Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 29 (21.7.1899)
- Date
- 1899-07-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ur. 29 Dr. BIOCH’S Jahrgang XYI. Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. - ^- Wien, 21. Juli 1899. -.y^——4- Erscheint jeden Freitag. -- - - Brief-Adresse; Wien, II., Untere Augartenstraße 1 a. Telegramm-Adresse; Dloch's Wochenschrift, Wien. Inhalt. Leitartikel: Pins VI. und Staatsanwalt von Kleeborn. — Der organische Zionismus. — Professor Kaufmann's Leichenbegängniß. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Der jüngste Ritualmord. Antisemitische Roheit. Znm Processe Rousseau. — Korrespondenzen: Plenarsitzung des Kultnsvorstandes. Preßburg, Olmütz. .Holleschau, Kattenberg, Krakau, Berlin, Paris, London, Odessa, St. Petersburg. — Vermischtes: Wien, Brünn, Boskowitz, Gewitsch, Straßnitz, Mähr.-Ostrau, B.-Leipa, Prag, Brüx, Tabor, Stuhlweißenburg, Großwardein, Strji, London, Bayonne, New-Nork. — Feuilleton: Michael. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. - -« Bezugspreis für Oesterreich- Halbjährig 4 fl. 8 Stv. Ein;eleremplare 25 kr. Mr's Ausland: halbjährig 5 fl. — 10 Kr. ganzjährig 10 „ 20 Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 12 kr. * - - « K. ft. Pofifparraffen-Amr Clearingverkehr Nr. 810.976. Redaction und Kdministraliom Vien!I., ilitfrrc Vnuarkcrrstr. la. Telephon - Nr. 14.847 Pius VI. und Staatsanwalt von Klreborn. Vor dem Wiener Landesgerichte hatten sich in der vorigen Woche jene Ziegelarbeiter zu verantworten, welche einen französischen Wanderer schwer mißhandelten, weil sie ihn für einen Juden hielten, der den Christenkindern Blut abzapfen toollte. Der öffentliche Ankläger Herr Staatsanwalt von K l e e b o r n beantragte selbst die milde Bestrafung der unintelligenten Angeklagten, welche das Opfer der Irreführung seien. Umso schärfer brandmarkte er diejenigen, die eine Irrlehre böswillig verbreiten und welche, wie der Staatsanwalt meinte, von dem Arme der Gerechtigkeit nicht getroffen werden können. Die Lehre, die aus dem Falle zu ziehen ist, geht aber dahin, daß es nicht blos Aufgabe der Justiz wäre, die Verbreiter gefährlicher und verhetzender Verleumdungen zur Rechenschaft zu ziehen, sondern auch Aufgabe der Staatsverwaltung, die Bevölkerung vor diesen Irrlehren zu schützen. So wie gegen die Verbreitung von Epidemien prophylaktische hygienische Maßregeln wichtiger und nützlicher sind, als die nachträgliche Abwehr der bereits verschleppten Krankheit, so muß auch dem Versuche, das Volk durch Irrlehren aufzuhetzen, rechtzeitig entgegengetreten werden. Die Geschichte liefert uns da ein höchst lehrreiches Beispiel, das wir im Nachstehenden erzählen wollen. Im März 1775 hatte der arcadische Schriftsteller Giacomo Giordano von As coli ein kleines Buch in neuer und vermehrter Auflage erscheinen lassen. Dasselbe führte den Titel „San Simoncino“, nach dem Namen eines Knaben*) von dem es hieß, daß die Juden ihn getödtet, um sein Blut zur Mazzotbereitung zu verwenden. Der damals regierende Papst?ius VI., der die Unhaltbarkeit der Anschuldigung erkannte, ließ alle gedruckten Exemplare wieder einziehen und verbot ihre Verbreitung. Im Juli desselben Jahres verbot derselbe Papst die Verbreitung eines andern Schriftchens von Carlo Ridolfi aus Ancona, betitelt „die Jrrthümer der Juden", einer Berleunidungsschrift, deren Zweck es war, Haß und Verachtung gegen die jüdische Race unter der Christenheit zu erregen. . Im September desselben Jahres schrieb derselbe Giacomo Giordano aus Ascoli, ein humoristisches Gedicht, „der Hebräer im Exil", in sechs Gesängen, mit Jnhaltsverzeich nissen und *) Ueber den angeblich von Juden in Trient ermordeten Knaben Simon existiren verschiedene Druckschriften. einem Antwortschreiben an den Minister eines katholischen Staates über die beabsichtigte Austreibung der Juden. Dasselbe war dem Papst Pius VI. gewidmet. Giordano hatte aber mit seinen Schriften wenig Glück. Der arme Teufel befand sich in etwas zerrütteter Vermögenslage. Er, brauchte durchaus 2000 Thaler, um seine Schulden zu bezahlen, und im Fluge seiner Pindarschen Phantasie gedachte er, sie sich von den Juden bezahlen zu lassen. Er that, als habe er von dem Minister eines katholischen Staates den Auftrag, zwei Bücher, eines in Prosa, eines in Versen gegen die Gebräuche und Sitten der Juden zu schreiben, damit jener seinen Souverain überreden könne, sie aus seinem Gebiete zu vertreiben. Der Dichter war mit einem Juden, Namens Servadio Jsacco, bekannt, der in Folge seines Handels viel in Ascoli verkehrte. Eines Tages berief er diesen zu sich, zeigte ihm seine Schriften, die er soeben auf Wunsch jenes Ministers eines katholischen Staates in den Druck geben wolle. Er gab ihm zu verstehen, welche Bortheile er von der Publication seiner Schriften zu erwarten habe, insbesondere von dem Gedichte, das seinen Namen denen der ersten Dichter Italiens einreihen werde. Wer weiß, ob sein törichter Geist nicht von einem Triumph auf dem Capitolium träumte! Außerdem, fügte er hinzu, habe der Minister ihm eine Rente von zwölf Thalern monatlich auf Lebenszeit zugesichert, ein ehrenvolles Diplom und ein reiches Geschenk. Indessen, da er ein guter Christ sei, beschwere es sein Gewissen, seinem Nächsten Böses zu thun. Er sei von den großen Nachtheilen, die aus seinen Gedichten für die Juden resultiren würden, um so mehr überzeugt, als er die Köpfe des Volks mit seinen bezaubernden Reimen, seinem schwungvollen Stile und den neuen rhetorischen Figuren hinreissen werde. Er wollte deshalb auf so viele Vortheile gerne verzichten, wenn die israelitische Gemeinde von Ancona ihm eine entsprechende Entschädigung für gehabte Mühe und Zeitverlust anbieten wolle. Nur unter dieser Bedingung sei er bereit, seine Manuscripte dieser Gemeinde zu übersenden und sein Ehrenwort zu verpfänden, daß er Nichts weiter gegen die Juden geschrieben habe. Servadio schrieb an den Vorstand jener Gemeinde, sie möge sich schleunigst mit Herrn Giordano in Verbindung setzen. Im Archive dieser Gemeinde werden noch verschiedene Briefe, sowie jene Bücher in Prosa und Versen und die übrigen auf die Sache bezüglichen Papiere aufbewahrt. Unser Dichter verlangte zuerst dreitausend Thaler, dann beschied er sich