Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 37 (15.9.1899)
- Date
- 1899-09-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 37 Dr■ Bloctl’s Jahrgang Xfl. Centralorgsn für die gefammken Interessen des Iudrnthums. «- -K N. K. Pofifp-rrrnssen-Amr C le arr n gver lrehr Nr. 810.976. Dedaction und KdminillrüUon: IV i r n II., Tüttfrrc Vuanrlcn-lr. 1a. Telephon - Wr. 14.847 Wien. 15. September 1899. „- ■ 'H—^— - Erscheint jeden Freitag. -^—v 4—- Brief-Adresse: Wien, II.. Untere?lugartenstraße 1a. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift» Wien. *- BijugaptEia für Oesterreich - Halbjährig 4 fl. — 8 Kr. Einzeleremplare 25 kr. Mr's Ausland r halbjährig 5 fl. — 10 Kr. ganzjährig 10 „ 20 „ .'luzeigen: Die 4mal gesvaltene Petitzeile 12 kr. -m Inhalt. Leitartikel: Der Bertheidiger auf dem Throne. — Die Balkanstaaten unb der Berliner Vertrag. — Ter VI. österreichische Gewerbetag. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Indische Inserate in Antrsemitenblättern. Vergani und Riebenbauer. Von der Budapester Orpheum-Gesellschaft. Ein christlicher Prediger über die Juden. — Ter »ranenmord in Polna. Correspondenzen: Wien, Salzburg, Prag, Franzensbad. Jnngbunzlau, B.-Leipa, Reichenberg, Mähr.-Ostran, Baden-Baden, Berlin, Hamburg, Algier, Amsterdam, Florenz, London, Cleveland. — Vermischtes: Wien, Floridsdorf, Baden, Biala, Brünn, Boskowitz, Pohrlitz, Göding, Weitentrebetitsch, Leitmeritz, Prag, Wischau, Königinhof, Napagedl, Prestburg, Ems, Spanisch-Teron, Sioux City, Paris, London. — Feuilleton: Aus der letzten Gasse. — Michael. — Literatur. - Briefkasten. — Inserate. Der Verkheidiger auf dem Throne. Die Weltgeschichte, die das Weltgericht ist, wird das Urtheil des Kriegsgerichtes in Rennes vom 9. September 1899 als ein Verbrechen brandmarken. Das Kriegsgericht, welches den Capitän Dreyfus im Jahre 1894 schuldig erkannte, die in dem Bordereau aufgezählten militärischen Actenstücke an eine auswärtige Macht verkauft zu haben, wurde durch gefälschte Documente und durch falsche Zeugenaussagen irregeführt. Dieses Tribunal war daher, indem es einen Unschuldigen verurtheilte, selbst das Opfer verbrecherischer Irreführung. Für das Verdict vom 9. September 1899 hingegen gibt es keine Entschuldigung. Es ist bewiesen worden, daß nicht Dreyfus, sondern Esterhazy das Bordereau geschrieben hat. Es ist bewiesen worden, daß die Schriftstücke, welche als beweismachend für die Schuld des Angeklagten gehalten wurden, Fälschungen waren, in der eingestandenen Absicht vorgenommen, Beweise für diese anderweitig durch nichts erhärtete Schuld des Angeklagten zu schaffen. Ungeachtet der überwältigenden und verwirrenden Fülle von Aussagen und Urkunden, die in dem neuen, so viele Wochen dauernden Processe besprochen wurden, liegt der Fall Dreyfus dennoch überaus klar und einfach. Man braucht nur den entscheidenden, die Verurtheilung fordernden Satz aus dem Schlußantrage des öffentlichen Anklägers, das Verdict des Kriegsgerichtes und die feierliche, auf Befehl des Kaisers abgegebene Erklärung des deutschen „Reichsanzeigers" neben einanderzu stellen, um zu der klaren Erkenntniß zu gelangen, welche unerhörte Verleugnung der Wahrheit, welche Unterdrückung der Gerechtigkeit die Richter von Rennes begangen haben. Der Regierungscommissär Carriöre hat seine angebliche Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten sehr deutlich präcisirt. Er sagte, daß Dreyfus die im Borderau aufgezählten Actenstücke an den Agenten A. aus geliefert hat. Der Agent A., das war bekanntlich die vereinbarte Bezeichnung für den Militärattache der deutschen Botschaft, Oberst Schwartzkoppen. Das Urtheil spricht aus, das Kriegsgericht habe den Angeklagten mit fünf gegen zwei Stimmen schuldig erkannt, im Jahre 1894 die in dem Schriftstücke, genannt „Bordereau", verzeichneten Documente ausgeliefert zu haben. Am Tage vor der Urtheilsfällung und rechtzeitig genug, daß das Kriegsgericht zu Rennes davon Kenntniß erlangen mußte, veröffentlichte der deutsche „Reichsanzeiger" in seinem amtlichen Theile jene Erklärung, welche die deutsche Reichsregierung „zur Wahrung ihrer eigenen Würde und zur Erfüllung der Pflicht der Menschlichkeit" abzugeben sich veranlaßt fühlte. Da wird amtlich bekanntgegeben: „Botschafter Fürst Reuß gab n ach Einholung der Befehle des Kaisers im December 1894 und im Jänner 1895 dem Minister des Auswärtigen, H a n o t a u, dem Ministerpräsidenten D u p u y und dem Präsidenten der Republik, Casimir P e r i e r, wiederholt Erklärungen ab, daß die kaiserliche Botschaft in Frankreich niemals, weder direct noch indirect irgend welche Beziehungen zu dem Hauptmann Dreystls unterhalten hat. Staatssecretär Bülow gab am 24. Jänner 1898 in der Budgetcommission des Reichstages folgende Erklärung ab: „Ich erkläre auf das Allerbestimmteste, daß zwischen dem gegenwärtig auf der Teufelsinsel befindlichen französischen Capitän Dreyfus und irgend welchen deutschen Organen Beziehungen oder Verbindungen irgend welcher Art niemals bestanden haben." In drei Momenten, dem Anträge des Regierungscommissärs Carriere, dem durch das Kriegsgericht formulirten Thatbestande und der Erklärung des deutschen „Reichsanzeigers" läßt sich der große, scheinbar complicirte Proceß Dreyfus zusammenfassen. Alle Aussagen, alle Einzelheiten, alle vorgeführten Beweise concentriren sich um diese wenigen Sätze, die vollständig hinreichen, um den gänzlichen Mangel eines objectiven Thatbestandes, die völlige Schuldlosigkeit des Angeklagten und den bösen Willen des Kriegsgerichtes darzuthun, welches den Angeklagten nicht in Folge eines Jrrthums oder einer unrichtigen Auffassung, sondern gegen