Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 24 (17.6.1898)
- Date
- 1898-06-17
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3020846-3021223-3021248--07939-3032291- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 476 Nr. 24 Dr. Bloch's Wochenschrift Marie fioldschniidt’sche Stiftung für arme Wöchnerinnen Vom Vorstände der hiesigen israelitischen Cultusgemefnde wird hiemit zur Kenntniss gebracht, dass die Zinsen der obigen, für eine arme Wöchnerin der Wiener israelitischen Cultusgemeinde begründeten Stiftung im Betrage von fl. 20 zur Verleihung kommen. D.e Bewerberinnen haben ihre mit dem Tiauungsscheine und Armuthszeugnisse belegten Gesuche im Einreichnngsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde I., Seitenstettengaste 4, 1. Stock bis 30. Juni 1898 während der Amtsstunden von 9—12 Uhr Vormittags zu überreichen. Gesuchsblanquette sind im Einreichungsprotokolle uneitgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todtenmatriken der Wiener israelitischen Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Rosalia Pollak’sohe Blindenstiftung. Der Vorstand der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde bringt hiemit zur Eenutniss, dass die Zinsen der von Herrn Moriz Ritter von Borkenau begründeten Rosalia Pollak’schen Blindenstifkirg im Betrage von fl. 38 50 österreichischer Währung au eine erblindete oder durch schwaches Sehvermögen erwerbsunfähige Frau oder Mädchen israelitischer Contession für das laufende -Jahr zu verleihen sind. Die Bewerberinnen haben ihre Gesuche um die genannten Stiftungszinsen mit einem Armuthsscheine und einem Zeugnisse des Verwalters des hiesigen «israelitischen Spitales über ihre Erwerbsunfähigkeit zu versehen und bis 30. Juni d. J. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock von 9—12 Uhr zu überreichen, woselbst Gesuchsblanquette während der Amtsstunden von 9—12 Uhr unentgeltlich zu beheben sind. Altmann’sche Waisenstiftung. Der Vorstand der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde bringt hiemit zur Kenntniss, dass am Sterbetage des seligen Herrn Salomon Altmann (21. des Monats Ab) 9. August 1898 die Zinsen obiger Stiftung per fl. 58 an zwei vater- und mutterlose Waisen ohne “Unterschied des Geschlechtes, welche das 15. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, zu gleichen Theilen zu verleihen sind. Zur Bewerbung zulässig sind Waisen, welche nebst glaubwürdigen Arrouths- und Sittenzeugnissen auch solche über Schulbesuch mit gutem Erfolge, beibringen. Den Vorzug erhalten in erster Leihe Verwandte des seligen Herrn Salomon Altmann, in zweiter Reihe ans Oesterreichisch- Schlesien Stammende, endlich in deren Ermanglung jene, deren Eltern als Mitglieder der hiesigen Cultusgemeinde angehört haben. Die vollständig instrairten Gesuche sind im Einreichungs- Protokolle der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde (I., Seitenstettengasse Nr. 4, 1. Stock) bis 31. Juni 1898 zu überreicher), woselbst Gesuchsblanquette während der Amtsstunden (9—12 Uhr) unentgeltlich zu beheben sind. Wien, am 1. Juni 1398. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde. A n der israelitischen Kinderbewahranstalt, Wien, II., Schiffamtsgasse 15, wird für die Jomim nauroim ein tüchtiger Mussaph-Vorbeter, zugleich guter Koi*eh ausgenommen. Bewerber wollen ihre Gesuche bis längstens 15. Juli an die Direction der genannten Anstalt richten, woselbst auch nähere Auskünfte ertheilt werden. Specerei-Leliriing wird mit ganzer Verpflegung bei Moritz GrOrwald, Floridsdorf, ausgenommen. Kundmaehung. Am 15. Oetober 1898 gelangen die verfügbaren Interressen der Katharina und I.azar Goldstein'schen Stiftung aus dem Jahre 1898 im Betrage von fl. 1030 ö W. an 5 hilfsbedürftige Witwen aus dem Civ.lstaade dergestalt'zur Verkeilung, dass 3 Witwen mosaischer Religion und 2 Witwen einer christlichen Confessio» je der fünfte Theil dieser Interessen eingehäudigt wird. ' Auf diese Stiftung haben dürftige, im Polizeibezirke Wien wohnhafte Witwen aus dem Civilstande von nachgewiesener tadelloser moralischer Haltung, deren Ehemänner in dem der Verkeilung unmittelbar vorangehenden Sonnenjahre,also nachdem 15 Oetober 1897, ohne Hinterlassung eines Vermögens gestorben sind und namentlich dem Rabbiuats- und Lehrerstande angehört haben Anspruch. Bei gleicher Dürftigkeit haben jene Bewerberinnen den Vorzug, welche die grössere Anzahl Kinder besitzen. Die Verkeilung erfolgt durch den Herrn Bürgermeister von Wien. Bewerberinnen haben ihren Gesuchen den Todtenschein des Gatten, den eigenen Geburtsrespective Taufschein, den Trauungsschein, die Geburtsrespective Taufzettel der Kinder, ein von der k. k. Polizeidirection in Wien bestätigtes Sittenzeugniss, den abhandlungsbehördlichen Bescheid, dass die Verlassenschaff ihres verstorbenen Gatten armuthshaiber abgethan wurde, endlich ein legales Armuthszeugniss beizulegen. Zur Einbringung der in der vorstehend bezeichneten Weise belegten, im Einreichungsprotokolle des Wiener Magistrates zu überreichenden Gesuche wird hiemit der 20. Juli 1898 als Einreichungstermin bestimmt. Auf verspätet überreichte, oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen werden. Wien, am 1. Juni 1898. Vom Magistrate der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Coneurs. Bsi der israelitischen Cultusgemeinde zu Essek-Oberstadt gelangt mit 1. August 1. J. die Stelle eines Schochet-ubodek-wekoreh zur Besetzung. Mit diesem Posten ist ein Jahresgehalt von 1000 Kronen nebst freier Wohnung und den üblichen Nebenemolumen. en verbunden. Bewerber, unter welchen solche, die über musikalische Kenntnisse und über hebräisches Wissen verfügen, bevorzugt werden, wollen ihre mit ihren Docnmenten über Alter, Familienstand, Befähigung und bisherige Verwendung versehenen Gesuche bis spätestens 15. Juli 1. J. an den gefertigten Cultusvorstand einsenden. Essek-Oberstadt, am 1. Juni 1898. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde zu Essek-Oberstadt: Der Secretär: Der Vorsteher: N. Schwarz. Dr. Hugo Spitzer. Bernhard Horn, Cantor, Gloggnitz versendet 5Ü2 Fleisch jes nach Payerbach, Reichenau und Umgebung. Hochzeits-Geschenke I in echt Silber und Chinasilber Service, Tafelaufsätze, Jardinieres, Girandols, Essbestecke, Pokale, Thorabehänge etc. etc. in prachtvoller phantasiereicher Ausführung zu reellen Fabrikspreisen. Brüder Goldmann „Zur Brill antenkönigin“ Wien, I., Adlergasse Nr. 3. Herausgeber «. herantw. Redacteur: Dr. Josef S. Bloch. — Druck v. L. Beck & Sohn, Men, VIII., Lercheufelderstr. 46. 9684