Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 43 (28.10.1898)
- Date
- 1898-10-28
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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Seite 792 Vr. Vloch's Wochenschrift Nr. 43 Eingesendet. Pensionsfond für Beamte der niederösterreichischen Eultusgemeinden (außer Wien) zur Erinnerung an das 50jährige Regierungsjubiläum Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph I« In Anbetracht des sehr betrübenden Ereignisses des jähen Hinscheidens unserer allgeliebten Kaiserin, das alle Völker Oesterreichs in tiefe Trauer versetzte, und wodurch alle geplanten Festlichkeiten anläßlich des 50jährigen Regierungsjubiläums unseres erlauchten Monarchen in den Hintergrund getreten, wäre es angemessen, dieses Jubelfest durch Schaffung humaner Werke zu begehen, wie es auch der ausdrückliche Wunsch unseres erhabenen Kaisers war, sein Regierungsjubiläum durch Acte der Wohlthätigkeit zu feiern. Eine sehr geeignete und dauernde Erinnerung für die niederösterreichischen Cnltusgemeinden wäre die Gründung und Erhaltung eines Pensionsfondes für deren Beamte. Wer kennt nicht das Elend, das gar oft die dienstunfähigen Cultusbeamten trifft, wenn sie nicht zufällig durch mildthätige Menschen von der bittersten Noth geschützt werden. Mit bangem Herzen sehen diese Cultusbeamten ihrer traurigen Zukunst entgegen, da die kleinen und minder großen Gemeinden nicht im Stande sind, Pensionen zu gewähren. Schaffen wir daher einen Pensionsfond! Mein Vorschlag wäre folgender: Bei Zusammentritt der P. T. Vorstände aus den einzelnen Gemeinden, es sind deren außer Wien zwölf, wäre vor Allem ein Gründungsbeitrag von je 10 > fl. diesem Zwecke zuzuführen; ein weiterer jährlicher Beitrag von jeder einzelnen Gemeinde für je einen ihrer Beamten 10 fl. und von den Cultusbeamten selbst 5 fl. per Jahr. Der Fond dürste selbstverständlich 10 bis 15 Jahre lang nicht angetastet werden. Schreiber dieser Zeilen würde sich sehr steuen, wenn dieser Vorschlag bei den Herren Vorständen in dieser oder anderer Form Anklang finden sollte. Max W a l l i s ch, Ober-Hollabrunn. Tempel-Vorstand. Herr L e c t o r F r i e d m a n n in Wien gilt als sehr vertraut mit der agadistischen Literatur. Er hat kürzlich vor einem größeren Publicum ein Citat, welches ich in einer von mir in Wien gehaltenen Predigt anführte, als erfunden und dem Geiste des Talmud nicht entsprechend dargestellt. Dasselbe ist jedoch unmittelbar dem Talmud B a b 1 i, Chagigah, Folio 15 3, entnommen. Wenn Herr Lector Friedmann gleichwohl das fragliche Citat als apokryph bezeichnete, so sind ihm viele Stellen der erwähnten Literatur gänzlich unbekannt geblieben. Ihm als Lector der agadistischen und rabbinischen Literatur hätte es bekannt sein müffen, daß es eine Parallelstelle im Talmud gibt, welcher zufolge Jezer für Echad w’echad nicht nur genommen werden kann, sondern aus dem Zusammenhang der angezogenen Stelle: Chagigah 15 a geradezu von selbst sich ergibt. Genau dieselbe wörtliche Sentenz wie in Chagigah 15 a findet sich nämlich auch im Talmud Babli, Baba batra, Folio 16 a: „Barata gan eden barafa gehinom barata zadikim barata rschaim . Raschiist es, der zu dieser Stelle ausdrücklich erklärt : „Du erschufst Gerechte durch Jezer tow, den guten Trieb; du erschufst MifsetHäter durch Jezer hara, den bösen Trieb. Beide Stellen, in Chagigah und Baba batra, stimmen sowohl wörtlich als auch inhaltlich genau überein. Denn beide behandeln sie das gleiche Thema des Determinismus. Acher (diagigah) versucht, so wie Hiob (Baba batra) durch den Hinweis auf den jedem Menschen eingepflanzten Trieb, Jezer, der Selbstverantwortung zu entrinnen; vergleiche Graetz, Geschichte der Juden, Band IV, Seite 