Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 19 (12.5.1899)
- Date
- 1899-05-12
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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Seite 376 Dr. Btoch's Wochenschrift Nr. 19 Mm» Altmann’sche Waisen-Stiftung. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde bringt zur Kenntniss, dass am Sterbetage des seligen Herrn Salomon Altmann (21. des Monats Ab) 28. Tuli 1899 die Zinsen obiger Stiftung pr. fl. 58.— an zwei vater- und mutterlose Waisen ohne Unterschied des Geschlechtes, welche das 15. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, zu gleichen Theilen zu verleihen sind. Zur Bewerbung zulässig sind Waisen, welche nebst glaubwürdigen Ärmuths- und Sittenzeugnissen auch solche aber Schulbesuch mit gutem Erfolge beibringen. Den Vorzug erhalten in erster Reihe Verwandte des seligen Herrn Salomon Altmann, in zweiter Reihe aus Oesterr,- Schlesien Stammende, endlich in deren Ermanglung jene, deren Eltern als Mitglieder der hiesigen Cultusgemeinde angehört haben. Die vollständig instruirten Gesuche sind im Einreichungs- Protokolle der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde I. Bezirk, Seitenstettengasse Nr. 4, 1. Stock) bis 15. Juni 1899 zu überreichen, woselbst Gesuchsblanquete während der Amtsstunden (9—12 Uhr) unentgeltlich zu beheben sind. Benedict Karplus’sche Gewerbeschul-Stipendien. Am 20. Juli 1899 gelangen zwei Benedict Karplus’sche Stipendien per je ö. W. fl. 25.— an zwei junge Leute mosaischer Confession, welche mit Vorzugsclassen die Gewerbeschule besuchten, zur Verleihung. Die Bewerber haben ihre Gesuche mit dem Nachweise, dass sie mos aisober Religion und m ittellos sind, ferner, dass sie die Gewerbeschule mit vorzüglichem Erfolge besucht haben, bis längstens 31. Mai 1899 im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde (I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock) einzubringen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, eventuell in welchem Betrage. Gesuchsblanquete sind im Einreichungs-Protokolle während der Amtsstunden von 9—12 Uhr unentgeltlich zu beheben. Albert Gansl’sche. . für israelitische Arme. Am 28. Thainus, das ist am 6. Juli 1899, werden aus der Abert Gansi’schen Widmung für israelitische Arme Erträgnisse in der Höhe von ö. W. fl. 190.—- zur Verleihung gebracht. Bewerber um diese Stiftung haben ihre mit einem Geburtssoheine und Armuthszeugnisse belegten Gesuche bis 31. Mai 1899 im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde Wien (I„ Seitenstettengasse 4,1. Stock) woselbst auch Gesuchsblanquete unentgeltlich ausgefolgt werden, während der Amtsstunden von 9 —12 Uhr Vormittags zu überreichen, Gesuehssteller, welche mit der Albert GansTsehen Familie oder mit den Heinrich-Regine Kohn’sehen Nachkommen verwandt sind und dies durch legale Documente nachzuweisen vermögen, erhalten den Vorzug. Nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Milde Stiftung des Herrn Michael Cohen da Silva. Der Vorstand der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde bringt hiemit zur Kenntniss, dass aus den Zinsen der oben genannten Stiftung für israelitische [Handwerker zu ihrer Etablirung 1 StifcplatZ k fl. 400 zur Verleihung gelangt. Die Bewerber haben ihre mit dem Geöurts- und Heimatsseheine, dem Nachweise über verbrachte Lehr- und Gesellenzeit (Wanderjahre) und der entsprochenen Wehrpflicht versehenen Gesuche bis 31. Mai 1899 in dem Einreichungs-Protokolle der Cultusgemeinde (1., Seitenstettengasse 4, 1 Stock) zwischen 9—12 Uhr Vormittag einzureichen. Gesuchsblanquete sind im Einreichungs-Protokolle unentgeltlich zu beheben. Auf nicht gehörig belegte Gesuche wird gar keine Rücksicht genommen. Wien, am 1. Mai 1899. