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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-08-26 · 34 (26.8.1898) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
34 (26.8.1898)
Date
1898-08-26
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Str. 34 Dr. Bloch'» Wochenschrift Seite 635 Literatur. Der Bann. Ein Beitrag zum mosaisch-rabbinischen Strafrecht, dargestellt nach der Bibel und der rabbinischen Literatur von Dr. Simon M a n d l. Brünn, 1898. Verlag von B. Epstein. Das Wesen des Cherem, des Bannes, nach biblischer Anschauung, seine chronologische Entwicklung, seine Bedeutung als Strafvollzug, seine nähere Kennzeichnung, sein Verhältniß zu anderen mosaischen Strafen, dies bildet den Inhalt des ersten Capitels der uns vorliegenden 51 Seiten starken Brochüre. Die einschlägigen, dieses Gebiet bearbeitenden älteren Werke und Bibellexica, wurden fleißig benützt, zahlreiche Eitate und Anmerkungen geben davon Zeugniß. Im zweiten Capitel werden wir mit dem „Banne im talmudischeu Schriftthum" bekannt gemacht. Die divergirenden Anschauungen zwischen babylonischem und jerusalemischem Talmud werden angeführt. Wir lernen dann die ersten Fälle der praktischen Anwendung der Bannverordnungen kennen. So durchschreiten wir das tanaitische und amoraeische Zeitalter. In einem dritten Capitel hören wir vom Banne nnd der Bannstrafe in Bezug auf seine Verhängung und Bewegung, soweit davon von den rabbinischen Codificatoren des Mittelalters gesprochen wird. Auch hier in diesen Capiteln geht der Verfasser fleißig auf die Quellen zurück. So sehr es zu begrüßen ist, wenn dazu berufene Männer in unserer, der Besprechung von juristischen Fragen, gewiß sehr geneigten Zeit, zeigen, wie Falle des bürgerlichen und Strafrechtes bereits un biblischen und talmndischen Schriftthum breite Erörterung finden, wir müssen es doch gestehen: es ist einer der unerquicklichsten Gegenstände, welcher in der Bann- und Ausschließungsfrage behandelt wird. Unerquicklich ist er vom ethischen Standpunkte, da ja, insbesondere in religiösen Fragen, stets der Grundsatz gelten soll, sowenig als möglich zu strafen, vielmehr das Vergehen, die Sünde zu verhüten. Daher wäre es sehr am Platze gewesen, wenn der Verfassernäher auf die Frage eingegangen wäre: Welche waren die Folgen des Bannes, d. h. wie wirkte er auf die Gesammtheit und wie auf den Gebannten? — Daß man schon in der talmudischen Zeit dem Banne nicht sehr hold war, beweisen zahlreiche Aussprüche. So findet sich in Sanhedriu 10 der Satz: „Immer stoße den Sünder mit der linken Hand weg, aber mit der rechten nimm ihn wieder auf." Der große Maimonides sagte (Thalmud Thora a. E.): „Obwohl es erlaubt ist, von dem Banne Gebrauch zu machen, so gereicht es doch nicht zum Lobe. Der wahre Gelehrte wendet sein Ohr von dem Geschwätze der Leute ab, denn so handelten die Frominen der Vorzeit: sie hörten Beleidigungen, antworteten nichts und verziehen noch." Auf den zu bessernden Sünder hat die Verhängung des Bannes selten eine gute Wirkung ausgeübt, ja sie machte ihn noch gereizter, und nicht selten betrachtete er sich als Märtyrer der verfolgten Lehre. Wie gering die Wirkung des Bannes war, zeigt ja der Verfasser selbst an einem Beispiele (S. 33, ff). — Der gebannte Akabja b. Mahallel sprach, wie wir dem hinzufügen wollen: „Besser ich erscheine mein Leben hindurch vor Menschen als Frevler, als vor Gott nur einen Tag als Sünder." (Ediyoth 6, Berachoth 19). Ein anderes trauriges Beispiel von den Wirkungen des Bannes ist R. Elieser, wie dies Aboda sara 19 erwähnt wird. — Es wäre nachdrücklich darauf hinzuweisen gewesen, daß man von dieser Maßregel und Maßregelung nur selten Gebrauch machte, und daß man auch in Babylon sich, wie in Palästina nach dem Aufstande des Bar-Kochba, zu der herrschenden Ansicht hinneigte, welche in dem Ausurfe ihren Ausdruck findet, der da lautet: „Wohl mir, daß ich (wie in Palästina) über keinen Gelehrten den Bann verhängt habe" (Moed Kotaun 17). — Einige Einzelheiten, die uns in der vorliegenden Schrift auffielen, wollen wir hier noch erwähnen. Während sich der Verfasser sonst conservativen Ansichten anschließt, nimmt er doch Hypothesen, insbesondere über die Abfassungszeit mancher biblischer Schriften, als Thatsachen auf. Dies gilt namentlich von der Entstehungszeit des Deutoronomium (S. 13). Auf S. 20 befindet sich ein Satz aus Mendelssohn's „Jerusalem", aus welcher vom Verfasser Schlüsse gezogen werden. Der Satz lautet: „Wie es aber andererseits kein directes Gebot zum Glauben an das unendlich Absolute im Alten Testament gibt, ebenso fehlt auch naturgemäß darin jede Strafe gegen etwaige Unbotmäßige ihm gegenüber." Widersprechen diesen Sätzen nicht schon die ersten Worte des Decalogs? Kann man die Pharisäer wirklich „starre Buchstabengläubige" nennen? (S. 30.) Was die