Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 37 (15.9.1899)
- Date
- 1899-09-15
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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Seite 688 Dr. Blvch's Wochenschrift. Nr. 37 S. M. Klingn'schk Widmung für jüdische mittellose Wöchnerinnen. Am 10. November d. I. gelangen die Erträgnisse der von Herrn Samuel Klinger zum Andenken an seine Gattin Frau Panlinc Klinger errichteten Stiftung an vier arme israelitische Wöchnerinnen im Betrage von je ö. W. fl. 47.— zur Verleihung. Die Bewerberinnen haben die mit ihrem Gcburts- und Trauungsscheine und dem Armuthszeugnisse versehenen Gesuche bis längstens 30. September 1699 im Einreichungsprotokoll der Israel. Cultusgemeinde I. Seitenstettengasse 4 I. Stock während der Amtsstunden von 9—12 Uhr Vormittags woselbst auch Gesuchsblanquete unentgeltlich zu beheben sind, zu überreichen. Aus, mit den oben geforderten Beilagen nicht versehene Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Wien, am 1. September 1899. Theobald Ufferheim'schk Hciratsaiisstattungs- Stistung. Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß aus den Zinsen obgenannter Stiftung 2 Plätze im Betrage von je 420 fl. ö. W. an arme israelitische Mädchen zur Verleihung gelangen. Die Bewerberinnen haben ihre mit einem Geburts-, Armuths- und Sittenzeugnisse und mit dem Nachweise ihres Brautstandes belegten Gesuche bis zum 30. September d. X im Einreichungs-Protokolle der Wiener israelitischen Cultusgemeinde (I., Seitenstettengaffe 4, I. Stock), woselbst während der Amtsstunden von 9—12 Uhr Vorm. Gesuchsblanquete unentgeltlich zu beheben sind, zu überreichen. , Unter den Bewerberinnen erhalten in erster Linie solche, welche ihre Verwandschaft mit dem Stifter, in zweiter Linie solche, welche ihre Zuständigkeit nach Wien, oder den Umstand,- daß sie im II. Wiener G.meindebezirke geboren sind, documentiren können, den Vorzug. Wien, am 1. September 1899. Das Stiftungs-Curatorium. Elise Herrsche Heiratsalisstattaiigs-Stiftung. Aus der Elise Herrschen Ausstattungsstistung für Bräute ist ein Platz im Bettage von fi. 415 zu verleihen. Die Bewerberinnen haben durch Zeugnisse nachzuweisen, daß sie moralisch untadelhafte, dürftige und verwaiste Töchter jüdischer Eltern und in Böhmen oder in Wien geboren sind und sich im Brautstande befinden. Das Zeugniß über den Brautstand ist vom Bräutigam eigenhändig zu unterzeichnen und von zwei Zeugen zu bestätigen. Die ungestempelten Gesuche sind bis längstens 30. September 1890 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde I., Seitenstettengaffe 4, I. Stock, woselbst Gesuchsblanquete während der Amtsstunden von 9—12 Uhr Vormittags ^.unentgeltlich zu beheben sind, zu überreichen. Auf nicht gehörig belegte oder verspätet einlangende Gesuche kann keine Rücksicht genommen werden. Wien, am 1. September 1899. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde. Kundmachung. Jacob Kuffner'sche Stipendiumstistung für mittellose Vorzugsschüler an Gymnasien und Hochschulen aus Döbling. Vom Studienjahre 1899/1900 an, kommen zwei Jacob Kuffner'sche Stipendien, und zwar je eines für einen mittellosen Hörer christlicher Confession und für einen mittellosen Hörer mosaischer Confession an Wiener Hochschulen per je 150 fl. zur Verleihung. Anspruch auf die vorerwähnten Stipendien haben auf Grund der stistbrieflichen Bestimmungen Hochschüler, 1. welche nach Ober- Döbling zuständig'waren, eventuell 2. welche überhaupt im XIX. Bezirke geboren oder daselbst wohnhaft sind. Die Stipendien werden auf die gesetzliche Studiendauer, jedoch mtt der Bedingung verliehen, daß die Stipendisten in jedem Schuljahre die im Stiftungsbriefe enthaltenen Voraussetzungen nachzuweisen haben. Bewerber um eines dieser Stipendien haben ihre mit den erforderlichen Nachweisen belegten Gesuche bis längstens 25. October l. I. beim Wiener Magistrate einzureichen. Ans verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen« Nur die mit einem Armuthszeugnisse versehenen Gesuche sind stempelsrei. Vom Magistrate der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, am 2. September 1899. Der Mgkmciuc hcbriiischc Sprachverein in Wien eröffnet mit Anfang des nächsten Stttdicnjahrcs '899/1900 folgende unentgeltliche Cnrse für Erwachsene (2 - 3mal wöchentlich) : 1. C u r s f ü r Anfänger: Lesen, Schreiben, Elemente der Sprache und Grammatik. 