eine Palästina-Ausstellung. Emilio de Eastelar über den Antisemitismus und das Blutmärchen. Statistik der Juden in Amerika. Ueber Handel und Handelseigenschaften der Juden im Alterthum. Die Antisemiten und das Alte Testament. Ein Mutterkatechet. — Eorrespondenzen: Judenverfolgungen, Wien, „Wiener Mode", Mährisch-Ostrau,vFranzensbad. Antisemitische Agitatoren in jüdischem Dienste, Miletin, M.-Weißkirchen, Deutschbrod, Berlin, Hamburg, Paris, London, Kimberley, Kapitän Uriah Levy in New-Aork. — Vermischtes: Wien, Salzburg, Brünn, Lemberg, Przemysl, Budapest. — Feuplleton: Michael. — Briefkasten. — Notiz. — Inserate. Vir Bluklüge. Von Dr. Hirsch Hildesheimer in Berlin. „Es finden sich vom zwölfsten Jahrhundert bis in die Neuzeit — um eine möglichst niedrig bemessene Zahl anzugeben — mindestens sechzig historisch erwiesene Fälle von Ermordung von Christen (meist Kindern) durch Juden aus Religionshaß", so behauptet, wie ich in Ihrem geschätzten Blatte lese, das dortige „Vaterland" und fügt hinzu, daß „diese Fälle .... von in jeder Beziehung glaubwürdigen Zeugen berichtet werden und viele derselben durch das genaueste gerichtliche Verfahren constatirt sind". Wie kann man angesichts dieser „glaubwürdigen Berichte" und „gerichtlichen Constatirungen" es wagen, die Blutbeschuldigung als „eine niederträchtige, schamlose Fälschung der Wahrheit" zu bezeichnen? „Wer das behauptet, muß es doch auch beweise n", so apostrophirt das clericale Organ Herrn Oberrabbiner Dr. Güdemann. Ob Letzterer geneigt sein wird, dieser Aufforderung Folge zu leisten, weiß ich nicht; vielleicht nimmt das „Vaterland" zunächst mit nachstehenden Darlegungen fürlieb, welche zwar nicht alle jene „sechzig historisch erwiesenen Fälle", aber doch eine Reihe der signifikantesten, selbstverständlich nur solche, die „von in jeder Beziehung glaubwürdigen Zeugen berichtet werden" und durch das „genaueste gerichtliche Verfahren constatirt sind", einer durchaus objektiven historischen Prüfung unterziehen. Diese Darlegungen werden ihren Zweck schon dann erfüllen, wenn sie der Erkenntniß und der Mahnung in unserer eigenen Mitte endlich Gehör verschaffen, den immer wieder ausgespielten und ausgebeuteten „Zeugnissen der Geschichte" das wirklich „historisch Erwiesene" entgegenzustellen, auch durch eingehende wissenschaftliche Beleuchtung alle jene „Ritualmord-Fälle" als das festzustellen, was sie sind: als „niederirächtige, schamlose Fälschungen der Wahrheit". Es kostet harte Selbstüberwindung, in diesem Morast von Aberwitz, Verlogenheit und Verruchtheit zu wühlen, die scheußliche Blutlüge einer seriösen wissenschaftlichen Behandlung zu würdigen; aber die Geschehnisse der jüngsten Wochen, das wüste Treiben, das die Polna-Affaire abermals geweckt hat, zeigt, daß dieses Opfer endlich einmal gebracht werden muß, um der fortgesetzten Irreführung des öffentlichen Urtheils vorzubeugen und zu verhüten, daß unser Schweigen als ein Beweis des Unvermögens gedeutet wird, die „historisch erwiesenen Thatsachen" zu entkräften. Der erste Fall, bei dem vom Gebrauche von Christenblut oder Blut überhaupt die Rede ist, ist der von Fulda, welcher im Jahre 1235 sich ereignet hat. Alle früheren Anklagen lauten nur dahin, daß die Juden Christenkinder „zur Verhöhnung Christi" oder „aus Haß gegen Christus" gekreuzigt hätten, und auch diese Beschuldigung tritt von einem einzigen'), sehr suspect überlieferten Falle abgesehen, erst i m zwölften Jahrhundert, in der Zeit der Kreuzzüge, auft), welche zur Beschönigung der Juden-Massacres so zahlreiche Lügenanklagen gegen die wehrlosen Opfer ihrer Mordwuth erfunden hat. Am 25. December 1235 ist das bei der Stadt Fulda gelegene Haus eines Müllers in Abwesenheit des Besitzers und seiner Frau niedergebrannt. Die zurückgebliebenen Kinder wurden todt aufgefunden. Sofort beschuldigt man die Juden, und dieinder Stadt an- ') Die Juden von Jmnestar in Syrien (zwischen Antiochia und Chalcis) sollen im Jahre 415 „in Betrunkenheit" (vino ebriosi, so heißt es ausdrücklich in der Quelle, bei 8oerate8 ji8t. ecelesiastica VII, 16). einen Hamans-Galgen errichtet und daran einen Christenknaben gekreuzigt haben. Rohling und seine Nachtreter berichten auch von einem Falle, der sich im Jahre 614 zugetragen haben soll; in »6aroniu8 Annal. Eceles.,, auf welche er sich beruft, steht keinWort davon. -) Es ist die angebliche Kreuzigung des Knaben Wilhelm von Norwich i« I. 1137 (vgl. Goldschmidt, Geschichte der Juden in England, S. 41; Rye, Persecution of the Jews in Papers read at the Anglo-jewish Historical Exhibition (London, 1887 S. 138.), Schaible, Die Juden in England! (Karlsruhe 1890), S. 11. Der einzige Beweis für die Schuld der Juden sind die „Wunder", welche an der Leiche des Ermordeten sich vollzogen.