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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-09-29 · 39 (29.9.1899) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
39 (29.9.1899)
Date
1899-09-29
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 39 Dl*. BIOCll 8 Jahrgang Xfl. Centrslorgan für die gefammten Interessen des Iudenthums. Men, 29 September 1899' Erscheint jeden F r e i t n a. -- Brief-Adresse: Wien» H.. Untere Augartenstraße In. Telegramm-Adresse: Bloch'4 Wochenschrift, Wien. VrrugÄprris für Oesterreich Halbjährig 4 fl. — 8 Stx. Eiirzeleremplare 25 tfc, lür's Ausland: halbjährig 5 fl. — 10 Stc. ganzjährig 10 „ 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 12 kr. -----=f. V. ft. pop)Vaecasteir-Amr ClraringverKehr! Nr. 610.976.! Qedaction und Administration! Wien II., Untere Airaartcustr. la, Telephon* Nr. 14.847 Inhalt. Preisausschreibung zum Polnaer Mordprocesse. — Leitartikel: Nom und Kuttenberg. — Leopold Hilsner und Ernst Vergani. — V o m Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Ein Memorandum an das Justiz-Ministerium. Eingesendet. Centralverein zur Pflege jüdischer Angelegenheiten. Eine Kundgebung gegen die Blutlüge. Die Anklage im Polnaer Processe in juristischer Beleuchtung. Die österreichischen Behörden und das Blutmärchen. Zu Agitation in Böhmen. Die Blutlüge in Böhmen. Ein arischer Bau. — Aus dem czechisch-jüdischen Lager. — Die europäischen Mächte und die Völker Asiens und Afrikas. — Der jüdische Religionsunterricht und die jüdischen Religionslehrer in Galizien. — Eorreivondenzen: Eine Eingabe an den Cultusborstand. Graz, Prag, Klagenfnrt. Falkenan a. d. Eger,,Mährisch-Ostran. Gliniany, Breznitz, Berlin. Paris. New-Iorker Kanzelredner über Dreyfus Verurtheilung. Chicago, Liverpool, Algier, Johannesburg. — Vermischtes: Wien, Klosterneuburg, , Krakau, Prag, Mährisch-Ostrau, Klagenfnrt. Wsetin, Berlin, Mutzig, Amsterdam, Paris, Braila. — Feuilleton: Tour £-5 und Retour. — Michael. — Literatur. — Briefkasten. " Preis-Ausschreibung zum Polnaer Mordproreffe. 5000 (iiililen S. W. Belohnung. 1 Um den Juden Leopold Hilsner des Mordes an der christlichen Jungfrau Agnes Hruza überhaupt ve dächtigen und schuldig befinden zu können, hat man der n a ch g e w i e s e n e n physischen Unmöglichkeit seiner Täterschaft durch die combinirte Behauptung nachgeholfen, er fei nur ein ..Mitschuldiger" dieses Meuchelmordes und habe zwei Mordgenosten gehabt, welche eigentlich die Blutthat vollzogen. / Da es jedoch unaufgeklärt blieb, wiefo und durch welche Ha ii^lii n g e n Hilsner ein „Mitschuldiger" geworden sein soll, der die Todesstrafe verdient; da auch die zwei Mordgenossen, die Hauptthüter, noch nicht ermittelt find und die rücksichtlich derselben bisher verfolgten Spuren sich als falsch und erlogen erwiesen; — da es aber ein eminentes Interesse der durch die neuerliche gewissenlose Verbreitung der „B l u t l ü g e" beleidigten Judenheit ist, den vollen Wahnwitz und die ganze verwerfliche Methode klarzustellen, von welcher diese Polnaer Mordaffaire erfüllt und beherrscht erscheint, was am sichersten durch die Ermittlung und Ueberführung der beiden, dem vereinsamten „Mitschuldigen" zugedachten „eigentlichen Thäter" ermöglicht würde, — /sieht sich der gefertigte Eigenthümer und Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift" veranlaßt, demjenigen Einzelnen, oder denjenigen mehreren Personen — ohne Unterschied ihres Standes, Berufes oder Glaubensbekenntnisses — hiermit rechtsverbindlich eine Belohnung von fünftausend Gulden ö. W. zuzusichern, welche durch directe Namhaftmachung, oder durch anderweitige, sachgemäße, zweckdienliche Mittheilungen die Ermittlung und gerichtliche Ueberweisung der beiden bisher unbekannt gebliebenen Mordgenoffen des Leopold Hilsner -Mv ' herbeizuführen im Stande sind, f Die Ansbezahlung dieser Belohnung erfolgt durch den Gefertigten sofort nach rechtskräftiger Verurtheilung dieser beiden, mit Leopold Hilsner gem infam schuldigen Hauptthüter, — und wird die Aufteilung der 5000 fl., sofern dieselben mehreren Anzeigern und Mitwirkendeu zufallen sollten, dem Anssprnche des Präsidenten des verurtheilendeu Gerichtshofes Vorbehalten. CäSm,, 20. ©fVicmkr 1809 Dx. Joftf S. Blvch Eigenthümer und Herausgeber der „Oesterreich. Wochenschrift" in Wien. II., Untere Migartenjirahe!a.

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