2. C u r s f ü r F o r t g e s ch r i t te n e: Lesung und Erläuterung aus „Könige", „Zeitgeschichte" und Sprechübungen. 3. E l e m e n t a r c u r s für Mädchen. 4. Literargeschichtlicher Abriß: Galerie berühmter Männer der Lehre und That in Israel, um und seit der Zeit der Unterdrückung durch die Römer, deren Leben und Einfluß (Cyclus von Vorträgen über die „Tanaim" durch D r. Kahn einmal die Woche für Iederman n), Zeit und Ort werden dem Vedürfniß und den Verhältnissen angepaßt. Anmeldungen nur mittelst Correspondenzkarte mit g e n a u e r Angabe der Adresse und des zu frequentiren gewünschten Curses sind zu richten an das Vorstandsmitglied Dr. Leopo d Kahn, Hof- und Gerichts-Advocat in Wien, II, Obere Donaustraße 47 damit über die Localfrage entschieden und jedem sich Meldenden die Frequenz- Legitimation rechtzeitig zugeschickt werden kann. Bei demselben Herrn kann auch der Beitritt als Mitglied des Vereines (Mindestbeitrag 1 Krone jährlich) durch Correspondenzkarte augezeigt werden._352 Kundmachung. Am 20. November l. I. gelangen die Zinsen der hierortigen Brautstiftung des sel. Herrn E m a n u e l S u b a k ä 242 fl. ö. W. per Jahr für 2 Jahre an zwei Bräute, in einem besonders berücksichtiguugswerthen Falle an eine Braut zur Verleihung. Die Gesuche wollen bei dem gefertigtem Bürgermeisteramte bis 31. October d. I. eingebracht und mit folgenden Beilagen versehen werden: 1. Dem Geburtszeugnisse, 2. einem Armuths- oder Mittellosigkeits-Zeugnisse, 3. einem Sittenzeuguisse, 4. einem Nachweise des Brautstandes und 5. einem eventuellen Nachweise der Verwandtschaft mit dem Stifter oder dessen sel. Gattin Frau Katharina Subak, da Verwandte ein Vorzugsrecht haben. Die Auszahlung erfolgt nach stattgehabter Vermählung, welche durch den Trauschein nachzuweisen ist, wozu eine Frist von 6 Monaten offen steht. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch, doch kann die Betreffende bei künftigen Ausschreibungen wieder einreichen. 349 B ü r g e r m e i st e r - A m t der Jsraelitengemeinde T r e b i t s ch am 8. September 1899 Der Bürgermeister: Leop. Spira. Hebräische Lehrmittel von Rudolf Luchs. In 11. Auflage erschienen: Tefillot Bne Israel, Gebetbuch mit deutscher Uebersetzung, gebunden 84 kr. Tefillot Jeschurun, Gebetbuch ohne Uebersetzung, approbirt vom h. k. k. Min. f. C. u U. geb. 60 kr. Rudolf Fuchs Pädagog. Schriftsteller 351 II. Asperng. 5. Zu beziehen beim Herausgeber und allen Buchhandlungen. Bibelschule im XVIII. Bezirk. Kundmachung. Die Einschreibung für Volks-, Bürger- und Mittelschulen in die von der hohen n. ö. Statthalterei concess. private Bibelschule im XVIII. Bezirk, Schopenhauerstraße 39 findet vom 19. September 1899 täglich in der Gemeinde-Kanzlei während den Amtsstunden, das ist von 10—12 Uhr Vormittags und von 3—5 Uhr Nachmittags, statt. Zugleich wird bekannt gegeben, daß an dieser Anstalt ein separater Wiederholungs-Unterricht für Mittelschüler (Real und Gymnasium) ertheilt wird. Bemittelte zahlen ein sehr geringes Honorar, Unbemittelte erhalten den Unterricht gratis. Wien, am 9. September 1899. Der Obmann des Bibelschul-Comites im 18. Bez. Emanuel Hoffmann. Herausgeber: Dr. Josef S. Bloch. — Verantwortlicher Redakteur: Robert Wolf. — Druck von Beck & Sohn, Wien, VUI.