103, o. Mithin ist auch der Ausdruck Jezer in Chagigah genau so wie in Baba batra vollkommen gerechtfertigt, und ich konnte mit gutem Grunde sagen, gestützt auf jene Erklärung Raschi's in Baba batra 16 a, die mir auch von vornherein als authentische Quelle diente: „Lol Jezer jesch lo sehne chalakim echad b’gann eden w’echad b’gehinom. Jeder Trieb, sagen unsere Weisen, gewährt dem Menschen, die Aussicht und Anwartschaft auf die höchste Beseeligung, sowie auf die tiefste Berdammniß . ." Ehrenerklärung. Ich David Wollner, Geschäftsmann in Göding, bedauere sehr, daß ich meine Schwester aus Uebereilung auf dem katholischen Friedhofe in Luhacovic begraben habe und unbegründete Vorwände, die nicht wahr sind, unter dem Eurpublicum in Luhacovic verbreitete. Es ist nicht wahr, ich bedauere es lebhaft, daß ich als Grund der Beerdigung in Luhacovic die übertrieben verlangte Summe von 136 fl. 60 kr. angab, sondern ich bekenne öffentlich, daß die Ehewra-Kadischa in Ungarisch-Brod von mir statutengemäß nur den Betrag von 36 fl. 60 kr. verlangte, wasauch ämtlich bestätigt ist. Ich bedauere ferner, daß ich in dieser unbegründeten Voreilung ehrenrührige Ausdrücke gegen den Vorstand der israelitischen Eultusgemeinde und die Ehewra-Kadischa in Ungarisch-Brod gebrauchte und leiste dem Vorstande hiemit Abbitte. Der Vorstand und die Ehewra-Kadischa haben recht gehandelt. Ungarisch-Brod, 14. October 1898. David Wollner. Anmerkung der Redaetion. Die Kosten der Exhumirung hat, wie uns mitgetheilt wird, die in Wien lebende Schwester der verstorbenen Frau Anna O r l i k. Frau Marie Kreisler, Meidling, Ehrenfelsgasse 8, bestritten. Conrurs. An dein israelitischen Blinden-Jnstitute Hohe Warte in Wien, ist die Stelle einer Erzieherin welche den Unterricht in weiblichen Handarbeiten ertheilen kann und sich an der körperlichen wie an der Krankenpflege der Zöglinge zn bctheiligen hat, zu besetzen. Jahresgehalt 500 fl. nebst freier Station. Bewerberinnen, welche bewährte Praxis und das Reifezeugniß einer Lehrerinnen-Bildnngsanstalt Nachweisen können, werden bevorzugt. Gesuche bis l0. November 1898 an 83 die Direktion der Anstalt. Concurs. Am Bethans II., Fugbachgasse, ist die Stelle eines ersten Cantors zn besetzen. Derselbe muß Chor nach beut polnischen Ritus vortragen können und wird ein K“-np bevorzugt. Mit dieser Stelle ist ein fixer Jahresgehalt von fl 600 und ein Ncbeneinkommen von ca. fl. 400 verbunden. Reflectanten haben ihre Offerten mit Zeugnißabschriften und Referenzen bis längstens 1. December a. c. einzureichen. Spesen werden nur dem Acceptanten vergütet. Offerte sind zu richten an: Adolf Schram ek, 84 Obmann des Bethausvereines am Volkert Wien, II., Novaragasse 21. In dem Verlage von M. Breitenstein, Wien. IX., Währingerstraße 5 sind erschienen und daselbst sowie durch jede andere Buchhandlung zu beziehen: Herzl Theodor. Der Judenstaat, 4. Auflage, 60 kr. Güdemann Dr. M., Oberrabbiner. Nationaljndenthum, 2. Auflage, 60 kr. Friedlander M. Das Judenthum in her vorchristlichen griechischen Zeit, 75 kr. Goldschmied, Rabbiner Dr. L. Modernes Judenthllin, 60 kr. Weißberg M. Die neuhebräische Aufklärungsliteratur in Galizien, 1 fl. Kiesler Dr. Heinrich. Judenthum und moderner Zionismus, 30 kr. Templer Bernhard. Die Unsterblichkeitslehre bei den jüdischen Philosophen des Mittelalters, 1 fl. 50 kr. Acten und Gutachten über den Talmud im Processe Rohling- Bloch, 3 fl. ' 26 Herausgeber: Dr. S. Mandl, Rabbiner. ivMlUfllttdie lillh rnnllilfir Übersetzungen für Geschäfte und «UM UiyUfUJl Fabriken 2c. übernimmt ein Fräulein, Israelitin. Gefällige Anträge snb ,,A. C.", postlagernd Garnisongasse. Dr. Josef S. «loch. — Verantwortlicher Redacteur: Robert Wolf. — Druck von 8. Deck & Sohn, Wien. VlIL