Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 13 (31.3.1899)
- Date
- 1899-03-31
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 242 Dr. Klock'» auf, und die armen Cyprioten mußten sich fügen. Als es nun zum Zahlen kam und es sich um Berechnung der Gesammtsumme handelte, beanspruchte der römische Gläubiger beinahe das Doppelte von dem, was die Schuldner ausgerechnet hatten. Diese wollten indeß den ganzen geforderten Betrag bis zur Prüfung und Richtigstellung der Rechnung deponiren; aber Cicero, obwohl er ihre Berechnung richtig fand, gestattete doch nicht die Deponirung, damit Scaptius die Zinsen während der weiteren Dauer des Processes nicht verlieren sollte! Trotzdem fand Brutus, daß sein Freund Cicero zu nachsichtig gegen die Schuldner vorgegangen sei und rückte nun mit der Wahrheit heraus: Das den Salaminern geliehene Geld gehört ihm selbst, Scaptius und Matinius seien nur Strohmänner. Der verlegene ängstliche Cicero schrieb nun lange Briefe an seinen Freund Atticus, in denen er ihn inständigst bat, ihn bei Brutus wegen seiner Milde gegen dessen Schuldner zu entschuldigen. Und um ihn noch günstiger zu stimmen, ernannte er dessen Agenten zum Präfecten in Cappadocien, und setzte dem Könige dieses Ländchens, der auch Schuldner des Brutus war, auf alle mögliche Weise zu. Nach der Ermordung Cäsar's theilten Brutus und seine Genoffen die Beute und beuteten die Provinzen Roms und die abhängigen Länder aus, Alles im Namen der Freiheit, wie die modernen „Volksbeglücker", freilich nur im beschränkten städtischen Rahmen, das Volk im Namen des Christenthums oder des „Volksthums" zu ihren egoistischen Zwecken benützend. Vielleicht werden manche von ihnen auch wie Brutus enden, der, von Gewiffensbiffen geplagt, nach dem Verlust der Schlacht bei Philippi sich selbst das Leben nahm. Im tiefsten Abgrunde der Hölle, im eisigen Kocytus, unter den Verräthern und Berwandtenmördern, neben Cassius und Judas, läßt Dante den Brutus gestraft werden. Er hätte ihm auch einen Platz unter den Wucherern anweisen können. Denn der Dichter der göttlichen Komödie hat auch an diese Blutsauger nicht vergessen. Ja, er behandelt sie mtt ganz besonderer Strenge, sie sind ihm verhaßter als Kirchenräuber und Sodomtten. Sie büßen ihre bösen Thateu im siebenten Höllenkrcise, und dieser Kreis ist ganz — judenrein, so judenrein, wie das preußische Officierscorps im Frieden. Dante kennt nur arische, christliche Wucherer, darunter manche aus recht vornehmen Florentiner und Paduaner Familien. Ueberhaupt finden sich in Dante's Hölle nur zwei Juden — Kaiphas und Judas. Dagegen wimmelt es in seinem „Paradiese" von Juden und Jüdinnen, so daß so empfindliche Leute, wie Gr e g o r i g und Schneider, am Besten thun würden, das verjudete Paradies ganz zu meiden. Da sind Moses und Samuel, die Dante den Seraphim und dem Evangelisten Johannes gleichstellt. In nächster Nachbarschaft Karls des Großen und anderer christlicher Helden genießen Josua und Judas Makkabäus die Freuden des Paradieses; nicht weit von ihnen, ja auf einer noch höheren Stufe, finden wir den königlichen Sänger der Psalmen neben Kaiser Constantin dem Großen. Unter den großen Kirchenlehrern erscheint: „Das hehre Licht, in das gelegt ward So tiefes Wissen, daß, wenn wahr die Wahrheit, Zu solchem Schau'n kein zweiter sich erhoben." Das ist der von manchen modernen Pfaffen arg geschmähte König Salomon. Im erhabensten Raume des Paradieses, nur wenige Stufen unter der Jungfrau Maria, zeigt uns Dante die Jüdinnen Rahel, Sarah, Rebekka, Judith, Ruth, und einige Stufen tiefer noch andere „Hebräerinnen", deren Namen er nicht angibt. Warum finden sich keine jüdischen Wucherer in Dante's Hölle? Wahrscheinlich, weil er weder in Florenz, noch in anderen Städten Italiens, die er besucht, solche gefunden hat. Ja, es gibt in seiner Hölle, außer den zwei oben genannten, überhaupt keine Juden. Daß in seinem „Paradiese" keine Juden aus der Zeit nach Entstehung des Christenthums Vorkommen, ist aus religiösen Gründen leicht erklärlich, aber daß sich aus dieser Zeit keine schlechten Juden in seiner Hölle finden, kann doch nur damit erklärt werden, daß er keine kannte. Ein halbes Jahrhundert später erzählte wohl Boccaccio im Dekamerone (Tag I, 3) von einem jüdischen Geldverleiher, aber dieser Melchisedek, das