Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 32 (12.8.1898)
- Date
- 1898-08-12
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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Seite 604 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 32 gewiesenen Quelle nicht überzeugt; aber er sagte: „Ich bitte Sie, fortznfahrenl" „Dem Untersuchungsrichter, Criminalrath Eusebius, schien diese Mittheilung genügende Veranlassung, nachzuforschen, ob sich nicht noch weitere Verdachtsgründe gegen Duppau ausfinden ließen. Das Gericht ließ durch Trommelschlag und von den Kanzeln in allen Kirchen unseres Gerichtssprengels verkünden: Jedermann, der in der Lage sei, etwas über den an Barbara Rodler begangenen Mord oder etwas, was zur Entdeckung des Mörders führen könnte, mitzutheilen, oder wer auch nur in der Nacht, in welcher das Verbrechen verübt wurde, sich in der Nähe des Thatortes befunden, werde hiermit aufgefordert, vor Gericht zu erscheinen. Es meldeten sich nur zwei Personen: der Medicinae Doctor Carolus Wallbruck und der Lucker Schutzjude Abraham Duppau. Der Erstere hatte, als er von. einem Krankenbesuche heimrttt, zu seiner Verwunderung auf einem Hügel in der Nähe des Rodlerhofes eine Gestalt gesehen, die er der herrschenden Dunkelheit wegen, zuerst nicht erkannt hatte; aber plötzlich sei die Mondscheibe, wenn auch nur auf kurze Zeit aus ihrer Wolkenumhüllung hervorgetreten, und da hätte er den ihm wohlbekannten Lucker Juden Abraham Duppau erkannt. Er erinnere sich noch, daß er überrascht war und eine kurze Zeit darüber nachgedacht habe, was der Jude zur nachtschlafender Zeit auf dem Hügel da oben zu thun habe; aber später habe er, da er wichtige Sachen im Kopfe habe, an diesen, ihm unbedeutenden Vorfälle auch dann nicht mehr gedacht, als er am nächsten Tage erfuhr, daß die Barbara Rodler in dieser Nacht ermordet worden sei und wurde erst durch die Enunciatton der Behörde wieder daran erinnert." „Und was hatte Abraham Duppau angegeben?" „Seine Aussage stimmte so ziemlich mit jener des Dr. Wallbruck überein. Er befand sich, wie er sagte, in dieser Nacht aus einem Hügel in der Nähe des Rodlerhofes und bemerkte auf der etwa 30 bis 40 Schritte von seinem Standpunkte gelegenen Straße einen Reiter, den er zuerst in der Dunkelheit nicht erkannte; da aber der Mond, wenn auch nur für kurze Zeit aus der ihn verhüllenden Wolkenschichte schlupfte, erkannte er Dr. Wallbruck, der auf seinem Grauschimmel des Weges daherritt." (Fortsetzung folgt.) Literatur. Vogelschutz oder Jnsektenschutz? Der in dieser Woche in Graz abgehaltene Congreß für Thier- und Vogelschutz beschloß in seiner ersten Sitzung die Schaffung einer internationalen Vereinigung zur Erstrebung eines internationalen Vogelschutzgesetzes. Als ein intereffanter Beittag zu dieser Frage erscheint eine Schrift des Landesrabbiners von Mähren Dr. B. Plaözek „Vogelschutz oder Jusettenschutz", die infolge ihres an Ideen reichen Inhaltes eine lebhafte Bewegung unter den Ornithologen hervorgerufen hat. Der Verfasser, dessen Tendenzen auch in der deutschen Ornithologischen Gesellschaft den Gegenstand eingehender Berathungen und fachmännischer Billigung fanden, knüpft "in seiner Broschüre an die I. Salvadori'sche Schrift: „Schützet die Insekten und gebet den Vogelfang frei!" an, bespricht und erörtert den Inhalt derselben, sowie den Vogelschutz als gesetzliche