Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 33 (19.8.1898)
- Date
- 1898-08-19
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr. 33 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 619 Glefinger, nach Jablunkau, woselbst sich die Spitzen sämmtlicher Behörden und Corporationen versammelten und eine überaus zahlreiche Menschenmenge hat dem Dahingeschiedenen das Ehrengeleite nach Teschen gegeben, woselbst derselbe am dortigen Friedhofe an die Seite seiner Gattin zur ewigen Ruhe bestattet wurde. G.-Jenikau. (Spende n.) Infolge des in Nummer 31 dieser geschätzten Zeitschrift erschienenen Hilferufes, liefen bei dem Gefertigten folgende Spenden ein: F. W., Prag, 10 fl., durch Herrn Wilhelm Kraus von der Tischgesellschaft „zur gelben Rose", Prag, 3 fl., Frau B. S., Karlsbad, 2 fl. 50 kr., Herr- Adolf Schwarz, Dvory 10 fl., durch Herrn S. Piskaty, Cantor und Secretär in Linz. 10 fl., aus Simmersdorf bei Jglau Frau Regine Neumann 2 fl., Frau Anna Weißenstein 2 fl., Herr Richard Weißenstein 1 fl. G.-Jenikau, im August. Dr. K. Thieberger, Rabbiner. Berlin, 6. August. Herrn I. G u m p e r tz , Inhaber des Kronenordens mit dem Johanniterkreuz und der Kriegsdenkmünze für Nichtcombattanten von 1870/71, ist von Seiner Majestät dem Kaiser die Centenar-Medaille verliehen worden. Belgrad, 4. August. Herr Dr. E. A p o l a n t ist zum Oberarzt der Reserve ernannt worden. Mannheim, 7. August. Herr David Simon ist zum hiesigen dänischen Consul ernannt worden. Nom, 5. August. Der päpstlich-ofsiciöse Osservatore Romano, der bekanntlich Alles eher als judenfreundlich ist, gibt unter der Ueberschrift „ Die Ind e n in P a l ä st in a " den Artikel der Lontemporar)f Review über die C 0 l 0 n i e n i n P a l ä st i n a wieder, welcher die Geschichte der Ansiedelungen, ihr Gedeihen darstellt und daran Worte unbedingter Anerkennung für den Fleiß und die Tüchtigkeit der jüdischen Bauern knüpft. Der Letzte. Erzählung Von S. K o h u. Verfasser von „Gabriel". (Fortsetzung.) „Die beiden Aussagen stimmen in Bezug auf die Thatfachen vollkommen überein," meinte Sonnenfels, „aber Sie sagten, daß die Aussagen „ziemlich" übereinstimmen; das läßt voraussetzen, daß sie doch nicht vollständig gleich lauten, in welchem Punkte wichen Sie von einander ab?" „In Bezug auf die Zeit. Der Jude gab an, es wäre um Mitternacht, der Doctor, es wäre zwei Stunden später gewesen." „Was geschah nun weiter?" „Criminalrath Eusebius glaubte, nachdem der Gatte der Ermordeten einen Verdacht gegen Duppau ausgesprochen, in der Anwesenheit desselben zur Zeit, wo das Verbrechen verübt wurde, eine genügende Verstärkung des Verdachtes zu erkennen und ließ ihn in Untersuchungshaft nehmen." „Das war vollkommen correct gehandelt," meinte Sonnenfels, „das Gericht muß Alles aufbieten, auf die Spur des Verbrechers zu gelangen ..." „Ich ließ den Juden vorführen, er zeigte sich verlegen, befangen und bestärkte dadurch den gegen ihn erhobenen Verdacht." „Da bin ich doch wieder anderer Ansicht," meinte Sonnenfels. „Ich bin überzeugt, auch Sie oder ich würden verlegen oder befangen werden, wenn man gegen uns eine Anklage loegen Meuchelmord erhöbe." „Duppau war nicht im Stande, einen glaublichen Grund für seine auffallende Anwesenheit zur Nachtzeit in der Nähe des Thatortes anzugeben, und das war sehr belastend für ihn." „Verzeihen Sie, Herr Bürgermeister, meine häufigen Unterbrechungen. Ich bin überzeugt, ein Mann in Ihrer wichtigen und verantwortlichen Stellung wählt seine Worte mit vollem Vorbedacht. Sie sagten, der Angeklagte hatte keinen glaublichen Grund anzugeben vermocht, daraus scheint denn doch hervorzugehen, daß er es immerhin versucht hatte, eine Ursache für seine Anwesenheit zu jener Zeit an jenem Orte anzugeben." „Es ist genau so, wie Sie, Herr Regierungsrath, eben zu sagen beliebten. Er gab einen Grund an, den nur ein Wahnsinniger zu glauben vermocht hätte. Ich kann mich des Wortlautes seiner Aussage nicht erinnern; aber dem Sinne nach gab er an, er sei mitten in der Nacht von seiner Wohnung aus eine Wegstunde gelaufen, um zu sehen, ob das Wetter besser geworden. Uebrigens werden Sie ja ohne Zweifel selbst die Proceßacten durchlesen, und da