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Norddeutsche, für höhere Töchterschulen gepr. Lehrerin mit 8jähriger Tbätigkeit in Wien und besten Referenzen, ertheilt während des Sommers in Baden-Vffslau Unterricht in Volks-, Bürgerschnl- und Portbildungsfächern, eventuell gegen Wohnung. — IX, Währingerstrasse 25, Th. 100. G. Hermann Mayländer’sche Heiratsnusstattungs-Stiftung. Coneurs. Vom isr. Cultusvorstande Pilsen werden hiemit zwei Stipendien k 197 fl. 42 kr. der Heiratsausstattungsstiftung nach dem am 18. November 1863 in Pilsen verstorbenen Hermann Mayländer ausgeschrieben. Anspruch auf dieses Stipendium haben diejenigen Kinder und Erbfolger mosaischer Religion der nachbenannten Schwestern des Stifters ohne Unterschied des Geschlechtes, welche im Jahre 1899 entweder geheiratet haben, oder in den Ehestand treten werden; u. zw. a) Hanna Mayländer, verehel. Fei gl in Königsberg; b) Riehl (Regina) Mayländer, Barnek in Königswart; resp. deren Tochter Esther, verehel. Wallach in Freistadt a. d. W. in Ungarn, und deren Sohn Samuel ßaruch resp. dessen Tochter Elisabeth in Wien; c) Minna Mayländer, verehel. Fei gl in Schönbach. Bewerber haben ihre Gesuche mit den Nachweisen über Abstammung, Religionsbekenntnis, Vermögensverhältnisse und Eheschliessung, beziehungsweise Verlobung bis zum 15. Juni 1899 bei dem gefertigten Cultusvorstande einzubringen. Isr. Cultusvorstand 248 Pilsen, am 8. Mai 1899. Der Cultus vorsteh er: Der Secretär: Dr. Schanzer m. p. Arnstein m. p. " Coneurs. Bei der israelitischen Cultusgemeinde Floridsdorf ist die Stelle eines Obercantors und Secretärs mit einem fixen Jahresgehalt von 2400 Kronen und den üblichen Emolumenten zu besetzen. Bewerber am diesen Posten, welche die entsprechende musikalische Bildung besitzen, einen Chor zu leiten verstehen, österreichische Staatsbürger sind und das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben, wollen ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche sammt Abschriften ihrer Beschäftigungsnachweise bis Ende Mai a. c. an den gefertigten Cultusvorstand einsenden, — Reisekosten werden nur dem Acceptirten vergütet. 242 Floridsdorf am 3. Mai 1899. Der Cultusvorstand. Coneurs. Die israelitische Cultusgemeinde in Kiattau beabsichtigt, einen sowohl theorethisch als auch praktisch musikalisch gebildeten Cantor, Chormeister und Koreh welcher zugleich Secretärdienste zu versehen hat, aufzunehmen. Ausser den üblichen Nebeneinkünften ist mit diesem Posten ein fixer Gehalt von 800 fl. jährlich und 150 fl. Wohnungsbeitrag verbunden. Offerte sind mit beglaubigten Zeugnisabschriften, Alters- und Familiennachweisen zu.belegen und bis 10. Juni 1899 an den gefertigten Cultusvorstand einzubringen. Der Eintritt hat eventuell am 1. October 1899 zu erfolgen. Reisespesen werden nur dem Acceptirten vergütet. Der Cultusvorsteher; 247 . J. Treichlinger. Coneurs. Bei der hiesigen isr. Cultusgemeinde ist vom Schuljahre 1899| 1900 ab die Stelle eines Religionslehrers für Velks- und Bürgerschulen zn besetzen. Derselbe muss die Lehrbefähigung für Volksschulen, sowie gründliche Kenntnisse in der Religionslehre, Bibel und hehr. Sprache nachweisen. Bevorzugt werden Jene, welche bereits im Lehrfache thätig waren und wird jedenfalls ein probeweiser Lehrvortrag verlangt. Mit dieser Stelle ist ein jährl. Anfangsgehalt von fl. 900.— verbunden. — Bewerber, die das österr. Staatsbürgerrecht besitzen und höchstens 40 Jahre alt sein dürfen, wollen ihre gehörig belegten Gesuche bis längstens 15. Juni 1. J. an den gefertigten Vorstand einsenden. 245 Brünn, 4. Mai 1899. Vorstand der isr. Cultusgemeinde H. Epler m. p. Herausgeber: Dr. Josef S. Bloch. — Verantwortlicher Redacteur: Robert Wolf. — Druck von L. Beck & Sohn, Wien. VIII. 8942