Maßnahme zur Bekämpfung der Jnsettenfchäden näher und gelangt, nachdem er Belege aus der Literatur für die außerordentliche Wirksamkeit nützlicher Insekten in der Bekämpfung der Schädlinge angeführt, zu den gleichen Resultaten wie Salvadori, daß die sogenannten nützlichen Vögel — die Insektenfresser — die ihnen zugeschriebene Bedeutung als Schutzgarde nicht verdienen, da sich ihre Thätigkeit zumeist auf die. Vertilgung jener Insekten richtet, die als erfolgreichste Bekämpfer der uns schädigenden gelten, wogegen sie diese, die während ihrer Entwickluugsphasen zumeist mit protecttven Eigenschaften ausgestattet sind, meiden. Der Nutzen der durch das Gesetz in Schutz genommenen Vögel ist daher nach Planck ein sehr fraglicher und ebenso ihre Rolle bei Bekämpfung von Jnsettenfchäden eine problematische. „Den Jnsetten können nur Insekten beikommen" sagt Verfasser, und da dieser Satz kaum zu bestreiten sein dürfte, verdienten die uns nützenden weit eher sie schützende Maßnahmen als ihre Feinde, die Vögel. Trotz der Erkenntniß dieser Thatsache, lautet noch immer die herrschende Parole: Schutz den Vögeln! Auch Verfasser verurtheilt den Massenmord der Vögel, erblickt aber in ihrer Thätigkeit keine Ursache, sie durch Gesetze besonders zu schützen. Um endlich Klarheit über die Nützlichkeit oder-Schädlichkeit bestimmter Vogelsippen, sowie der von ihnen gewählten Jnsetten zu erlangen, werden Versuche empfohlen, a) an gefangen gehaltenen Vögeln durch Vorlage der in Betracht kommenden Jnsetten zur Nahrungsauswahl, d) bei freilebenden durch Beobachtung ihrer Ernährungsweise und fachmännische Untersuchung ihres Mageninhaltes, welch' letzterer jedoch nicht in allen Fällen den präcisen Aufschluß gibt, welchen man gewöhnlich erwartet. Dr. Plaözek ist bestrebt, die Frage, welche Vogelarten unter den Insektenfressern nützlich oder schädlich sind, und des diesen im allgemeinen zutheil werdenden gesetzlichen Schutzes verdienen oder nicht, in's Rollen zu bringen und ihre Lösung auf wissenschaftlicher Basis anzuregen. Es ist das eine die Forst- und Landwirthschaft gleich tief berührende wichtige Frage. Wir können, da uns der Raum verbietet, weiter auf den Inhalt dieser Broschüre einzugehen, die Lectüre derselben allen vorurtheilsfreien Forschern, wie auch den Forst- und Landwirthen insbesonder wärmstens empfehlen. Das kleine, aber gehaltvolle Werk wird den wissenschaftlichen Ruf, den Dr. Plaözek als einer der hervorragendsten Ornithologen besitzt, noch festigen. Jedenfalls zeigt das Beispiel des Landesrabbiners von Mähren, daß Religion und Naturwissenschaft sich ebensowenig ausschließen wie Judenthum und Landwirthschaft — was allerdings nicht erst zu beweisen war. Briefkasten. Emil P.> IV. Der Untersuchungsrichter Bertulus erhebt gegen Paty de Clam die Beschuldigung, daß er an den Depeschenfälschungen durch Esterhazy und Madame de Pay theilgenommeu hat und erachtet wegen der Eomplicität mit Civilpersonen das Eivilgericht als competent. Der Anklagesenat hat jedoch den Oberst Paty de Clam der Competenz des Eivilrichters entzogen. Das ist der augenblickliche Stand der Angelegenheit. Oberlehrer mit 23 Dienstjahren. Sie dürfen sich über Ihre Präterirung durchaus nicht wundern. Der Nepotismus, wie er unter der christlich-socialen Parteiherrschast eingerissen hat, ist beispiellos. Es wird dahin kommen, daß überhaupt nur enragirte Antisemiten zu