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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-11-11 · 45 (11.11.1898) · page 20

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
45 (11.11.1898)
Date
1898-11-11
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Seite 832 Vr. Vloch's Wochenschrift Nr. 45 Spitzmarkc „zunehmende Verücktheit" schreibt: „Auch der Herr Abgeordnete Gregorig bekennt sich zu dem Schneider'schen Grundsätze: Die Juden sind keine Menschen. Seit wann nicht? Waren sie schon vor der Geburt Jesu Christi „keineMenschen"?-Denjenigen, der im Ernste sagte, daß die Juden keine Menschen sind, halten wir „sür unzurechnungsfähig auf allen Gebieten menschlichen Strebens." Die „Neuen Tiroler Stimmen" bemerken, daß man nicht genug staunen kann, wie ein solches „Christenthum" selbst von Geistlichen und Professoren der katholischen Theologie als das allein richtige anempfohlen wird! I. Weißbach, Skanislau. Abonnement dankend erhalten. Med. Dr. Arnold B. Darüber einen langen Artikel zu bringen, erscheint überflüssig auch verspätet. — Das „Deutsche Volksblatt" flegelte in gemeiner Weife den Dr. Mayer an, er habe sich gar keiner Gefahr ausgesetzt, Mittelohrentzündung sei keine Pest zc. Mn hat die Allerhöchste Auszeichnung und die geharnischte Richtigstellung der Thatsachen von Amtswegen das Hetzblatt doch eines Andern belehrt. Herrn S. Orbach, Königinhof a/E. Die Buchhandlung Calvary, Berlin, NW. 6 Louisenstraße 3], wird Ihnen Gewünschtes besorgen. I. Labiner. ad 1. Unnöthig, aber nicht unschicklich; ad 2. Eine Feier im Gotteshause ist durchaus angemessen; ad 2. Unitersal-Agende für jüdische Cultusbeamte von Prediger Leon Wolfs, Berlin 1891. Verlag von Boas' Nachfolger. R. in W. a) Der Talmud enthalt keinerlei Aufklärung über die vermeintlichen oder wirklichen Widersprüche in den Stammbäumen Christi, weil er nicht mit den Evangelien poleniisirt. — >>) Das Programm für die Tempelfeier am 2. December ist dem Takt und Geschmack des Rabbiners zu überlassen. „Wiener Talmud-TMora Verein 4. Volksschule mit Oeffentiiehkeitsrecht. Einladung* zu der am 20. November 1898 %4 Uhr Nachmittags stattflndenden General-Versammlung lm Turnsaale der Schule II, Malzgasse 16. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht: 2. Wahl der Vorstandsmitglieder: 3. Anträge und Interpellationen: Im Falle der Beschlussunfähigkeit der ordentlichen General- Versammlunng findet um 4 Uhr an demselben Tage die ausserordentliche General-Versammlung statt. Der Vorstand _der Talmud Thora Vereins-Volksschule. Curatorium der L. D. Königsberg’schen Stiftung. z. 90« 1898. Coneurs. In der Mädchen-Erziehungs-Anstalt der Leopold Ditmar Königsberg’schen Stiftung gelangt die Stelle einer Lehrerin der franzfisischen Sprache, welche gleichzeitig der Institutsleiterin als Assistentin zur Seite zu stehen hat zur sofortigen Besetzung. Mit dieser Stelle ist nebst freier Wohnung und voller Verköstigung ein Monatsgehalt von 30 fl. verbunden. Die entsprechend belegten Gesuche sind bis zum 22. November 1898 an das Curatorium der L. D. Königsberg’schen Stiftung, Wien, I., Seitenstettengasse 4, einzusenden. Wien, am 6. November 1698. Das Cnratorium der L. D. Königsberg’schen Stiftung,. Emanuel Pollak’sclie Stiftung zur Austaltung armer israelitischer Mädchen. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Wien gibt bekannt, dass aus obgenannter Stiftung die vierjährigen Zinsen per ö. W. fl. 267 am 27. Februar zur Verleihung gelangen. Unter den Bewerberinnen gemessen Vorzug; a) in erster Reihe die mit dem Stifter Herrn Emanuel Pollak in directer Linie unbeschränkt und in der Seitenlinie bis zum vierten Grade verwandten und in zweiter Reihe die mit der Gattin des Stifters, Frau Fanny gab. Wolf, in obigem Grade verwandten Bewerberinnen; b) Mädchen, welche sich durch wahrhafte Frömmigkeit auszeichnen; c) ganz elternlose Mädchen Gesuche um Verleihung dieser Stiftung, welche mit dem Nachweise der allfälligen Verwandtschaft der Armuth, des zurückgelegten 16. Lebensjahres, der Moralität, wie auch der eventuellen Verwaisung zu belegen sind, sind im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock, woselbst auch Gesuchsblanquette ausgefolgt werden, in den Amtsstunden von 9—12 Uhr Vormittags bis 30. November 1898 zu überreichen. Nicht entsprechend belegte oder nach Ablauf des Concurstermines einlaufende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todtenmatriken der Wiener israelitischen Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Kaiser Franz Josef Jubiläums-Stiftung eines ungeranrit sein Wollenden für arme Waisen. Am 2. December 1898 gelangen die halbjährigen Zinsen eines Capitales von fl. 100.000 obiger Stiftung an 14 arme jüdische Waisen im Betrage von je 150 fl. zur Verkeilung Competenzberechtigt erscheinen arme Kinder israelitischer Confession, welche das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, von in Wien verstorbenen I'ersonen. Die entsprechend belegten Gesuche sind bis zum 22. November 1898 im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde (I., Seitenstettergasse 4, 1. Stock), zu überreichen. Auf später einlangende oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Gesuchsblanquette sind im Einreichungs-Protokolle während der Amtsstnnden von 9—12 Uhr unentgeltich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs-und Todtenmatriken der Wiener israelitischen Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Wien, am 8. November 1898. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde. Israelitische Rultusgemeinde Wien. Bei dem Wiener Magistrate sind ans der Adolf Ignaz Mauthner Ritter von Markhof-Stiftung zwei Plätze jeder im Betrage von fl. 310 für israelitische nach Wien zuständige Waisenknaben und aus der Julia Marcelline Mauthner von Markhof’schen Stiftung zwei Plätze im Betrage von fl. 310 an israelitische nach Wien zuständige Waisenmädchen zu verleihen. Das normalmässige Alter ist für Knaben 12—16 Jahre für Mädchen 10—14 Jahre. Die mit dem Geburtsscheine, Impfungszeugnisse, Znständigkeitsnachweise, sowie dem Todtenscheine der Eltern, beziehungsweise des Vaters des Waisenkindes, endlich mit dem Schulzeugnisse oder mit dem Zeugnisse über den Fortgang in einer Berufsbildung belegten Gesuche sind bis längstens 15. November 1898 in dem Departement XII des Wiener Magistrates Rathaus (I., Lichtenfejsgasse 2, Hochparterre, Stiege 3), persönlich von den Müttern, Vormündern oder Pflegeparteion zu überreichen. Die Bestimmung der Stipendisten erfolgt durch das Los, die Anzahlung findet bei Knaben bei Antritt eines Gewerbes oder als Stipendium zur Fortsetzung der Studien, bei Mädchen anlässlich der Verehelichung jedoch nicht vor dem 18. Lebensjahre eventuell nach dem 24. Lebensjahre statt. Wien, den 3. November 1898. Druck von L Beck S Soh«. Wien. VIK“ Herausgeber: Dr. Josef S. Bloch. — Verantwortlicher Redacteur: Robert Wolf.

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