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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-04-07 · 14 (7.4.1899) · page 20

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
14 (7.4.1899)
Date
1899-04-07
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Seite 280 Vr. Bloch'« Wochenschrift Nr. 14 I. L. Pater Abel hat schon einmal von der Kanzel aus der Welt die Mittheilung gemacht, daß sein Vater ein Freimaurer, sein Großvater aber noch überdies ein — Kö.tigsmörder gewesen. Wie die Ahnen Abel's über das Gebot: „Ehre Vater und Mutter u. s. w." dachten, ist uns nicht bekannt. I. G. Sarah Bernhardt erzählte selbst, daß sie als Amulett, ohne dessen Schutz sie nie auftreten würde, eine „Mesusa" bei sich trägt. Drnd. I. L. Eine Baronesse Rothschild hat sich als Schriftstellerin bekannt gemacht und u. A. eine kurzgefaßte Geschichte der Juden veröffentlicht. X. D. Z. Allerdings hat Schönerer einmal dem V e rgani, der ihn um Geld bat, den Rath gegeben, er solle sich einen Strick kaufen. Aber das ändert nichts an dem Urtheile, welches sich Jeder Feinfühlige über D e ck e r t bilden wird, der sich wohl an dem Beispiele Schönerer's gebildet hat. I. G. Verjährung der Steuer tritt nach vier Jahren, vom Ende des Verwaltungsjahres gerechnet, ein. Eine im Jahre 1895 vorzuschreiben gewesene Steuer ist also jetzt noch nicht verjährt. Notiz. Prager Selchwaaren. Die bekannte Prager Firma Simon Berg in der Adlergasse Nr. 5 eröffnete eine elegant ausgestattete Niederlage in ihren mannigfaltigen Erzeugnissen. Die Fleischselchwaaren dieser Firma erfteuen sich hinsichtlich ihrer rituellen Herstellungsweise und ihres vorzüglichen Geschmackes seit mehr denn 30 Jahren eines wohlverdienten Weltrufes und wurden auf Ausstellungen wiederholt ausgezeichnet. Aus der in Wien im eigenen Hause etablirten Fabrik, welche, maschinell nach neuestem System betrieben wird, wird dcffen Niederlage alltäglich mit frisch zubereiteten Selchwaaren versehen. An unsere Glaubensgenoffen! Die „Jüdische akademische Lesehalle" in Wien tritt in ihr X. Semester. Mit Stolz und Genugthuung kann der Verein auf diese Zeit zurückblicken, denn schwierig, aber nicht erfolglos war seine Thätigkeit. Getreu ihrem Programme, fern von jeder politischen Tendenz ist die „Jüdische akademische Lesehalle", das geistige Eentrum der jüdischen Studenten sämmtlicher Hochschulen Wiens ohne Rücksicht auf die sonstige Parteianschauung, eine Stätte, an welcher der Gedanke der Zusammengehörigkeit seinen kräftigsten Ausdruck findet, wo von geistig hochstehenden Männern den jüdischen Studenten geistige Anregung und Belehrung zu Theil wird. Die an den Verein heranttetenden Forderungen sind aber so groß, daß wir nicht hoffen können, daß die „Jüdische akademische Lesehalle" im Stande sein werde, auch weiterhin ihrer hohen Aufgabe gerecht zu werden. Noch steht sie fest, noch hat der jugendliche Muth ihre Begründer nicht verlassen, aber ihre Kraft droht zu versagen, wenn nicht bald Hilfe wird. Es ist ja nur ein Geringes, was sie fordert, im Verhältnisse zu dem, was sie leistet. Ein Jeder, der das muthige Ringen zu würdigen weiß, zu dem unsere Studentenschaft verurtheilt ist, wird das kleine Scherflein beitragen, welches der „Jüdischen akademischen Lesehalle" die nothwendigsten materiellen Mittel bringen soll, um auf dem Kampfplatze ausharreu zu können. Mitbürger und Gesinnungsgenossen! Treten Sie zahlreich als Förderer*) der „Jüdischen akademischen Lesehalle" bei oder betheiligen Sie sich mit einem Scherflein zu ihrer Unterstützung! I. A. d. A. Med. Otto Ehrenfest Med. Arth. Bader dz. Schriftführer. dz. Präses. JUC. Wilhelm Löw _ dz. Cassier. *) Förderer ist Jeder, der einen Jahresbeitrag von 5 fl. zu leisten sich verpflichtet._ Elise 6. A. Serson’sche Heirafsausstattungs-Widmung Aus den Erträgnissen der obgenannten Widmung gelangt in der Zeit zwischen dem 1. bis 14. Siwan (10. bis 23. Mai 1899) ein Platz im-Betrage von fl. ö. W. 400, an ein sephardischisraelitisches Brautpaar zur Vertheilung. Laut den Bestimmungen der Widmung soll der Bräutigam im Alter von höchstens 30 Jahren stehen und die Braut ungefähr 20 Jahre alt sein. Das einschreitende Brautpaar hat nachzuweisen: 1. dass es dem sephardiseh-israelitischen Ritus angehört, 2. die stattgefundene Verlobung, 3. das den