Etymologie (nicht Ethymologie) anlangt, so ist die des Wortes Maranatha (S. 29, Anmerkung) viel nmstritten. Beim Apostel Paulus heißt das Wort, wie es vielfach erklärt wird, vielleicht: „Der Herr ist da" (Maranatha). — Die spanischen Schein-Christen heißen Marannen (Marannos Schweine). Kann das Wort Harem (S. 17, Anmerkung) nicht auch mit dem hebräischen Armon Zusammenhängen? Für die Druckfehler ist der Verfasser nicht verantwortlich. Da aber die Broschüre ein Verzeichniß dieser Drucker- und Correctorsünden enthält, so fügen wir ihn: noch eine hinzu, es soll in der Anmerkung S. 17 nicht Hypothyse, sondern Hypothese lauten. Der Kalender für Israeliten für das Jahr 5659 1898/99 zugleich Führer durch die israelitischen Cultusgemeinde» der österr.ungar. Monarchie. Herausgegeben vom Vereine „Oesterreichisch-Jsraelitische Union" in Wien, Preis 70 kr., ist soeben erschienen. Er ist in diesem Jahre besonders inhaltsreich, enthält außer dem vorzüglichen kalendarischen Theil eine genaue Mittheilung über die israelitische Cultusgemeinde in Wien und ihre Allstalten, über die türkisch-israelitische Cultusgenkeinde, über die jüdischen Vereine in Wien und ihre Anstalten, ferner die neuesten Daten über die israelitische Cultusgemeinde in Oesterreich, israelitische Cultusgemeinde in Ungarn, Croatien und Slavonien, Bosnien und Herzegowina. Literarische Beiträge: Dr. M. H. Friedländer: Zur Geschichte der Juden in Mähren; Oberrabbiner Dr. M. Güdemann: Das letzte frankistische Manifest; Dr. Abraham Adolf Schmiedl: Dichtung und Wahrheit; Banrath Wilhelm Stiaßny: Ueber Zionismus. Briefkasten. S. M. in Przemysl. Für unser Blatt nicht geeignet. H. R. Zur Veröffentlichung nicht geeignet. I. F. Reubydzow. Mit unwesentlichen Blenderungen. L. M. in Kostet. Ihrer Mittheilung zufolge erscheinen Ansichtskartell von Karlsbad, auf welchen Carricaturen von Juden mit Habichtsnasen :c. abgebildet erscheinen. Solche bübische Scherze sollten nicht in einem Cnrplatze gemacht werden, welcher alljährlich dem maffenhaften Besuch von jüdischen Curgästen coloffale Einnahmen zu verdanken hat. Die Karlsbader Curverwaltnng sollte den Veranstaltern solcher verächtlicher Demonstrationen den Standpunkt klar machen. Rechtsanwalt I. C. Oberst Picquart ist nicht Jude. K. Der die Kaiserili von Oesterreich in Nauheini behandelnde Arzt Dr. Schott ist Jude. M. T. in Rew-Uork. Besten Tarrk für Ihre interessanten Mittheilungen und herzliche Grüße aus dem Heimatland. Vater von acht schulpflichtigen Kindern in Kolin. Wir müssen an Ihrer Zuschrift vor Allem ausseyen, daß sie anonym ist, so daß uns jede Bürgschaft für die Richtigkeit der mitgetheilten Thatsachen fehlt. Es geht auch aus derselben nicht hervor, wer die Resolution, den armen Kindern, welche die Beth-Hamidrasch-Schule besuchen, die Kosttage zu entziehen, gefaßt hat und mit welcher Begründung. 9htr eine klare, authentische und objective Darstellung wäre zur Veröffentlichung geeignet. Professor 2. in R. Wir müssen es Ihnen überlassen, die Angelegenheit austragen zu lassen, wir lassen uns barauf nicht ein. S. K. in Turocz, St. Marton. Leider nicht möglich. S. K., Döslau. Wenn dem Herrn Hotelier Z. das „jüdeln" eine Freude macht, so wollen wir ihn darin nicht stören. M. M. Das Vorgehen der „E g e r e r N a ch r i ch t e n" ist ein classisches Beispiel dafür, wie der Antisemitismus und die Nationalitätenhetze geschäftlich fructificirt wird. Das Blatt droht mit der Veröffentlichung einer Proscriptionsliste derjenigen, die bei Tschechen oder Juden kaufen und fügt hinzu: „Bei dieser Gelegenheit möchten wir aber darauf aufmerksam machen, daß manche sehr gern bei Nationalen kaufen würden, nur wissen sie nicht, wer von diesem oder jenem Geschäfte nationaler ist. Es ist jeden: Gelegenheit geboten, seine Firma bei den Deutschnationalen durch Ein schalt uug einer Ankündigung unter „E m p f e h l e n s w e r t h e deutsche Firmen in Karlsbad" in unserem Blatte bekanntzumachen. Die Emschaltung kostet für ein Vierteljahr 5 fl." Das ist „deutschvolkliches" Jnseratengeschäft. Sie sehen, es gibt auch Revolver- Antisemiten. Sigmund F. Die Gründe, welche Herrn V e r g a n i bestimmen, liegen auf der Hand, nämlich auf seiner. „Zum Falle Eder". Die artige Polemik zwischen dem ehemaligen Parteigenossen der Christlich-Socialen, Dr. Eder und seinen nunmehrigen Gegnern, ist allerdings sehr erheiternd. Ob es richtig ist, daß Bielohlawek und Axmann in die Berichte über ihre Reden den dröhnenden, nicht endenwollenden, frenetischen :c. Beifall selbst einschalten, wissen wir nicht, aber die Behauptung Dr. Ebers hat viel Wahrscheinlichkeit für sich. Adolf S. in Hohenau. Derartige Adressen können wir in unserem Blatte nicht mittheilen, dieselben sind in Lehmanns Wohnungsanzeiger zu finden.

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