Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-03-10 · 10 (10.3.1899) · page 20

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
10 (10.3.1899)
Date
1899-03-10
Page
– (sequence 20)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3020846-3021277-3021288--08666-3033056
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 204 Vr. Bloch'» Wochenschrift Nr. 10 Weine und Cognac aus Palästina. Die Coiumandit-Oeselischaft , l-r’TV/T TlT 66 Wien, I., Börseplatz Nr. 6 empfiehlt die von ihr eingeführfcen, garantirt echten Naturweine und Cognac aus den jüdischen Colonien in Palästina und bittet, folgende Momente zu berücksichtigen: /^11« Ijf'äf' * Nach Gutachten hervorragender Fachcapacitäten sind die Karmelweine den feinsten französ:schen und . spanischen Sorten an die Seite zu stellen und haben die Qualität von Chateau-Läfitte, St. Julien, M6doc, Santerne, Alicante etc. 4-l-| 4- Sämmtliche angestellte Analysen stimmen überein, dass unsere Weine und Cognac von jeder Bei- *-^^*-* vlfJ-OltJ . mengung von Sprit, Zucker, Säuren, Farbstoffen oder sonstigen chemischen Substanzen vollkommen irei sind. Alle diese Atteste liegen bei uns zujedermanns Einsicht auf. Wir leisten auch überdies nach jeder Richtung hin volls’ ändige Garantie. Prnvpni AH7 ' Die Karmelweine und Cognac stammen aus dem Heiligen Lande und sind bei denselben vom C1U V . ersten Momente des Anbaues bis zur Zustellung der Flaschen an die Consumenten ausschliesslich jüdische Arbeiter beschäftigt. Sowohl die Weine als auch der Cognac sind streng rituell nDÖ 75^ “ItSO und mit Attesten der Rabbinate von Jerusalem, Jaffa, Wien und von Sr. Ehrwürden Rabbioer Fürst von der Schiffschül beglaubigt. Man verlange ausdrücklich Karmel-Wein und Karmel-Cognac, um sich vor Täuschungen zu schützen. — Samstag und Feiertage bleibt das Geschäft geschlossen. TELEPHOE 13.187. TELEPHON 13.187. -A.’ULznj.gr a/CLs dem Preis - Courant: Weisse Weine. 7i Flasche Sauterne .... ........ fl. —.90 fl. Haute-Sauterne. . » 1 50 » Muscat sec. . » 1.80 » Muscat doux, süss.» 1.80 » Vermouth.» 1.80 - Cognac Rothe Weine. Flasche 1/1 Flasche 7, Flasche —.50 Medoc II. .fl. — 90 fl. —.5«» —.80 1.40 » —.75 95 St. Julien ...... 1.80 » -.95 -.95 Alicante, süss ... . . . » 1.50 » —.80 —.95 V. » » superieur Flasche */„ Flasche J/. Flasche 3— fl.' 1.55 fl. —.85 1.80 » —.95 Aufträge aus der Provinz werden schnellstens ausgeführt, jedoch nur gegen Einsendung des ganzen Betrages im Vorhinein oder einer 20percentigen Angabe. — Emballage, Fracht etc. zu Lasten des Käufers. 195 Kund mac hung. Ute achtzehnte erdentliche General-VersamMlung der Actionäre der Kais. Rön. priv. Oesterreichischen Länderbank findet Freitag de« 24. März d. I., 6 Uhr Abendsim Anstaltsgebäude (1., Hohenstaufeng. 3) statt. Gegenstände der Verhandlung sind: 1. Bericht des Gouverneurs über das abgelaufene Geschäftsjahr. 2. Bericht der Censoren über die Geschä'ftsgebahrung im Jahre 1898. 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes des Jahres 1898. 4. Statuten-Aenderung (§ 37). 5. Wahlen in den Berwaltungsrath (§§ 21, 22 und 24). 6. Wahl der Censoren und deren Ersatzmänner für das Jahr 1899 (§ 38), sowie Werthbestimmung der Anwesenheitsmarken für dieselben stz 40). Die stimmberechtigten Actionäre (§§ 42, 43), welche an der General-Versammlung theilzunehmen wünschen, werden hiemit eingeladen, ihre Actien spätestens am 10. März d. I. zu deponiren, und zwar: in Wien bei der Kais. Kön. priv. Oesterreichischen Länderbank; in Prag bei der Filiale der Kais. Kön. priv. Oesterreichischen Landerbank; in Berlin bei der Deutschen Bank und Dresdner Bank; in Frankfurt a. M« bei der Deutschen Dereinsbank; in Stuttgart bei der Württembergischen Dereinsbank; in Paris bei der Banque imperiale Royale Privdegiee des Pays-Autrichiens, Succursale de Paris, 12, rue du IV Septembre; in Lyon bei der Societe Lyonnaise de Depots et de Comptes Courants et do Credit Industrie!. Die Actien sind von in arithmetischer Ordnung verfaßten Consignationen, welche mit dem Namen und Wohnort des Einreichers zu versehen sind, und zwar in Wien von einem Exemplar, an den anderen Erlagsstellen von zwei Exemplaren begleitet, einzureichen. Ueber die deponirten Actien erhält der Einreicher eine Empfangsbestätigung; nach abgehaltener General-Versammlung werden dem Ueberbringer der Empfangsbestätigung die Actien gegen Rückstellung dieser Empfangsbestätigung ausgefolgt. Wünscht ein Actionär sein Stimmrecht durch einen anderen stimmberechtigten Actionär auszuüben, so hat er die betreffende, auf den Namen des gewählten Vertreters lautende Vollmacht auf der Rückseite der Legitimationskarte auszustellen und eigenhändig zu unterlchreiben. (§ 45). Ausnahmsweise können jedoch Minderjährige durch ihren Vormund, Curanden durch ihren Kurator, Frauen durch einen Bevollmächtigten, Handelsgesellschaften durch einen ihrer Firmafnhrer, Gesellschaften überhaupt durch ein hiezu bevollmächtigtes Mitglied, Körperschaften, Institute und dergleichen durch einen ihrer Vorstände vertreten werden, wenn auch diese Vertreter nicht selbst Actionäre sind. Wien, am 22. Februar 1899. 200 Kais. Kön. priv. OryerrrichisÄzr Ländrrbank. Herausgeber: Du. Josef S. Bloch. — Verantwortlicher Redacteur: Robert Wolf. — Druck von L. Beek ft Sohn, Wien VIII*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.