werden Sie Alles genau verzeichnet finden, Herr Regierungsrath." „Das war allerdings auffallend," räumte Sonnenfels ein. „Das war auch die Ansicht des Untersuchungsrichters Criminalrath Eusebius, und er stellte sofort den Antrag, den Verdächtigen peinlich zu beftagen. Ich ließ daher in Befolgung der Vorschrift des § 2 des Artikels 38 der Constitutionis Criminalis Theresianum, ein ordentlich besetztes Blutgericht zusammentreten, um durch ein Beiurtheil zu erkennen, ob genügende, gemeine oder besondere Anzeigungen vorhanden, auf deren Grundlage die Tortur verhängt werden könnte. Das Gericht nahm den Antrag des Untersuchungsrichters einstimmig an." Ein düsterer Zug überflog Sonnenfels Züge. „Es ist wohl selbstverständlich," meinte er, „daß bei dem peinlichen Gerichtsverfahren genau nach der gesetzlichen Vorschrift vorgegangen wurde, daß man zuerst die Territion*) versuchte und erst wenn diese erfolglos, zur Folterung des ersten, des leichtesten Grades übergegangen wurde?" „Gewiß, bestimmt, Herr Regierungsrath!" erwiderte Purkhammer, seine Versicherung noch durch eine tiefe Verbeugung verstärkend, „ich selbst war anwesend und es ging streng nach der gesetzlichen Vorschrift zu. Aber der Verbrecher ist ein hartgesottener Sünder, er hat zuerst hartnäckig geleugnet, erst bei der Folterung des vierten, des höchsten Grades, als er auf die Leiter gespannt und gebrannt wurde, gestand er sein Verbrechen mit allen Nebenumständen." Ein leichter Schauer durchrieselte Sonnenfels, Purkhammer bemerkte dies und rief eifrig: „Sie sind gewiß die ganze Nacht durchgefahren, und haben sich erkältet. Darf ich Ihnen ein Glas Glühwein anbieten? Das ist in solchen Fällen ein probates Mittel." Sonnensels schüttelte verneinend das Haupt. Nach einer kurzen Pause sprach er, dem Bürgermeister fest ins Gesicht blickend: „Der Gefolterte hat doch sein Geständniß, wie es § 2 des Artikels 32 erfordert: Erstens klar und deutlich, andertens: verständlich, drittens: gründlich, viertens: gerichtlich, fünftens: beständig abgelegt?" Der Bürgermeister streichelte sich wieder langsam sanft die Wange und erwiderte: „Herr Regierungsrath! Sie werden sich ja ohne Zweifel die Protokolle vorlegen lassen; aus diesen werden Sie zu ersehen belieben, daß vollkommen gesetzlich vorgegangen wurde." Nach einer Pause fügte er hinzu: „Der Gerichtshof sah sich daher verpflichtet, den Delinquenten zu der härteren Todesstrafe, Rädern von unten hinauf zu verurtheilen." „Wurde das Urtheil einstimmig gefällt?" „Einstimmig!" erwiderte der Bürgermeister triumphirend. „Da das hohe Appellattonsgericht zu Prag unser Urtheil vollinhaltlich bestätigte, wird dasselbe — wie ich schon mitzutheilen die Ehre hatte — übermorgen, Freitag ausgeführt werden." Es trat wieder eine Pause ein. Sonnenfels erhob sich und ging wie von innerer Unruhe getrieben, einigemale im Zimmer auf und ab; dabei sprach er halblaut: „Der Berurtheilte kann möglicherweise das Verbrechen, für das er verurtheilt wurde, begangen haben; aber bei dem ewig lebenden Schöpfer! ich bin so innig wie von dem Dasein meiner Seele davon überzeugt, daß jeder Mensch auf der weiten Gotteswelt, der Folter des höchsten Grades unterworfen. Alles gestehen würde, was der Richter eben gestanden haben will. „Herr Bürgermeister," wandte er sich an diesen, „meine Worte bezwecken keine abfällige Kritik des von dem hiesigen Gerichtshöfe gefällten Urtheils; — ich verurtheile nur das Gerichtsverfahren, ein System, das mir eben so sinnlos als grausam erscheint!" Purkhammer versuchte ein sanftes Lächeln, das sich aber unwillkürlich zu einem häßlichen, boshaften verzerrte. „Herr Regierungsrath," meinte er, „es ist ja weltbekannt, daß Sie der Erste sind, der in Oesterreich die wunderlichen Anschauungen eines Tomasius und Beccaria vertreten; daß Sie mit dem Aufgebote aller Ihrer bewunderungswürdigen, wenn *) Wo der Angeklagte in die Marterkammer geführt und ihm die Folterwerkzeuge vorgewiesen und deren Anwendung erklärt wurde. Zuweilen wurden diese dem Delinquenten auch angelegt. Bei Personen von schwachen Nerven genügte oft diese, selbstverständlich ganz schmerzlose Procedur, sie zu einem zuweilen auch unwahren Bekenntnisse zu veranlassen.