Schulleitern befördert werden. Jüdischer Arbeiter. Warum Herr Salomon sich dazu hergibt, für Herrn Dr. Eder Versammlungen zu veranstalten, wissen wir nicht. Herr Dr. Eder ist als Antisemit aufgetreten, und da sollte man allerdings glauben, daß ein Jude mit einem solchen Malaie nichts weiter zu thun hat. M. P. in Lemberg. Sie werden vielleicht gelesen haben, daß die Witwe des erschossenen Hop fing er sich an die öffentliche Mildthätigkeit mit der Bitte gewendet hat, ihr Spenden zukommen zu lassen. Sie betheuert, daß ihr Mann kein Wucherer gewesen sei. Wir können das nicht untersuchen. Lieutenant Stumpf, der den Hopfinger erschossen hat, wurde als irrsinnig dem Spital übergeben. Ueber die That eines Geistesttanken lassen sich keine Betrachtungen anstellen. „Affaire Dreyfus". Wir drucken den uns eingesendeten Ausschnitt aus dem „Deutschen Volksblatt" hier ab: (Affaire Dreyfus.) Man berichtet uns: Eine gestern aus Paris hier eingetroffene Depesche erregte in Wiener Kaufmannskreisen große Sensation. Demzufolge wurde vorgestern in den Bureaux der wellbekannten Getreidefirma L. Dreyfus u. Cie. in Paris über behördlichen Auftrag eine Hausdurchsuchung vorgenommen und zahlreiche Bücher und Papiere mit Beschlag belegt. Wie mit Bestimmtheit verlautet, soll diese Revision mit der Affaire Dreyfns-Esterhazy im Zusammenhänge stehen." Wenn Sie sich darüber wundern, über diese Hausdurchsuchung sonst nirgends etwas gelesen zu haben, so ist die Erklärung dafür sehrnaheliegend. Sie hat einfach nicht stattgefunden und wir glauben nicht einmal, daß dem „Deutschen Volksblatt" überhaupt ein solcher Bericht zugegangen ist. Steuerträger in der inneren Stadt. Sie brauchen sich die Vorschreibung nicht gefallen zu lassen. Einen lehrreichen Fall wählte unlängst das „Wiener Tagblatt". „Ein Branntweiner hatte sein Einkommen mit >200 fl. fatirt. Die Steuereinschätzungscommission, deren Mitglieder bis auf eines der anttsemitischen Partei angehören, erhöhte das Einkommen auf 12.000 fl., ohne auch nur die geringste Erhebung gepflogen zu haben. Als das liberale Mitglied in. entschiedenster Weise gegen diesen Willküract protestirte, verlegten sich diese Herren aufs Parlamentiren. Sie reducirten also das Einkommen auf 10.000 fl., und als der Liberale auch gegen diese Summe protestirte, da gingen die Herren auf 8000 fl., dann auf 6000 fl. und schließlich auf i000 fl. herunter. Als sie aber auch da nicht die Zustimmung des Liberalen fanden, da stimmten sie endlich der Selbstbestimmung des Branntweiners zu, und es blieb bei 1200 fl. Verständlich wird wohl dieser Vorgang, wenn man erfährt, daß der Branntweiner Jude ist. Optiker. Die Angelegenheit ist, da es sich um eine ausschließlich private Correspondenz handelt, für uns nicht geeignet. K. Dr. S. ist Jude. A. D. Die Blätter werden in der Druckerei aufgeschnitten. S. S. Bajmok. Wir sind mit Ihren. Ansichten nicht einverstanden. Die Passivität würde gar nichts nützen. H. K. in Czernowitz. Das antisemitische Hetzblatt „Destepterna" versucht in der Bukowina eine ähnliche Stimmung hervorzurufen wie in Westgalizien, und die Bevölkerung aufzureizen. Es ist deshalb interessant zu wissen, daß dieses Blatt in einer Druckerei hergestellt wird, die unter der Patronaz des Baron M u st a z z a steht. Herausgeber: Dr. Josef S. Bloch. — Verantwortlicher Redakteur: Robert Wolf. — Druck von L. Deck $ Sohn» Wien, vm.