Bedingungen der Widmung entsprechende Alter, 4. die moralische und religiöse Lebensführung, 5. die Armuth beider Theile. Die mit den angeführten Beilagen versehenen Gesuche sind bis längstens 15. App» 1899 im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock, zu übereichen. Auf den angegebenen Erfordernissen nicht entsprechende oder verspätet überrreichte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Anselm Freiherr mm RothschMsche Waisellsiiflmiil. Bei der obigen Stiftung für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien für israelitische Waisen sind 21 Plätze von je 100 fl. an solche Waisen israelitischer Religion zn vergeben, die in Wien zuständig sind, und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemäßheit der stiftbrieflichen Bestimmungen, werden von den zu betheilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht werden, deren Väter entweder verarmte und nothleidende Kaufleute und Handelsgenossen, oder aber auch Künstler, d. h. Maler, Bildhauer, oder endlich Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speciellen Vorbedingungen nicht eintreffen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zu betheilendeu Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein, und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortschritt ausweisen. Stiftlinge, die in ihrem 15. Lebensjahre in den Genuß dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per 100 fl. bei ausgezeichneter Verwendung und sehr gutem Fortgang in ihren Ausbildungsstudien durch längstens drei aufeinanderfolgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuß per 100 fl. in der Regel für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Zustandigkeitsausweise, dem Armuthszeugniffe, dem Nachweise der Verwaisung, dem Geburtszeugniffe, eventuell mit den Schulzeugniffen des Bewerbers und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes, mit den Nachweisungen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis 30. Axril d. I. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgenreinde (I., Seitenstettengasse 4, I. Stock) zu überreichen. Auf später einlangende oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Gesuchsblanquete sind im Einreichungs-Protokolle während der Amtsstunden von 9—12 Uhr unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todtenmatriken der Wiener israelitischen Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Isak Kuffler’sclie Mädchenstiftung. Es wird hiemit zur Kenntniss gebracht, dass die Zinsen der obengenannten Stiftung zur Ausheiralung eines armen, würdigen Mädchens in Wien, israelitischer Confession, im Betrage von 215 fl. ö. W. zur Verleihung kommen. Die Bewerberinnen haben nachzuweisen, dass sie; 1. der israelitischen Confession angehören; 2. streng sittlich und arm sind; 3. sich im Brautstande befinden. Verwandte des seligen Stifters, unter diesen aber insbe sondere die Kinder seiner Nichte Regina Wichs, verehelichte Dr. Kohn, erhalten den Vorzug und muss der diesfälllge Nachweis dem Gesuche beiliegen. Bewerberinnen, die sich vor der Verleihung verehelichen, verlieren den Anspruch auf die Verleihung. Die Gesuche sind bis 30. April 1899 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde (I., Seitenstettengasse 4, I. Stock) einzureichen, und werden, dortselbst Gesuchsblanquete unentgeltlich verabfolgt Marie Daffinger’sche Armenstiftung. Die Zinsen aus der Marie Daffinger’schen Stiftung für vier arme Familien der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde, für jede im Betrage von 20 fl. kommen am Sterbetage des seligen Herrn Sigmund Edlen von Wertheimstein, am 23. Siwan, d. i. am 1. Juni d. J. zur Vertheilung. Die dies fälligen Gesuche sind bis 30. April d. J. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde (I, Seitenstettengasse 4, I. Stock) in den Amtsstunden von 9—12 Uhr zu überreichen, woselbst auch Gesuchsblanquete unentgeltlich ausgefolgt werden. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todtenmatriken der Wiener Israel. Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Wien, 1. April 1899. Der Vorstand der Israel. Cultusgemeinde. Herausgeber: Dr. Joses S. Bloch. — Verantwortlicher Redacteur: Robert Wolf. — Druck von L. Beck & Sohn, Wien, VIII.

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