Urbild von Leffing's Nathan, ist ein sehr weiser und anständiger Mann und lebt überdies nicht Wochenschrift Nr. 13 in Italien, sondern in Egypten. Den Juden Abraham,' der sich zum Christenthum bekehrt, schildert Boccaccio (Tag I, 2) als einen sehr braven, redlichen Kaufmann, und die ganze Erzählung dient ihm nur dazu, das ärgernißerregende unmoralische Treiben am päpstlichen Hofe zu brandmarken. Wenn Boccaccio einen Wucherer, Schurken und Betrüger, den Ausbund aller Schlechtigkeit, wie den Ser Ciappelletto, zu schildern hat, macht er ihn zum abgefeimtesten religiösen Heuchler, von dem manche unserer Christlich-Socialen vielleicht noch Vieles lernen könnten jedenfalls, wie man mit Witz und Geschick heuchelt, so daß selbst der Beichtvater getäuscht wird und Ciappelletto für einen Heiligen hält. Wer weiß, vielleicht beichtet noch einmal einer von ihnen und gibt als seine größte Sünde an, daß er einmal als Kind, nicht wie Ciappelletto die Mutter beleidigt, sondern zufällig in ein cbarnbre separee hineingeblickt habe. Als Wucherer berühmt waren im Mittelalter die Einwohner von Cahors in Südfrankreich und die Lombarden, durchaus arische Christen. Große Wechsel- und Leihgeschäfte zu hohen Zinsen betrieben die Ritter des Tempelordens, wie später die Jesuiten Handelsgeschäfte machten und sogar im achtzehnten Jahrhundert bankerottirten. Wollte man sich in Städten Italiens gegen die Ausbeutung christlicher Wucherer schützen, so berief man jüdische Geldverleiher, die das drückende Monopol der „Arier" durch billigeren Zinsfuß brachen. Nach der großen Pest um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts, da man in Deutschland und der Schweiz die Juden der Brunnenvergiftugg beschuldigte, beraubte und mordete, fanden die Pisaner als geeignetes Mittel zur Vermehrung der Bevölkerung und Hebung des Verkehres in ihrer Stadt die Einladung von Juden, denen sie vkele Freiheiten verliehen. So bewilligte z. B. der große Rath der Republik Pisa den einwandernden Juden mit Beschluß vom 28. Juni 1354vollständige Exemtion von allen Lasten, Steuern und persönlichen Leistungen. Sie sollten von keinem Beamten gedrückt oder belästigt werden und vollständige Freiheit genießen.*) Als dann Pisa im Jahre 1399 unter die Herrschaft des Herzogs Galeazzo Visconti von Mailand gelangte, schloß dessen Statthalter, der Bischof von Feltre, einen Vertrag mit neu eingewanderten jüdischen Geldverleihern. Es wurden ihnen darin u. A. ungestörte Sabbathruhe zugesichert; sie wurden vom Tragen des Judenzeichens befreit und konnten das volle Bürgerrecht erwerben. Als Maximum des Zinfußes wurden 2'/r Perzent monatlich festgesetzt. Aehnliche Rechte erhielten die Juden in Perugia**) und Siena. Aus diesen Concessionen an die Juden kann man ersehen, wie arg damals die Italiener von den christlichen Wucherern aus gebeutet wurden. M. *) Judeis quibuscumque venire volentibus seu venientibus ad habitandum et standum cu.n familiis et massaritiis suis et ad civitatem pisanam et ejus burgos et subburgos immunitatem et franchigian liberam tt plenam ab omnibus seivitiis et oneribus et laclionibus quibuscumque personalibus tantum. Ita quod ipsi Judei sic venientes et ab hodie in antea et habitantes cum ipsis familiis et massaritiis in civitate pisana et ejus burgis et subburgis ad aliquas factiones et onera personalia tanlum ab aliquo officiale, regimine vel magistratu gravari, inquietari vel molestari non possint. Sed sint et esse debeant ab ipsis personalibus servitiis et oneribus liberi et immunes, ac privilegio libero et franchigia personal! gaudeant peromnia et in omnibus auctoritate et vigore presentis provisionis contrarietate ab qua non obstante. Der Beschluß wurde, wie es im betreffenden Protokolle heißt, zum Nutzen der Commune Pisa gefaßt. (8. 611 Ebrei a Pisa sino alla fine del secolo XV. con documenti inediti von P. M. Lonardo in Studi storici Bd. VII, Rigoli bei Pisa, 1898, Dok. VII.) **) Quod dicti infrascripti Judei et eorum descendentes et familiae ipsorum et cujuslibet eoium in omnibus et per omnia gaudeant omnibus et singulis beneficiis, immuniratibus et exemptionibus in civilibus prout quemadmodum veri et originarü cives dictae civitatis Perusii et pro veris civibus, nec aliter quomodo übet possint aggravari.) (Ebenda S. 190 und Document X.)